Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

Pressemitteilung: Widersprüche und Versäumnisse prägen den achten Verhandlungstag im Verfahren Michael Ballweg

Stuttgart, 24. November 2024 – Der achte Verhandlungstag im Strafverfahren gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart offenbarte gravierende Widersprüche und Versäumnisse in der Vorgehensweise der Steuerfahndung. Im Fokus standen zweifelhafte Schätzungen und fragwürdige Verfahrensentscheidungen.

Ein Steuerfahnder im Kreuzverhör: Schätzungen statt belastbarer Fakten

Der Verhandlungstag drehte sich um die Aussagen eines Steuerfahnders, dessen Ermittlungen die Basis für das Verfahren bilden. Dabei traten erhebliche Schwächen und offene Fragen zutage:

  • Wie wurden die angeblichen Gewinne aus Demonstrationen berechnet?
    „Es war eine Schätzung.“
    Grundlage für die Schätzung waren Angaben der Polizei – Beamte, die weder steuerlich geschult sind noch verwertbare Informationen liefern konnten. Ihre Aussagen vor Gericht zeigten zudem erhebliche Erinnerungslück
  • Wann wurde mit der Schätzung begonnen?
    „Im Dezember 2022.“
    Zu diesem Zeitpunkt befand sich Michael Ballweg bereits seit sechs Monaten in Untersuchungshaft.
  • Warum wurde ein Strafverfahren schon sechs Tage nach Fristablauf eingeleitet?
    „Das war mein Kollege.“

Offen blieb, warum die nach der Untersuchungshaft eingereichten Steuererklärungen, die die Schätzungen widerlegen, bis heute nicht bearbeitet wurden.

Verwunderliches Vorgehen der Steuerfahndung

Für besondere Irritation sorgte die Aussage, dass eine einfache Fristverlängerung für die Steuererklärungen das gesamte Verfahren hätte verhindern können. Dennoch wurde die zuständige Sachbearbeiterin auf Anweisung des Steuerfahnders daran gehindert, die Frist zu verlängern – ein ungewöhnlicher Vorgang, der von erfahrenen Juristen scharf kritisiert wurde.

Stimmen aus der Verteidigung

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler kommentierte: „Es ist unverständlich, warum hier eine Fristverlängerung verweigert wurde, die in vergleichbaren Fällen Routine ist. Ein Dialog mit Herrn Ballweg hätte das Verfahren überflüssig gemacht.“

Rechtsanwalt Gregor Samimi ergänzte: „Die Basis des Verfahrens sind dilettantische Schätzungen, die längst widerlegt wurden. Es ist eine gewaltige Herausforderung, die Versäumnisse und Ungereimtheiten aufzudecken, aber wir bleiben dran.“

Umsatzsteuererklärung mit Umsatzsteuer-Erstattung

Die Staatsanwaltschaft wirft Michael Ballweg vor, 78.061 Euro Umsatzsteuer hinterzogen zu haben. Tatsächlich jedoch wurde am 4. November 2022 eine Umsatzsteuererklärung eingereicht, die zu einer Erstattung führte. Daraus ergab sich ein Guthaben von 1.402 Euro.

In der Steuererklärung wurden 63.327 Euro Umsatzsteuer angegeben. Aufgrund hoher Vorauszahlungen entstand ein Erstattungsanspruch, statt einer Nachzahlung. Dennoch leitete das Finanzamt das Ermittlungsverfahren nur sechs Tage nach Ablauf der Frist ein – ohne Mahnung und trotz der außergewöhnlichen Umstände.

Fristversäumnis durch Inhaftierung

Die verspätete Abgabe der Steuererklärung ist darauf zurückzuführen, dass Michael Ballweg inhaftiert war und seine Steuerunterlagen beschlagnahmt wurden. Ein aus der Haft gestellter Antrag auf Fristverlängerung wurde vom Finanzamt mit der zirkulären Begründung abgelehnt, dass bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sei.

Unbegründete Vorwürfe

Der Vorwurf der vollendeten Steuerhinterziehung bezieht sich ausschließlich auf die Umsatzsteuer und ist bereits durch die Erklärungsabgabe widerlegt. Bei den übrigen Vorwürfen handelt es sich lediglich um angebliche Fristversäumnisse, die aufgrund der Inhaftierung, die ein vorsätzliches Handeln ausschließt, ebenso nicht haltbar sind.

Die Verteidigung sieht in der Vorgehensweise der Behörden einen willkürlichen und beispiellosen Umgang mit den geltenden Vorschriften.

Fazit

Der Verhandlungstag zeigt deutlich, wie stark das Verfahren durch zweifelhafte Ermittlungen und Verfahrensentscheidungen belastet ist. Die Verteidigung setzt weiterhin alles daran, die Wahrheit ans Licht zu bringen.

Nächste Verhandlung: Der Gefängnisdirektor im Zeugenstand

Am Dienstag, den 26. November 2024, wird der Gefängnisdirektor darüber aussagen, wie man aus der Untersuchungshaft eine Steuererklärung erstellen kann und warum Michael Ballweg 14 Tage ohne Haftbefehl festgehalten wurde. Die Verteidigung erwartet weitere wichtige Erkenntnisse.

Kontakt

Alle Presseanfragen werden zentral über das Presse-Team von QUERDENKEN-711 bearbeitet und können über das offizielle Presseformular eingereicht werden: https://711.is/presseanfrage


Michael Ballweg

GERICHTSPROZESS

Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung Michael Ballweg findet seit dem 02. Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart statt.

PRESSEANFRAGE

Bitte nutzen Sie dieses Formular für Presse- und Interview-Anfragen

PRESSEVERTEILER

Bitte nutzen Sie dieses Formular, um sich in unseren Presseverteiler aufnehmen zu lassen