Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
Pressemitteilung des Verteidigerteams zum 6. Verhandlungstag im Strafprozess Michael Ballweg – 14. November 2024
Stuttgart, 15. November 2024 – Am 6. Verhandlungstag im Prozess gegen Michael Ballweg am Landgericht Stuttgart traten erneut fragwürdige Vorgehensweisen und Fehler in den steuerlichen Ermittlungen zutage. Immer deutlicher wird: Die Basis der Anklage gerät ins Wanken.
Michael Ballweg stellte klar, dass das Verfahren von der Steuerfahndung offenbar aus politischen Gründen geführt wird. Besonders aufschlussreich war die Aussage einer ehemaligen Sachbearbeiterin des Finanzamts Stuttgart, die für Ballwegs Einkommensteuer zuständig war. Sie erklärte, dass sie einen Antrag auf Fristverlängerung für die Steuererklärung aus Ballwegs Untersuchungshaft nur deshalb ablehnte, weil die Steuerfahndung es ihr so angewiesen hatte – obwohl die Steuerfahndung gar nicht berechtigt ist, der Sachbearbeitung solche Anweisungen zu geben. Diese Aussage offenbart einiges über die Abläufe in der Behörde und deutet darauf hin, dass hier gezielt ein Fall aufgebaut wurde.
Rechtsanwalt Ralf Ludwig erklärte: „Die Aussage der Sachbearbeiterin macht deutlich, dass die Fristverlängerung absichtlich verweigert wurde, um überhaupt erst den Anschein einer Straftat zu erzeugen. Es ist ein schwerer Fehler im Verfahren, der das Steuerstrafverfahren eigentlich obsolet macht.“ Die Verweigerung der Fristverlängerung und die Fortsetzung des Verfahrens widersprechen dem Recht – vor allem, weil Michael Ballweg durch seine Inhaftierung und die Beschlagnahmung seiner Unterlagen schlicht keine Möglichkeit hatte, die Steuererklärungen rechtzeitig einzureichen.
Rechtsanwalt Gregor Samimi ergänzte: „Es ist schockierend, dass das Verfahren durch interne Unstimmigkeiten und offenbar ohne ausreichende Rücksprache fortgeführt wurde. Zudem wurde klar, dass Ballweg erst spät über das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren informiert wurde – ein Grundrecht, das jedem Beschuldigten zusteht und hier missachtet wurde. Dieses Verfahren hat mehrfach rechtsstaatliche Prinzipien ignoriert.“
Die Verteidigung sieht sich in ihrer Vermutung bestätigt, dass das Steuerstrafverfahren politisch motiviert ist und dass die steuerlichen Ermittlungen absichtlich eskaliert wurden. Auffällig ist die intensive Beteiligung des Fahnders an Durchsuchung und Verhaftung, obwohl alle beteiligten Beamten übereinstimmend aussagten, dass keine Steuerstraftat vorlag. Die Behörde hat hier durch ihr Handeln die Grundlage für die Straftat selbst geschaffen.
Der nächste Verhandlungstag findet am Dienstag, den 19. November 2024, um 9:00 Uhr am Landgericht Stuttgart statt.
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