Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

Staatsanwaltschaft verteidigt Arrest gegen Ballweg – mit Mutmaßungen statt Beweisen

Stuttgart, 10. April 2025 – Am 31. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen neuen Schriftsatz vorgelegt, in dem sie den Fortbestand der Vermögensarreste gegen Ballweg und die media access GmbH rechtfertigt. Die Verteidigung kritisiert scharf: Der Schriftsatz strotze vor unbelegten Annahmen und ignoriere wesentliche Feststellungen des Gerichts.

Staatsanwaltschaft setzt weiter auf Vermutungen

Obwohl bereits eine über 30-tägige Beweisaufnahme zentrale Thesen der Anklage entkräftet hat, hält die Staatsanwaltschaft an der Maßnahme fest – und das auf Grundlage eines sechsseitigen Schriftsatzes, der laut Verteidigung von Unterstellungen, Mutmaßungen und logischen Fehlschlüssen geprägt ist.

„Es besteht die Annahme, dass...“ – so beginnt nahezu jeder Absatz der Stellungnahme. Belege? Fehlanzeige,“ so Verteidiger Hans Böhme.

Gerichtliche Kritik bleibt unbeachtet

Bereits im Oktober 2023 hatte das Landgericht Stuttgart die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen versuchten Betruges abgelehnt – mit Verweis auf fehlende Beweise und eine fehlerhafte Ausgangslage der Ermittlungen. Im März 2025 bekräftigte das Gericht im Rahmen eines Rechtsgesprächs: Ein geheimer Vorbehalt oder eine zweckwidrige Verwendung von Geldern sei nicht belegbar.

Dennoch wiederholt die Staatsanwaltschaft nun nahezu wörtlich: Es sei „anzunehmen“, dass Gelder privat verwendet wurden – ohne neue Beweise vorzulegen.

Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben

Die Verteidigung kritisiert, dass der Arrest über mehr als 330.000 Euro weiter aufrechterhalten wird, obwohl keinerlei Prognose für eine Verurteilung besteht. Für Michael Ballweg bedeutet das: fortgesetzte Handlungsunfähigkeit – trotz nachgewiesener Unschuld im Kernvorwurf.

„Wir sehen ein juristisch fragwürdiges Konstrukt zur Aufrechterhaltung des Vermögensarrestes – basierend auf Annahmen statt Beweisen,“ so Rechtsanwalt Reinhard Löffler.

Zeuge entlastet Ballweg – IT & Event Consulting AG diente der Bewegung

Im Zentrum des heutigen Verhandlungstages stand die Vernehmung des Verwaltungsrats der IT & Event Consulting AG in der Schweiz. Die Firma wurde gegründet, um Querdenken-711 finanziell auf stabile Beine zu stellen. Der Zeuge bestätigte:

  • Ziel war es, mit legalen Mitteln Einnahmen zur Weiterführung der Protestbewegung zu generieren.
  • In der Schweiz waren Projekte möglich, die in Deutschland politisch blockiert wurden.

Die Firma sei letztlich nicht weitergeführt worden – aufgrund der Inhaftierung von Michael Ballweg. Belege für eine illegitime oder gar private Mittelverwendung: keine.

Ballweg: „Ich soll weiter blockiert bleiben“

Michael Ballweg kommentierte nach der Verhandlung:

„Ich soll natürlich weiterhin handlungsunfähig bleiben – ohne Beweise, nur auf Verdacht. Willkommen im besten Justizsystem, das wir je hatten.“

Mit ironischem Seitenhieb verweist Ballweg auf Pläne aus dem Koalitionsvertrag zu Bürgerkonto und digitaler Identität – und ruft erneut zur Auseinandersetzung mit digitaler Selbstbestimmung auf.

Der nächste Verhandlungstag findet am Montag, dem 14. April 2025, statt.

Ballweg weiter blockiert – Staatsanwaltschaft ignoriert Gericht und Realität

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