Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
Pressemitteilung: Zweifelhaftes Vorgehen und politische Dimension – 12. Verhandlungstag im Verfahren Michael Ballweg
Stuttgart, 6. Dezember 2024 – Der zwölfte Verhandlungstag im Strafverfahren gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart offenbarte erneut fragwürdige Vorgehensweisen in den Ermittlungen der Steuerbehörden. Besonders im Fokus stand die Aussage eines Steuerfahnders, der als Urlaubsvertretung das Steuerstrafverfahren gegen Ballweg einleitete – basierend auf veralteten Akteninhalten und ohne die tatsächlichen Umstände zu prüfen.
Entscheidung basierend auf veralteten Unterlagen
Die Entscheidung, das Steuerstrafverfahren einzuleiten, basierte allein auf zwei Aktenvermerken vom 13.Januar 2022 und vom
10. März 2022, während wesentliche Ermittlungsergebnisse, die bis zum 6. September 2022 vorlagen, unbeachtet blieben. Der Steuerfahnder räumte ein, weder die Steuerakte noch aktuelle Erkenntnisse einbezogen zu haben. Eine Prüfung der konkreten Umstände von Michael Ballwegs Inhaftierung, seiner beschlagnahmten Unterlagen und der fehlenden Möglichkeit, eine Steuererklärung einzureichen, hielt er für unnötig.
Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler kommentierte:
„Wir hatten heute einen eifrigen Beamten, der offenbar ein Ausrufezeichen setzen wollte. Doch sein Vorgehen war weder rechtsstaatlich noch verhältnismäßig.“
Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip
Laut Aussage des Steuerfahnders spielte es keine Rolle, dass Michael Ballweg ohne Zugang zu seinen Unterlagen und ohne Kontakt zu einem Steuerberater in Untersuchungshaft war. Statt das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu wahren, wurde das Ermittlungsverfahren lediglich sechs Tage nach Ablauf der Frist eingeleitet – ein Zeitpunkt, an dem Ballweg faktisch keine Möglichkeit hatte, die geforderte Steuererklärung einzureichen.
Rechtsanwalt Gregor Samimi betonte:
„Ein Steuerstrafverfahren darf nur bei einem hinreichenden Tatverdacht eingeleitet werden. Hier wurden jedoch keine tatsächlichen Anhaltspunkte geprüft oder belegt.“
Politische Dimension des Verfahrens
Die enge Verzahnung zwischen der Steuerfahndung und der Staatsanwaltschaft wirft weitere Fragen auf. Der Steuerfahnder erklärte, er habe das Verfahren lediglich eingeleitet; die Verantwortung für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit liege bei der Staatsanwaltschaft.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig führte dazu aus:
„Dieses Verfahren ist kein gewöhnliches Steuerstrafverfahren. Es ist offensichtlich politisch motiviert und sollte Michael Ballweg weiter belasten, während er in Untersuchungshaft war.“
Fazit
Der Prozesstag offenbarte erneut erhebliche Mängel im Umgang mit den Ermittlungen und unterstrich die politische Dimension des Verfahrens. Die Verteidigung erwartet mit Spannung den nächsten Verhandlungstag, an dem ein weiterer Steuerfahnder aussagen wird.
Nächster Verhandlungstag
Der Prozess wird am Montag, den 16. Dezember 2024, fortgesetzt. Michael Ballweg lädt Prozessbeobachter ein, sich vor Ort ein eigenes Bild zu machen.
Kontakt
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GERICHTSPROZESS
Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung Michael Ballweg findet seit dem 02. Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart statt.
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