Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
Pressemitteilung des Verteidigerteams zum 5. Verhandlungstag im Strafprozess Michael Ballweg – 12. November 2024
Stuttgart, 13. November 2024 – Im fortlaufenden Prozess gegen Michael Ballweg am Landgericht Stuttgart haben die Verteidiger heute erneut auf erhebliche Mängel und Ungereimtheiten in den steuerlichen Ermittlungen hingewiesen. Ein zentrales Thema des Verhandlungstags war die Frage, ob es überhaupt eine belastbare Grundlage für die Vorwürfe gegen Ballweg gibt.
Michael Ballweg legte eine Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass er in den Jahren 2020 und 2021 erhebliche Verluste erlitten hat – rund 25.000 Euro im Jahr 2020 und 54.000 Euro im Jahr 2021. Diese Zahlen stellen die Vorwürfe des versuchten Betrugs und der versuchten Steuerhinterziehung in ein neues Licht und zeigen, dass es keine Anzeichen für unrechtmäßige Einnahmen oder Steuervergehen gibt.
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler kritisierte die Vorgehensweise des Finanzamts scharf: „Die Behörden scheinen ihre Entscheidungen auf Annahmen und Grauzonen zu stützen, ohne klare Beweise. Was wir heute gesehen haben, ist eine Interpretation der Vorschriften auf Kosten meines Mandanten, bei der man offenbar das Schlechteste annahm, um daraus eine Straftat zu konstruieren.“
Rechtsanwalt Ralf Ludwig äußerte sich ebenfalls kritisch zu den Aussagen des heutigen Zeugen, einem Regierungsdirektor der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Zwar sei dieser Zeuge das erste Mal substantiell auf einige Fragen eingegangen und habe Verantwortung übernommen, doch seine Aussagen hätten erneut gezeigt, dass Ballweg eine Sonderbehandlung erfuhr. „Die Unterstellung von Einnahmen und Provisionszahlungen ohne konkrete Belege zeigt, dass hier offenbar nach Gründen gesucht wurde, um Herrn Ballweg politisch zu schaden,“ so Ludwig.
Rechtsanwältin Susanne Bauknecht wies darauf hin, dass es in diesem Verfahren deutliche Hinweise auf eine politisch motivierte Sonderprüfung gebe. „Im Rahmen der heutigen Befragung wurde erneut deutlich, dass die steuerlichen Ermittlungen nicht aufgrund konkreter Verdachtsmomente, sondern offenbar auf Zuruf und ohne substantielle Beweise eingeleitet wurden.“
Rechtsanwalt Gregor Samimi ergänzte: „Es kam auch heute wieder zutage, dass das Engagement von Michael Ballweg nicht als unternehmerische Tätigkeit, sondern offenbar aus Neid und Missgunst heraus denunziert wurde. Der Regierungsdirektor der Oberfinanzdirektion räumte ein, dass er den Fall möglicherweise anders gehandhabt hätte, wenn er die Konsequenzen geahnt hätte – insbesondere die neunmonatige Untersuchungshaft für meinen Mandanten.“
Michael Ballweg resümierte am Ende des Verhandlungstags: „Wir erleben hier eine beispiellose Willkür und einen Behördenapparat, der sich verselbstständigt hat. Ich lade alle Interessierten ein, sich diesen Prozess anzusehen und selbst zu erleben, wie unser Rechtsstaat mit Bürgern umgeht, die sich kritisch äußern.“
Der nächste Verhandlungstag ist für Donnerstag, den 14. November 2024, angesetzt.
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GERICHTSPROZESS
Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung Michael Ballweg findet seit dem 02. Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart statt.
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