Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
Verteidigung beantragt Zurückweisung des Befangenheitsantrags der Staatsanwaltschaft – Verfahren gegen Michael Ballweg
Stuttgart, 21. März 2025 – Die Verteidigung von Michael Ballweg hat am 20. März 2025 beim Landgericht Stuttgart eine umfassende Stellungnahme zum Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen die gesamte Kammer eingereicht. Rechtsanwalt Gregor Samimi, Fachanwalt für Strafrecht aus Berlin, hält den Antrag der Staatsanwaltschaft für sowohl unzulässig als auch unbegründet.
Verteidigung: Befangenheitsantrag verspätet und substanzlos
Der Antrag sei nicht rechtzeitig gestellt worden, obwohl die Staatsanwaltschaft bereits am 12. März 2025 im Rahmen des Erörterungsgesprächs alle relevanten Informationen erhalten habe. Laut Verteidigung hätte der Antrag gemäß § 25 Abs. 2 StPO unverzüglich gestellt werden müssen – was nicht geschehen sei.
Darüber hinaus betont Samimi, dass die Kammer lediglich ihre vorläufige rechtliche Einschätzung zum Stand des Verfahrens mitgeteilt habe – wie es § 257b StPO ausdrücklich erlaubt. Eine Vorfestlegung auf einen Verfahrensausgang habe nicht stattgefunden. Auch die Staatsanwaltschaft selbst habe in der Hauptverhandlung am 17. März eingeräumt, dass keine unzulässige Vorfestlegung vorgelegen habe.
„Eine geäußerte vorläufige Rechtsansicht einer Kammer kann nicht zur Ablehnung des gesamten Spruchkörpers führen“, so Rechtsanwalt Gregor Samimi in seiner schriftlichen Stellungnahme.
Zweiter Befangenheitsantrag ebenfalls haltlos
Der zweite Befangenheitsantrag, den die Staatsanwaltschaft auf Grundlage einer Pressemitteilung des Gerichts stellte, wird von der Verteidigung als ebenso unbegründet bewertet. Die Vorsitzende Richterin habe die Pressemitteilung nicht veranlasst, wie aus ihrer dienstlichen Stellungnahme hervorgehe. Zudem gebe es keine Anhaltspunkte, dass die Kammer unzulässig auf die öffentliche Wahrnehmung Einfluss genommen habe.
„Die Pressestelle agiert unabhängig – eine sachlich gehaltene Pressemitteilung ist kein Befangenheitsgrund“, stellt die Verteidigung klar.
Verfahrensstand: Anklage wackelt, Prozess geht weiter
Nach dem Erörterungsgespräch vom 12. März 2025 hatte die Kammer eine Einstellung des Verfahrens gemäß § 153 Abs. 2 StPO wegen geringer Schuld vorgeschlagen. Als vorwerfbar nach dem aktuellen Sachstand hatte das Gericht noch kleinere Beträge aus Umsatzsteuervoranmeldungen der IT-Firma von Michael Ballweg angesehen, die mit der Jahressteuerklärung allerdings vollständig beglichen worden sind. Die Staatsanwaltschaft lehnte ab – und stellte stattdessen Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin, den Berichterstatter und ein weiteres Mitglied der Kammer.
Trotz dieser Entwicklung wird das Verfahren am Dienstag, den 25. März 2025, mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt.
Michael Ballweg ruft weiterhin zur öffentlichen Begleitung des Verfahrens auf:
„Strafprozesse sind öffentlich. Ich freue mich, wenn Presse und interessierte Bürger die nächsten Verhandlungstage begleiten.“
Kontakt
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GERICHTSPROZESS
Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung Michael Ballweg findet seit dem 02. Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart statt.
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