Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

Verteidigerteam von Michael Ballweg zum 2. Verhandlungstag am 15.10.2024

Stuttgart, 16. Oktober 2024 – Am zweiten Verhandlungstag im Strafverfahren gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung, Michael Ballweg, standen Verfahrensfragen sowie die Vernehmung der ersten Ermittlungsbeamtin im Fokus.

Rechtsanwalt Ralf Ludwig äußerte sich dazu: „Es war heute der erste Tag, an dem wir tatsächlich mit der Kammer verhandelt haben. Dabei war es entscheidend, festzustellen, wie die Verhandlungen ablaufen und ob auf Augenhöhe diskutiert wird. Wir brachten mehrere Kritikpunkte vor, darunter die Anwesenheit der Staatsanwältin bei den Zeugenbefragungen, da sie selbst im Ermittlungsverfahren tätig war. Obwohl wir dies als problematisch ansahen, wurde unser Antrag auf ihren Ausschluss abgelehnt."

Datenschutzbedenken bei der Ablichtung von Personalausweisen

Ein weiteres Anliegen betraf die Ablichtung von Personalausweisen der Zuschauer, die ohne datenschutzkonforme Information durchgeführt wurde. „Dieses Vorgehen ist nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs europarechtswidrig“, so Ludwig. „Es fehlen die notwendigen datenschutzrechtlichen Angaben – etwa, wer die Daten speichert und wie die Zuschauer erfahren können, dass ihre Daten gelöscht werden.“ Dies sei besonders im Hinblick auf die ordnungsgemäße Herstellung der Gerichtsöffentlichkeit von großer Bedeutung. „Sollte sich herausstellen, dass die Gerichtsöffentlichkeit nicht ordnungsgemäß hergestellt wurde, stellt dies einen absoluten Revisionsgrund dar.“

Kritik an der Vorgehensweise bei Gerichtsbeschlüssen

Auch die Vorgehensweise bei Gerichtsbeschlüssen wurde kritisiert. Ludwig erklärte: „Ein Gerichtsbeschluss muss stets geheim erfolgen, doch heute wurde er direkt im Sitzungssaal getroffen, was dem Beratungsgeheimnis widerspricht. Besonders bedenklich war, dass die Vorsitzende Richterin trotz unserer Hinweise keine gesetzmäßige Beratung durchführte und dadurch insbesondere die ehrenamtlichen Richter einer Gefahr von Verfahrensfehlern ausgesetzt hat.“

Enttäuschende Vernehmung der Kriminalhauptkommissarin

Rechtsanwalt Gregor Samimi ergänzte: „Das Klima im Saal war sachlich, aber wir konnten einige deutliche Missstände ansprechen. Besonders enttäuschend war die Vernehmung der Kriminalhauptkommissarin, die sich an wesentliche Teile des Sachverhalts nicht erinnern konnte und keine einzige belastende Tatsache gegen Michael Ballweg vortragen konnte. Das ist bedenklich, wenn man die Dauer der Untersuchungshaft von Michael Ballweg in Betracht zieht.“

Üblicherweise werden in einem Strafprozess zunächst die belastenden Ermittlungsergebnisse vorgetragen und über Beweismittel eingeführt, und hiernach bringt die Verteidigung die aus ihrer Sicht entlastenden Tatsachen durch Zeugen und Beweismittel vor. In diesem Verfahren ist besonders auffällig, dass weder die Anklage noch die nun angehörte Hauptbelastungszeugin die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft durch Tatsachen untermauern konnten.

Ausblick auf den nächsten Verhandlungstag

Am 17. Oktober 2024 wird der Prozess mit der Vernehmung des Hauptermittlers fortgesetzt. „Es wird spannend zu sehen, wie er zur Klärung der Vorwürfe beitragen kann. Wir nehmen uns die nötige Zeit, um alle Vorwürfe gründlich aufzuklären“, sagte Samimi abschließend.

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