Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

Pressemitteilung: 11. Verhandlungstag im Verfahren Michael Ballweg – Falsche Zahlen, unbelegte Schätzungen und fragwürdige Ermittlungen

Stuttgart, 4. Dezember 2024 – Der elfte Verhandlungstag im Strafverfahren gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart offenbarte erneut massive Defizite in den Ermittlungen. Im Fokus standen die Aussagen einer leitenden Beamtin der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe und einer Steueramtsfrau des Finanzamts Stuttgart. Die Aussagen der Zeuginnen bestätigten die fehlerhaften Grundlagen der Anklage und die unzureichende Vorbereitung durch die Ermittlungsbehörden.

Steuerliche Vorwürfe auf falschen Zahlen aufgebaut

Die Aussagen der leitenden Beamtin der OFD machten deutlich, dass die steuerrechtlichen Vorgänge keineswegs abgeschlossen sind und noch intensiv geprüft werden müssten. Bisher basieren die Vorwürfe ausschließlich auf Schätzungen, die von den Behörden selbst als fehlerhaft eingestuft wurden. Die leitende Beamtin stellte klar, dass hinterzogene Steuern nur auf tatsächlich bestehende Steuerschulden bezogen werden können.

Rechtsanwalt Gregor Samimi kommentierte:
„Es wurde heute klar, dass die Grundlage der Anklage nicht fundiert ist. Die Staatsanwaltschaft hätte mit belastbaren Zahlen arbeiten müssen – diese Vorarbeit wurde jedoch vollständig versäumt.“

Fehlende Berechnungen und falsche Beträge

Die zuständige Beamtin sagte aus, sie habe die Schätzung der Fahnder schlicht übernommen. Dass Michael Ballweg die Erklärung verspätet abgab, weil er inhaftiert war und seine Steuerunterlagen beschlagnahmt waren, hätte bei ermessensfehlerfreier Entscheidung zu einer Fristverlängerung führen müssen. Die Beamtin hielt diese Umstände aber nach eigenem Bekunden für nebensächlich und schob die Verantwortung auf ihre Vorgesetze ab.

Dabei wurde offengelegt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft auf einem Schätzungsbetrag von 324.000 Euro basiert – ein Betrag, der nachweislich nicht korrekt ist. Die tatsächliche Steuerlast lag aufgrund hoher Vorauszahlungen bei der Einkommensteuer bei lediglich 234.000 Euro, ein Betrag, der durch den von der Beamtin vorgelegten Steuerbescheid klar wurde .

Rechtsanwalt Ralf Ludwig äußerte sich dazu:
„Die Staatsanwaltschaft hat ohne belastbare Zahlen und gegen jede fachliche Expertise eine Anklage erhoben. Dieses Vorgehen ist nicht nur unprofessionell, sondern gefährdet die Rechtsstaatlichkeit.“

Aussagen entlasten Michael Ballweg

Beide Zeuginnen gaben an, dass das Verfahren durch mangelnde Kommunikation und falsche Annahmen geprägt ist. Die Beamtinnen bestätigten, dass Michael Ballweg durch seine Steuerberater bereits eine Steuererklärung eingereicht hat, die nicht berücksichtigt wurde. Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Staatsanwaltschaft zentrale Zahlen ignorierte, obwohl diese mehrfach im Vorfeld offengelegt wurden.

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler erklärte:
„Die Staatsanwaltschaft bewegt sich auf dünnem Eis. Die heute vorgelegten Fakten zeigen klar, dass die Anklage nicht tragfähig ist. Es ist Zeit, die Steueraspekte des Verfahrens nach § 154 StPO einzustellen.“

Michael Ballweg fordert Klarheit

Michael Ballweg kritisierte die Ermittlungsbehörden scharf:
„Die Staatsanwaltschaft hat anscheinend nur Taschenrechner, bei denen die Minustaste fehlt, und die Steuerfahndung nur solche ohne Plustaste. So werden künstliche Lücken zwischen Einnahmen und Ausgaben herbeigeschätzt. Es ist Zeit, dass hier Klarheit geschaffen wird.“

Fazit und Ausblick

Die Verteidigung fordert die Abtrennung der Steueraspekte vom Hauptverfahren und eine mögliche Einstellung nach § 154 StPO. Der nächste Verhandlungstag ist für Donnerstag, den 5. Dezember 2024, um 9:00 Uhr angesetzt. Im Mittelpunkt steht die Befragung des Steuerfahnders, der das Verfahren eingeleitet hat.

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Michael Ballweg

GERICHTSPROZESS

Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung Michael Ballweg findet seit dem 02. Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart statt.

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