Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

41. Verhandlungstag – Gericht rügt Anklage, Polizei bestätigt fehlende Amtshilfe

Stuttgart, 11. Juli 2025 – Am 41. Verhandlungstag wurde deutlich: Die Anklage gegen Michael Ballweg wackelt an mehreren Stellen. Nach einem aufschlussreichen Beweistermin mit Videomaterial und Zeugenvernehmungen stellte das Gericht klar: Die steuerlichen Vorwürfe lassen sich nur in geringem Umfang halten – und auch nur dann, wenn Ballweg seinem Steuerberater bewusst falsche Angaben gemacht hätte. Die Staatsanwaltschaft hält dennoch weiter an der Anklage fest.

Umsatzsteuer-Vorwurf auf Kleinstbeträge geschrumpft

Ein vom Gericht beauftragter Steuerfahnder erklärte seine Berechnungen zu Umsatzsteuer und Vorsteuer für das Jahr 2020. Dabei ging es lediglich um geringe Beträge – etwa für eine Hundematte oder Holzöl. Auf Nachfragen konnte der Beamte zentrale Punkte seines eigenen Berichts nicht erklären.

Auffällig war zudem ein Widerspruch im Bericht: Der Steuerfahnder hatte erklärt, dass keine Umsatzsteuerjahreserklärung von Michael Ballweg vorliege – musste aber auf Nachfrage einräumen, dass er schlicht nicht wisse, ob es eine gab. Deshalb habe er den Betrag der zuvor festgesetzten Steuer mit null angesetzt. Daraus habe sich eine rechnerische Differenz von rund 67.000 Euro ergeben – die aber nicht als tatsächliche Steuerverkürzung zu werten sei. Auf Nachfrage konnte der Zeuge auch nicht erklären, wie der Begriff „Steuerverkürzung“ überhaupt in seinen Bericht gelangt war.

Tatsächlich lag lediglich eine leichte Differenz zwischen der eingereichten Umsatzsteuererklärung Ballwegs und den späteren Feststellungen des Finanzamts vor – ein alltäglicher Vorgang im unternehmerischen Bereich, der regelmäßig aus Korrekturen oder Abzügen resultiert.

Die Vorsitzende Richterin listete daraufhin selbst die aus ihrer Sicht relevanten Vorgänge auf – darunter mehrere unterhalb von 25 Euro und zwei Fälle knapp über 1.100 Euro. Der Vorwurf des versuchten Betrugs sei nur haltbar, wenn Ballweg seinen Steuerberater bewusst falsch informiert hätte. Das Gericht äußerte Zweifel und schlug erneut eine Einstellung des Verfahrens vor.

Verteidigung verweigert Einigung ohne Entschädigung

Laut Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler wollte die Staatsanwaltschaft eine Einstellung ohne Entschädigung für die Untersuchungshaft, aber mit einer hohen Geldauflage. Die Verteidigung lehnte ab. Löffler erklärte:

Die Vorsitzende hat mehrfach deutlich gemacht, dass der Weg zum Freispruch offen ist. Die Staatsanwaltschaft beharrt dennoch – auch bei nur noch minimalen Vorwürfen – auf Fortsetzung.

Auch Rechtsanwalt Ralf Ludwig bestätigte: Eine Einstellung nach § 153 StPO werde von der Verteidigung nur akzeptiert, wenn damit auch eine vollständige Rehabilitierung und Schadenswiedergutmachung einhergeht.

Polizeizeuge bestätigt: Keine Amtshilfe der Steuerfahndung beantragt

Für besondere Aufmerksamkeit sorgte die Aussage des Leiters der Ermittlungsgruppe „EG Kreuz“. Er erklärte, dass für die Hausdurchsuchung bei Michael Ballweg keine Amtshilfe bei der Steuerfahndung beantragt worden sei – obwohl diese am Durchsuchungstag beteiligt war. Das bestätigt den Eindruck, dass die Steuerfahndung eigenständig und proaktiv gegen Ballweg vorging.

„Ab dem Zeitpunkt der Durchsuchung war das steuerliche Verfahren bereits eröffnet – neue Erklärungen musste Ballweg nicht mehr abgeben.“ (Ralf Ludwig)

Zeugen ohne Belastung – Videos zeigen Ballwegs Engagement für Grundrechte

Zu Beginn des Verhandlungstags wurden zwei Gebärdendolmetscher vernommen, die erklärten, von Ballweg Reisekostenunterstützung erhalten zu haben. Sie bestätigten, dass die Gelder ausschließlich der Teilnahme an Demonstrationen dienten. Zudem sah sich das Gericht über zwei Stunden Videomaterial an – darunter ein Transparenzvideo sowie ein Interview mit Spiegel TV. Fazit: Ballwegs Engagement für Frieden, Freiheit und Grundrechte wurde dadurch nochmals deutlich sichtbar.

Ausblick

Der nächste Verhandlungstag findet am Donnerstag, 17. Juli 2025, vor dem Landgericht Stuttgart statt. Geladen sind drei Zeugen, darunter der Haftrichter aus dem Jahr 2022. Die Plädoyers sollen ab dem 22. Juli 2025 beginnen.

Gericht rügt Anklage, Polizei bestätigt fehlende Amtshilfe

Folgende Videos wurden am 41. Verhandlungstag in voller Länge in Augenschein genommen:

Kosten für Demos im Jahr 2020: 1.044.656,34 € – Querdenken-711 veröffentlicht Transparenzbericht für 2020

Interview von SpiegelTV mit Michael Ballweg und Ralf Ludwig am 15.02.2022 in Stuttgart

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