Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

27. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg – Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft gegen das Gericht

Stuttgart, 17. März 2025 – Am heutigen 27. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart einen Befangenheitsantrag gegen die gesamte Kammer des Landgerichts Stuttgart gestellt. Damit nimmt das Verfahren eine unerwartete Wendung.

Ergebnis des Rechtsgesprächs: Implodierte Vorwürfe

Zentrale Diskussion des Verhandlungstags war das Ergebnis des Rechtsgesprächs vom 12. März 2025, in dem die Kammer ihre vorläufige Einschätzung zum Stand des Verfahrens dargelegt hatte. Dabei stellte das Gericht fest, dass die ursprünglichen Vorwürfe gegen Ballweg nach der vorläufigen Einschätzung der Kammer weitgehend nicht haltbar seien.

  • Die Anklagepunkte zum versuchten gewerbsmäßigen Betrug seien nicht nachweisbar.
  • Im Steuerverfahren verblieb eine mögliche Differenz von 0,60 € bis 2.118 €.
  • Das Gericht schlug eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 2 StPO vor.

Reaktion der Staatsanwaltschaft: Befangenheitsantrag gegen das Gericht

Die Staatsanwaltschaft lehnte den Vorschlag zur Einstellung des Verfahrens ab und stellte stattdessen einen Befangenheitsantrag gegen die Kammer. In ihrer Begründung führte sie unter anderem an, dass die Präsenz zahlreicher Pressevertreter während der Verhandlung für sie problematisch sei. Michael Ballweg kommentierte dazu: "Ich dachte, wir leben in einem Land mit öffentlicher Gerichtsverhandlung. Die Staatsanwaltschaft scheint ein anderes Verständnis von Pressefreiheit zu haben."

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler ordnete den Antrag als außergewöhnlich ein: "Dass eine Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen eine komplette Kammer stellt, ist eine absolute Seltenheit. Das zeigt, wie instabil die Anklage inzwischen geworden ist."

Zeugenaussagen bestätigen Unterstützung für Protestbewegung

Trotz der rechtlichen Entwicklungen wurden erneut Zeugen gehört, die bestätigt haben, dass sie von Michael Ballweg finanzielle Unterstützung für ihre Arbeit in der Protestbewegung erhalten haben:

  • 2.800 € für einen Veranstalter einer Demonstration in Weiden, um Verluste auszugleichen.
  • 750 € für einen Logistikverantwortlichen einer Demonstration im August 2021 zur Deckung privater Kosten.
  • Ein Polizeihauptkommissar sagte aus, dass er die Vermögenswerte aus Ballwegs Tresor sichergestellt hatte – ein Tresor, dessen Existenz zuvor von Finanzbehörden bestritten worden war.

Ausblick: Wie geht es weiter?

Das Verfahren wird am 25. März 2025 mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Ob und wie der Befangenheitsantrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren beeinflusst, bleibt abzuwarten.

Michael Ballweg appellierte an die Öffentlichkeit und Medien, das Verfahren weiterhin kritisch zu begleiten: "Ich freue mich, wenn viele Menschen und die Presse an den nächsten Verhandlungstagen teilnehmen – das Verfahren sollte weiter transparent bleiben."

Weitere Informationen: https://querdenken-711.de/gerichtsprozess

Kontakt

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Michael Ballweg

GERICHTSPROZESS

Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung Michael Ballweg findet seit dem 02. Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart statt.

Weitere Informationen und Pressemitteilungen

Videos

17.10.2024 Status des Verfahrens nach drei Prozesstagen
Michael Ballweg & Rechtsanwalt Ralf Ludwig

08.09.2023 Status des Verfahrens
Michael Ballweg & Rechtsanwalt Ralf Ludwig

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