Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
22. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg – Bankenvertreter als Zeugen zu Kontokündigungen
Stuttgart, 20. Februar 2025 – Am 22. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart wurden zwei Vertreter von Banken als Zeugen vernommen. Die Befragungen konzentrierten sich auf die Kontoeröffnung und die anschließenden Kündigungen der Konten von Ballweg und seiner Stiftung.
Kontokündigung aus Imagegründen – Volksbank-Untertürkheim
Als erster Zeuge wurde der Pressesprecher der Volksbank Untertürkheim vernommen. Der Zeuge erschien mit einem Zeugenbeistand. Im Zuge der Beweisaufnahme wurden die Kontoeröffnungsunterlagen sowie die Kontokündigung in Augenschein genommen.
Laut Aussage des Zeugen wurde das Konto gekündigt, da sich Kunden bei der Bank beschwert hätten. Die Bank habe daraufhin entschieden, die Geschäftsbeziehung mit Ballweg zu beenden, um einen möglichen Imageschaden zu vermeiden. Auf Nachfrage, ob öffentliche oder staatliche Stellen Einfluss auf diese Entscheidung genommen hätten, folgte zunächst eine längere Schweigepause. Nach Rücksprache mit seinem Zeugenbeistand erklärte der Zeuge schließlich, dass es keine derartigen Einflüsse gegeben habe.
Regionale Zugehörigkeit als Kündigungsgrund – Kreissparkasse Böblingen
Der zweite Zeuge, ein Geschäftsbereichsleiter der Kreissparkasse Böblingen, wurde ab 13:30 Uhr vernommen. Auch hier wurden die Kontoeröffnungsunterlagen sowie die Kontokündigung überprüft.
Der Zeuge gab an, dass das Konto gekündigt wurde, weil die Stiftung von Michael Ballweg in Darmstadt ansässig gewesen sei und die AG in der Schweiz registriert war. Da somit kein regionaler Bezug zur Kreissparkasse Böblingen bestand, habe die Bank die Geschäftsbeziehung beendet.
Bewertung der Verhandlung durch die Verteidigung
Rechtsanwalt Reinhard Löffler äußerte sich kritisch zu den Begründungen der Banken: "Die Kündigung der Konten wurde offenbar auf Basis diffuser Argumente vorgenommen. Besonders bemerkenswert war, dass der Zeuge der Volksbank angab, in seiner 47-jährigen Laufbahn sei dies das erste Mal gewesen, dass Kunden die Kündigung eines Kontos eines anderen Kunden gefordert hätten."
Rechtsanwalt Hans Böhme bewertete die Beweisaufnahme als wenig relevant für die eigentlichen Vorwürfe gegen Ballweg: "Diese Zeugenvernehmungen waren in meinen Augen völlig unnötig. Es gab keinerlei Erkenntnisse, die für die Beweisführung relevant sein könnten."
Ballweg: Ein Verfahren ohne greifbare Ergebnisse
Michael Ballweg äußerte sich zu der bisherigen Verfahrensdauer und der Ressourcennutzung: "Wir haben jetzt 22 Verhandlungstage hinter uns, und es liegt immer noch nichts Konkretes vor. Die Kontokündigungen basierten auf Imagefragen und internen Bankrichtlinien, nicht auf strafrechtlich relevanten Sachverhalten."
Er verwies darauf, dass auch an diesem Verhandlungstag nur begrenzte inhaltliche Erkenntnisse gewonnen wurden: "Die Verhandlung begann um 9 Uhr, der erste Zeuge war bis 10:30 Uhr befragt, danach gab es eine dreistündige Pause. Der zweite Zeuge sprach bis 14:00 Uhr, und damit war der Verhandlungstag abgeschlossen."
Ausblick auf die kommenden Verhandlungstage
In der kommenden Woche werden am Dienstag, 25. Februar 2025, ein Polizeibeamter als Zeuge zu den Einnahmen von QUERDENKEN-711 aussagen. Am Donnerstag, 27. Februar 2025, wird Ballwegs Steuerberaterin als Zeugin geladen, um die steuerlichen Berechnungen und die ermittelten Verluste von QUERDENKEN-711 zu erläutern.
Kontakt
Alle Presseanfragen werden zentral über das Presse-Team von QUERDENKEN-711 bearbeitet und können über das offizielle Presseformular eingereicht werden: https://711.is/presseanfrage
GERICHTSPROZESS
Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung Michael Ballweg findet seit dem 02. Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart statt.
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