Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
Zeugen ohne Mehrwert – Verteidigung beantragt Schließung der Beweisaufnahme zur Einsparung von Kosten
Verteidigung: Sachverhalt ist hinreichend aufgeklärt
Laut Verteidigung hat die bisherige Beweisaufnahme im Verfahren gegen Michael Ballweg zu einer umfassenden Aufklärung aller wesentlichen Umstände geführt. Eine weitere Beweisaufnahme sei nicht erforderlich und aus Sicht der Verteidigung auch nicht mehr zielführend.
„Von der Vernehmung weiterer, bislang nicht gehörter Zeugen ist kein wesentlicher Beitrag zur Wahrheitsfindung mehr zu erwarten,“ heißt es in dem Schriftsatz.
Die Verteidigung betont, dass das Landgericht Stuttgart selbst bereits vor vier Wochen – am 12. März 2025 – die Einstellung des Verfahrens wegen versuchten Betruges angeregt hatte. Dennoch wurde das Verfahren weitergeführt – ohne neuen Erkenntnisgewinn.
„Es ist nicht erkennbar, was die zusätzliche Ladung weiterer Zeugen noch beitragen soll. Die Fortführung des Verfahrens erscheint zunehmend unverhältnismäßig.“
Zeugen ohne Mehrwert – „Ballhof“-Verwechslung sorgt für Heiterkeit
Seit dem Vorschlag der Kammer zur Einstellung am 12. März 2025 wurden unter anderem mehrere Polizeibeamte, Finanzbeamte sowie Beteiligte aus dem Unterstützerumfeld vernommen. Inhaltlich bestätigten sich dabei bereits bekannte Aussagen – ohne neue belastbare Hinweise gegen Ballweg.
Selbst die Fachplattform staatsanzeiger.de titelte zur Stimmungslage der letzten Verhandlungstage:
„Ballweg-Prozess: ‚Sind Sie der Herr Ballhof?‘ und andere Heiterkeiten.“
Die Verteidigung sieht in der Fortführung des Verfahrens daher keinen sachlichen Fortschritt, sondern vielmehr ein Beispiel für ineffiziente Verfahrensführung.
Verweis auf prozessökonomische Grundsätze
In dem Antrag verweist die Verteidigung auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach die Beweiserhebung kein Selbstzweck sei. Es müsse vielmehr abgewogen werden zwischen dem zu erwartenden Erkenntnisgewinn und dem mit der weiteren Verfahrensdauer verbundenen Aufwand.
„Die Effizienz des Strafverfahrens und das Gebot der Verfahrenskonzentration sind unter dem Aspekt der prozessökonomischen Verfahrensführung zu beachten.“
Hintergrund des Verfahrens
Im Verfahren gegen Michael Ballweg stehen unter anderem der Vorwurf des versuchten Betruges sowie der versuchten Steuerhinterziehung im Raum. Das Landgericht Stuttgart hatte die ursprüngliche Anklage wegen Betruges im Oktober 2023 aus tatsächlichen Gründen nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. In der Folge wurde die Anklage überarbeitet – mit den bekannten Schwächen.
Die Verteidigung sieht mit der beantragten Schließung der Beweisaufnahme die Möglichkeit, das Verfahren zügig zu einem Abschluss zu bringen – und vermeidbare Prozesskosten für alle Beteiligten zu sparen.
Kontakt
Alle Presseanfragen werden zentral über das Presse-Team von QUERDENKEN-711 bearbeitet und können über das offizielle Presseformular eingereicht werden: https://711.is/presseanfrage
Weitere Pressemitteilungen
10.04.2025 - Staatsanwaltschaft verteidigt Arrest gegen Ballweg – mit Mutmaßungen statt Be...
10.04.2025 - Zeugen ohne Mehrwert – Verteidigung beantragt Schließung der Beweisaufnahme z...
08.04.2025 - 30. Verhandlungstag – Kuchen für alle, aber nicht für die Staatsanwaltschaft
03.04.2025 - 29. Verhandlungstag – Staatsanwältin sichert Überleben von QUERDENKEN. Bundes...
01.04.2025 - 28. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg – Gericht befasst sich...