Vernehmung des ehemaligen Haftrichters – Verteidigung erhebt schwere Vorwürfe

Stuttgart, 16. Juli 2025 – Wenn am morgigen Donnerstag vor dem Landgericht Stuttgart der ehemalige Haftrichter Dr. Berger als Zeuge auftritt, erwarten ihn unbequeme Fragen. Berger hatte im Fall Michael Ballweg, dem Gründer der Initiative QUERDENKEN-711, mehrere Entscheidungen zur Untersuchungshaft getroffen, die die Verteidigung als „schwerwiegende Grundrechtsverletzungen“ einstuft.

Fesselung ohne Begründung? Kritik am Hafttermin vom 29. November 2022

Im Fokus steht der Hafttermin vom 29. November 2022, bei dem Michael Ballweg über fünf Stunden hinweg mit Handfesseln an einem Tisch fixiert war – laut Verteidigung „eine rechtswidrige Maßnahme ohne dokumentierte Sicherheitslage“.

Tatsächlich schreibt das Bundesverfassungsgericht vor, dass eine solche Fesselung nur bei konkreten und dokumentierten Gefahren zulässig sei. Ballweg jedoch habe sich durchweg kooperativ verhalten – auch an anderen Terminen ohne Fesselung – „und nie Anlass für Sicherheitsbedenken gegeben“, so seine Anwälte.

Verletzung rechtlichen Gehörs und verweigerte Entlastung

Dr. Berger steht zudem in der Kritik, beim selben Termin mehrfach das rechtliche Gehör Ballwegs verletzt zu haben. Laut Protokoll habe er den Angeklagten „mitten im Satz unterbrochen“, einen entlastenden Zeugen nicht angehört und die Annahme weiterer Unterlagen verweigert.

Die Verteidigung ordnet dies rechtlich eindeutig ein:

„Ein solches Vorgehen verletzt das Menschenwürdeprinzip und die Europäische Menschenrechtskonvention – und kann auch nachträglich nicht geheilt werden.“

Kein Einzelfall: Weitere Vorwürfe und Ausscheiden aus der Abteilung

Die Fesselung war nicht der einzige Vorfall: Im Januar 2023 musste Dr. Berger denn auch plötzlich aus der Haft- und Ermittlungsabteilung ausscheiden und wurde vollständig von einer strafrechtlichen Richtertätigkeit entbunden. Vorausgegangen waren mehrere Befangenheitsanträge sowie eine Anzeige wegen Rechtsbeugung durch die Verteidigung.

Bei einem weiteren Haftprüfungstermin zuvor am 11. Januar 2023 beendete Dr. Berger die Anhörung Ballwegs bereits nach 14 Minuten – „ohne Sachvortrag, ohne rechtliches Gehör“.

Verteidigung fordert vollständige Aufklärung

Die Verteidigung kündigt an, in der morgigen Vernehmung Antworten zu verlangen. „Warum fanden Grundrechte wie Freiheit und rechtliches Gehör in seinem Gerichtssaal so wenig Beachtung?“ – diese Frage steht im Raum und wird an Dr. Berger gerichtet.

Dauerhafte Kritik an der Untersuchungshaft

Auch die Gesamtumstände der monatelangen Untersuchungshaft bleiben umstritten. Michael Ballweg war von Juni 2022 bis April 2023 inhaftiert. Der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs wurde später zu versuchtem Betrug reduziert – ohne Geschädigte, ohne nachgewiesene Zweckentfremdung der Schenkungen.

Die Verteidigung kritisiert, dass es zu keinem Zeitpunkt einen dringenden Tatverdacht gegeben habe. Dennoch lehnten die Gerichte eine Haftentlassung unter Auflagen monatelang ab – ein Vorgehen, das „selbst erfahrene Juristen als außergewöhnlich und rechtsstaatlich bedenklich“ bewerten.

Bedeutung für mögliche Entschädigung

Die Vernehmung von Dr. Berger gilt als Schlüsseltermin für eine zentrale Frage: Welche Entschädigung wird das Land Baden-Württemberg Michael Ballweg für die erlittenen Menschenrechtsverletzungen zahlen müssen? Die Antwort auf diese Frage rückt mit dem morgigen Verhandlungstag ein großes Stück näher.

Pressemitteilungen zum Haftverfahren:


QUERDENKEN-711 verweist ausdrücklich auf sein Manifest (https://querdenken-711.de/manifest/):

QUERDENKEN steht für Eigenverantwortung, Selbstbestimmung, Liebe, Frieden, Freiheit, Freude und Wahrheit. Wer für Frieden steht, steht für Gewaltfreiheit. Wer für Liebe steht, lehnt jede Form von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus implizit und explizit ab.

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