Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

Pressemitteilung: 18. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg – Ermittlungen untergraben eigene Anklage

Stuttgart, 31. Januar 2025 – Der 18. Verhandlungstag im Strafverfahren gegen Michael Ballweg offenbarte erneut gravierende Widersprüche und Unklarheiten in den Ermittlungen. Der erste Kriminalhauptkommissar trat bereits zum dritten Mal als Zeuge auf – seine Aussagen führten jedoch eher zu neuen Fragen als zu Klarheit. Insbesondere wurde deutlich, dass die Polizei in diesem Verfahren offenbar nur eine Nebenrolle spielte, während die Staatsanwaltschaft und die Steuerfahndung die eigentliche Kontrolle über die Hausdurchsuchungen und Ermittlungen innehatten.

Polizei als „Hilfskraft“ der Steuerfahndung?

Rechtsanwalt Ralf Ludwig kommentierte die Aussagen des Kriminalhauptkommissars wie folgt: „Heute wurde bestätigt, dass die Polizei bei der Hausdurchsuchung lediglich unterstützend tätig war und die Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft die wahren Akteure waren. Die Polizei wusste offenbar nicht einmal, wonach sie suchte – sie verließ sich darauf, dass die Steuerfahndung schon die richtigen Unterlagen beschlagnahmen würde.“

Die Verteidigung stellte fest, dass sich die Polizei in den Ermittlungen ausschließlich auf die Vorgaben der Staatsanwaltschaft stützte und keine eigenständige Sachverhaltsaufklärung betrieb. Dies wirft erhebliche Fragen zur Objektivität und Fairness des Verfahrens auf.

Fehlende Fakten, willkürliche Zahlen und falsche Prämissen

Erneut zeigte sich, dass es bis heute keine klaren Berechnungen oder nachvollziehbare Beweise für die gegen Michael Ballweg erhobenen Vorwürfe gibt. Zahlen wurden hochgerechnet, mit Schätzungen gearbeitet und ohne statistische Methoden zusammengestellt.

Michael Ballweg erklärte: „Es wurde einfach geschätzt, mit dem Dreisatz hochgerechnet, aber nicht wissenschaftlich oder wirtschaftlich sauber analysiert. Diese Ermittlungsarbeit hätte in keinem zweiten Semester eines Wirtschaftsstudiums Bestand.“

Bereits in seinem Beschluss vom 6. Oktober 2023 hatte das Landgericht Stuttgart festgestellt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren auf falsche Annahmen stützte. Die Ermittlungsbehörden versäumten wesentliche Sachverhaltsaufklärungen und gingen fälschlicherweise davon aus, dass eine eindeutige Trennung zwischen „privaten Zwecken“ und den „Zwecken von QUERDENKEN-711“ möglich sei. Diese fehlerhafte Grundannahme zieht sich bis heute durch das gesamte Verfahren und verhindert eine objektive Beurteilung der Vorwürfe.

Ein „Zeuge der Verteidigung“ statt Belastungszeuge?

Rechtsanwalt Hans Böhme fasste den Tag treffend zusammen: „Der Hauptermittler war heute eher ein Zeuge der Verteidigung. Er konnte keine belastbaren Aussagen treffen, berief sich auf andere, delegierte Verantwortung und schien wenig eigene Erkenntnisse beizutragen. Sein Ermittlungsbericht war eine lose Sammlung von Puzzleteilen – ohne Zusammenhänge und ohne klare Beweise.“

Auch das Gericht zeigte sich kritisch: Es stellte wiederholt präzise Fragen, auf die der Zeuge keine klaren Antworten geben konnte. Für die Verteidigung ist damit einmal mehr klar, dass die Vorwürfe gegen Michael Ballweg konstruiert sind und auf spekulativen Annahmen beruhen.

Fortsetzung der Verhandlung und Aufruf zur Unterstützung

Michael Ballweg kündigte an, dass die nächste Verhandlung am 4. Februar 2025 stattfinden wird. Dort soll ein Beamter des Staatsschutzes aussagen, der bereits bei der Hausdurchsuchung anwesend war. Diese Vernehmung wird weitere Erkenntnisse darüber liefern, warum ein Verfahren, das laut Staatsanwaltschaft „nichts mit Politik zu tun hat“, von Anfang an unter der Beteiligung des Staatsschutzes geführt wurde.

Ballweg betonte zudem die Notwendigkeit der finanziellen Unterstützung für seine Verteidigung: „Mein Konto wurde erneut gekündigt. Das Gericht zieht das Verfahren bewusst in die Länge – es sind bereits Termine bis Oktober angesetzt. Ich danke allen, die mich weiterhin unterstützen, sei es durch Spenden oder durch die Verbreitung der Wahrheit über diesen Prozess.“

Die kommenden Verhandlungstage versprechen weitere brisante Enthüllungen über die Hintergründe der Ermittlungen gegen den Gründer der QUERDENKEN-Bewegung.

Kontakt

Alle Presseanfragen werden zentral über das Presse-Team von QUERDENKEN-711 bearbeitet und können über das offizielle Presseformular eingereicht werden: https://711.is/presseanfrage


Michael Ballweg

GERICHTSPROZESS

Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung Michael Ballweg findet seit dem 02. Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart statt.

Weitere Informationen und Pressemitteilungen

Videos

17.10.2024 Status des Verfahrens nach drei Prozesstagen
Michael Ballweg & Rechtsanwalt Ralf Ludwig

08.09.2023 Status des Verfahrens
Michael Ballweg & Rechtsanwalt Ralf Ludwig

PRESSEANFRAGE

Bitte nutzen Sie dieses Formular für Presse- und Interview-Anfragen

PRESSEVERTEILER

Bitte nutzen Sie dieses Formular, um sich in unseren Presseverteiler aufnehmen zu lassen