Großdemonstration 03.08.2024: Polizei Berlin stellt Tatsachen
falsch dar
Berlin, 08.08.2024 – QUERDENKEN-711 und Anmelder Michael Ballweg kritisieren die Darstellung der Polizei Berlin bezüglich der Ereignisse während der Großdemonstration am 03. August 2024 scharf. Insbesondere das Verbot der Ausgabe von Wasserflaschen sorgt für Empörung.
Die Kriminaldirektorin Beate Ostertag, Chefsprecherin der Polizei Berlin, erklärte auf Nachfrage eines Journalisten, dass es Beschränkungen gegeben habe, die den Verkauf und die Verteilung von Wasserflaschen untersagten. Sie führte aus, dass keine Verkaufsstände erlaubt gewesen seien und die Veranstalter eine Sondernutzung für die Ausgabe von Getränken hätten beantragen müssen.
Tatsächlich hatten die Veranstalter von QUERDENKEN-711 Stuttgart für jeden Verpflegungsstand eine entsprechende Sondernutzung beantragt, doch blieb eine Reaktion des angefragten Bezirksamts aus. Auch der Verweis auf das Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz, das grundsätzlich vorsieht, dass alle Erlaubnisse für die Straßennutzung durch die Versammlungsbehörde zu entscheiden sind, wurde ignoriert.
Neben dem Verkaufsverbot war auch die kostenlose Verteilung von Wasserflaschen untersagt. Diese Maßnahme hat bei den Teilnehmern der Demonstration für erheblichen Unmut gesorgt, da an einem heißen Tag die Versorgung mit Wasser unerlässlich ist.
Des Weiteren wurde von der Polizei entschieden, dass ein Pressebereich, in dem Journalisten geschützt und frei berichten können, nicht erforderlich sei. QUERDENKEN-711 Stuttgart hatte jedoch wiederholt kommuniziert, dass sämtliche Pressevertreter Zugang zu diesem Bereich hätten, begrenzt nur durch die Platzkapazitäten. Erst durch Einschaltung des Verwaltungsgerichts wurde sichergestellt, dass alle Pressevertreter – entgegen den Behinderungsversuchen durch die Berliner Polizei – in einem gesicherten Bereich ihrer Arbeit nachgehen konnten.
Michael Ballweg, der Veranstalter der Großdemonstration, kündigte an, die Auflagen und das Vorgehen der Polizei vor und während der Versammlung gerichtlich überprüfen zu lassen. Ebenso wird die Tatsache, dass die angemeldete Versammlungsfläche an der Siegessäule nicht zur Verfügung gestellt wurde, rechtlich angefochten. Die Polizei hatte dies mit angeblichen Aufbauarbeiten für ein Fahrradrennen am Folgetag begründet, obwohl der Große Stern den gesamten Tag über fast uneingeschränkt für den Verkehr freigegeben war.
QUERDENKEN-711 Stuttgart prüft zudem die Möglichkeit, eine Strafanzeige gegen die Berliner Polizei wegen vollendeten Prozessbetruges zu stellen.
Weitere Informationen:
Rückblick: Demo am 03.08.2024 in Berlin
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