Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
Gericht bestätigt Vermögensarrest – Anwälte legen Beschwerde beim OLG ein
Landgericht bleibt beim Anfangsverdacht – Verteidigung hält Arrest für unverhältnismäßig
Die 10. Große Wirtschaftsstrafkammer stützt ihre Entscheidung weiterhin auf einen sogenannten Anfangsverdacht. Trotz fast achtmonatiger Beweisaufnahme sei ein Einziehungsanspruch über 131.000 Euro nicht ausgeschlossen. Die Verteidigung verweist hingegen auf die lange Dauer des Arrests – inzwischen fast drei Jahre – und auf das Fehlen belastbarer Hinweise. In bislang 37 Prozesstagen hätten sich keine Erkenntnisse ergeben, die den Anfangsverdacht stützten.
„Seit Dezember 2021 gab es keinerlei relevante Vermögensverschiebungen. Die Staatsanwaltschaft hat in der Hauptverhandlung keine konkreten Nachweise erbracht und auch keine weiteren Beweisanträge gestellt“,
so Rechtsanwalt Hans Böhme. Ein dauerhafter Vermögensarrest ohne verfahrensfördernde Aktivitäten sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht vereinbar.
Arrest ohne Grundlage? Kritik an fehlender Verhältnismäßigkeit
In ihrer Beschwerde rügen die Verteidiger, dass das Landgericht nur allgemeine Aussagen zur angeblichen Sicherungsgefahr gemacht habe. Ein tatsächliches Sicherungsbedürfnis sei nicht belegt. Vielmehr hätten die Finanzbehörden selbst festgestellt, dass die media access GmbH Ausgaben tätigte, die in Zusammenhang mit QUERDENKEN-711 stehen – ein Umstand, der gegen eine privatnützige Verwendung spricht. Auch das Bundesverfassungsgericht betont: Je länger ein Verfahren dauert, desto höher die Anforderungen an die Begründung des Arrests. In diesem Fall habe die Staatsanwaltschaft Stuttgart seit Monaten keinerlei Beweisanträge gestellt – ein prozessuales Stillstandssignal.
Böhme betont:
„Die Staatsanwaltschaft bleibt seit Monaten Beweise schuldig. Es gibt keine ausreichenden Tatsachen für die Annahme einer Einziehung und damit auch keine Grundlage für den fortgesetzten Arrest.“
Hintergrund
Der gegen die media access GmbH gerichtete Vermögensarrest in Höhe von 131.000 EUR wurde im Januar 2024 vom Oberlandesgericht Stuttgart bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht davon aus, dass Michael Ballweg als Geschäftsführer der GmbH Schenkungen aus dem Umfeld von QUERDENKEN-711 teilweise dorthin transferiert habe. Die Verteidigung sieht dagegen sämtliche Mittelverwendungen als zweckgebunden oder belegt an.
OLG Stuttgart am Zug – Nächster Prozesstag im Juni
Das Oberlandesgericht Stuttgart wird nun über die sofortige Beschwerde entscheiden. Ob und wann die Entscheidung fällt, ist offen. In der Hauptverhandlung ist der nächste Termin für den 5. Juni 2025 angesetzt.
Kontakt
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