Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
Landgericht Stuttgart weist Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen Michael Ballweg zurück
Hintergrund des Befangenheitsantrags
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte den Befangenheitsantrag unter anderem damit begründet, dass die Kammer durch das Verlesen eines Vermerks aus einem Rechtsgespräch während der Hauptverhandlung am 17. März 2025 eine vorgefestigte Meinung zum Verfahren gegen Michael Ballweg öffentlich gemacht habe. Zudem wurde kritisiert, dass Inhalte des Verfahrensgesprächs über die Pressestelle des Landgerichts kommuniziert worden waren.
Gericht bestätigt Informationspflicht und Pressefreiheit
Das Gericht stellte in seinem Beschluss fest, dass die Kammer lediglich ihrer gesetzlichen Informationspflicht nachgekommen sei. Es habe sich ausdrücklich um eine vorläufige und keineswegs endgültige Rechtsauffassung gehandelt. Weiterhin wurde unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts betont, dass die Verfahrensöffentlichkeit ein fundamentales rechtsstaatliches Prinzip darstellt. Dieser gesetzlichen Verpflichtung habe die Kammer durch die Offenlegung der Gesprächsinhalte Rechnung getragen.
Reaktionen der Verteidigung
Rechtsanwalt Ralf Ludwig äußerte sich zum Beschluss: „Die Zurückweisung des Befangenheitsantrags bestätigt erneut, dass das Gericht in diesem Fall den Grundsätzen der Transparenz und der Rechtsstaatlichkeit folgt. Die Staatsanwaltschaft muss akzeptieren, dass eine offene und kritische Diskussion über den Sachstand kein Zeichen von Voreingenommenheit ist, sondern Teil eines fairen Verfahrens. Ganz im Gegenteil zeigt sich hier die Voreingenommenheit einer Staatsanwaltschaft, die ihrem gesetzlichen Auftrag zu wider offensichtlich mit ausschließlichem Belastungseifer agiert. Dieses Verhalten einer dem Recht und Gesetz verpflichteten Behörde ist freundlich ausgedrückt grenzwertig.“
Rechtsanwalt Gregor Samimi ergänzte: „Das Gericht hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass es nicht bereit ist, sich durch unbegründete Befangenheitsanträge unter Druck setzen zu lassen. Diese Entscheidung stärkt das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz und unterstreicht die Bedeutung der richterlichen Neutralität.“
Fortsetzung der Hauptverhandlung – Presse ausdrücklich eingeladen
Die Hauptverhandlung gegen Michael Ballweg wird am 01.04.2025 um 9:00 fortgesetzt. Nationale und internationale Pressevertreter sind ausdrücklich eingeladen, an diesem Verfahren teilzunehmen und ihre Kontrollfunktion gegenüber der Staatsanwaltschaft wahrzunehmen. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2019 klargestellt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften den Anforderungen an eine unabhängige Justizbehörde nicht entsprechen. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart scheint ein weiterer Beweis für diese Feststellung zu sein.
Kontakt
Alle Presseanfragen werden zentral über das Presse-Team von QUERDENKEN-711 bearbeitet und können über das offizielle Presseformular eingereicht werden: https://711.is/presseanfrage
Weitere Pressemitteilungen
01.04.2025 - 28. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg – Gericht befasst sich...
30.03.2025 - Landgericht Stuttgart weist Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft im Ver...
21.03.2025 - Verteidigung beantragt Zurückweisung des Befangenheitsantrags der Staatsanwal...
17.03.2025 - 27. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg – Befangenheitsantrag ...
12.03.2025 - Rechtsgespräch im Verfahren gegen Michael Ballweg – Gericht informiert am 17....