Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

19. Prozesstag im Verfahren gegen Michael Ballweg - Keine Beweise, nur Vermutungen: Staatsschutz-Zeuge ohne klare Antworten

Stuttgart, 04. Februar 2025 – Am 19. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart wurde deutlich: Konkrete Beweise für einen versuchten Betrug gibt es weiterhin nicht. Der Tag stand im Zeichen zahlreicher Videovorführungen, doch neue Erkenntnisse blieben aus.

Kinofeeling im Gerichtssaal – Videos ohne strafrechtliche Relevanz

Wie Michael Ballweg erklärte, wurden im Gerichtssaal zahlreiche Videos aus Mannheim, Öhringen und Stuttgart gezeigt. Die gezeigten Aufnahmen enthielten öffentliche Reden und Inhalte aus den sozialen Medien von QUERDENKEN-711. „Ein Staat muss das aushalten. Eine Demokratie muss das ertragen können. Aber strafrechtlich war da nichts dran, überhaupt nichts“, stellte Rechtsanwalt Reinhard Löffler fest.

Staatsschutz-Zeuge ohne fundierte Erkenntnisse

Ein als Zeuge geladener Ermittler vom Staatsschutz, der für religiöse Ideologien und Islamismus zuständig ist, konnte keine substanziellen Antworten liefern. Weder wusste er, wer für die Homepage und die sozialen Medien von QUERDENKEN-711 verantwortlich war, noch konnte er den Nachweis erbringen, dass Michael Ballweg die Inhalte dieser Plattformen selbst erstellt oder verwaltet hat.

Die Polizei vermutet, dass er es war, weil sein Name im Impressum stand – das reicht im IT-Bereich aber nicht aus“, erläuterte Löffler. Selbst das Gericht nahm diese schwache Beweislage mit Erstaunen zur Kenntnis.

Finanzielle Vorwürfe weiter entkräftet

Ein weiteres Thema war die finanzielle Struktur von QUERDENKEN-711. Wiederholt wurde die Behauptung aufgestellt, Ballweg habe durch Merchandise-Verkäufe erhebliche Gewinne erzielt. Doch die Vorwürfe erwiesen sich als haltlos. „Es gab keine Zahlungen, keine Lizenzgebühren – die Legende vom Goldesel hat heute einen dicken Kratzer bekommen“, so Löffler.

Michael Ballweg: Finanzielle Repression durch Kontokündigung

Zum Abschluss des Verhandlungstages machte Ballweg darauf aufmerksam, dass ihm erneut das Bankkonto gekündigt wurde – ein weiteres Beispiel für finanzielle Repression gegen politische Bewegungen. „Das stellt mich vor große Herausforderungen. Deshalb beschäftige ich mich mit Bitcoin und empfehle jedem, sich damit auseinanderzusetzen“, so Ballweg.

Fortsetzung der Verhandlung

Der Prozess wird am Dienstag, den 11. Februar 2025, fortgesetzt. Dann werden zwei Zeugen zum Thema Stiftung befragt.

Kontakt

Alle Presseanfragen werden zentral über das Presse-Team von QUERDENKEN-711 bearbeitet und können über das offizielle Presseformular eingereicht werden: https://711.is/presseanfrage


Michael Ballweg

GERICHTSPROZESS

Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung Michael Ballweg findet seit dem 02. Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart statt.

Weitere Informationen und Pressemitteilungen

Videos

17.10.2024 Status des Verfahrens nach drei Prozesstagen
Michael Ballweg & Rechtsanwalt Ralf Ludwig

08.09.2023 Status des Verfahrens
Michael Ballweg & Rechtsanwalt Ralf Ludwig

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