Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
21. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg – Zahlenchaos und fehlende Nachweise der Staatsanwaltschaft
Stuttgart, 18. Februar 2025 – Am 21. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg vor dem Landgericht Stuttgart wurde erneut deutlich, dass die Anklage auf fragwürdigen Berechnungen basiert. Die Polizeihauptkommissarin, die für die Ermittlung der Ausgaben zuständig war, konnte nicht erklären, wofür genau Ballweg die angeblich 575.000 EUR zweckwidrig verwendeten Mittel privat verbraucht haben soll. Trotz umfangreicher Buchhaltungsunterlagen blieben zentrale Fragen unbeantwortet.
Ermittlungen auf unsicherer Datenbasis
Die Zeugin präsentierte eine Vielzahl von Vermögensbilanzen und Rechnungen, die sie für ihre Ermittlungen herangezogen hatte. Doch laut Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler sei nicht einmal sicher, ob die zugrunde gelegten Daten vollständig waren. "Die Ermittlungen basieren auf unzureichenden Informationen. Der Zeuge aus dem Finanzamt hat bestätigt, dass nicht alle Daten aus dem SharePoint gesichert wurden. Damit fehlt eine zentrale Grundlage für eine belastbare Beurteilung der Ausgaben."
Das Gericht zeigte sich zunehmend skeptisch gegenüber den Berechnungen der Ermittlungsbehörden. Löffler weiter: "Die heute präsentierten Zahlen decken sich nicht mit den Tatsachen. Wahrscheinlich wurden Ausgaben von mindestens 200.000 Euro nicht korrekt berücksichtigt."
Die fragwürdige Logik der Ermittlungen
Michael Ballweg machte in der Verhandlung deutlich, dass ihm weiterhin nicht erklärt wurde, wo genau er das Geld privat verwendet haben soll. "Es wird mir nie ein Zeuge verraten, wofür ich diese 575.000 Euro privat verwendet habe – denn die Zeugen sagen einfach, sie seien dafür nicht zuständig gewesen."
Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, welche Gelder Michael Ballweg privat verwendet haben solle, antwortete die Zeugin, dass hochwertiges Kokoswasser und Säfte als relevante Auffälligkeiten in der Buchhaltung auftauchten. IT-Ausgaben und Kosten für Infrastruktur von Querdenken wurden von der Staatsanwaltschaft als Ausgabenposten schlicht ignoriert oder pauschal aus der Ausgabenberechnung für Querdenkenzwecke herausgestrichen.
"Die Ermittlungsbehörden haben sich nicht mit den tatsächlichen Kosten für die IT-Plattformen, den Newsletter, das Presseportal oder andere Projekte von QUERDENKEN-711 beschäftigt. Sie haben einfach weggesehen."
Untersuchung der Täuschungsabsicht – ein Blick auf die Überweisungen
Besonders brisant wurde es, als die Vorsitzende Richterin die Ermittlungsbeamtin direkt fragte, ob die angebliche Täuschungsabsicht für alle 9450 Schenker überprüft wurde. Als Beispiel nannte sie zwei Überweisungen, die offensichtlich nicht ernst gemeint waren:
- 27.08.2020 – Verwendungszweck: „Kein Platz für Nazis in Berlin“, Betrag: 0,01 EUR
- 20.12.2020 – Verwendungszweck: „Schenkung unter der Auflage, dass Herr Michael Ballweg im Januar 2021 auf der Intensivstation der Charité einen Tag Praktikum macht.“, Betrag: 0,01 EUR
Die Ermittlungsbeamtin musste einräumen, dass die Betreffzeilen der Überweisungen nicht geprüft wurden. Diese Aussage stellt die gesamte Ermittlungsarbeit in Frage: Wie soll eine Täuschung festgestellt werden, wenn nicht einmal die Inhalte der Überweisungen betrachtet wurden?
Ein politisch motiviertes Verfahren?
Nach über vier Monaten Verhandlungsdauer und 21 Prozesstagen gibt es nach wie vor keinen einzigen Beweis für eine strafbare Handlung. "Es ist ein politisches Verfahren, das darauf abzielt, mich kaltzustellen," so Ballweg.
Er rief dazu auf, das Verfahren international bekannt zu machen: "Wir haben Unterstützung aus den USA. Bitte teilt dieses Video an Elon Musk, JD Vance und Robert Kennedy Jr. – dieser Fall muss weltweit Aufmerksamkeit bekommen!"
Ausblick auf die nächsten Verhandlungstage
Ende Februar werden eine Steuerberaterin sowie die Buchhaltung befragt, um Klarheit über die finanziellen Berechnungen zu erhalten. Danach stehen nur noch Zeugen auf der Liste, die entweder Ballweg Geld geschenkt haben oder von ihm finanziell unterstützt wurden.
Ballweg abschließend: "Es gibt keinen Nachweis, dass ich auch nur einen Cent nicht für QUERDENKEN verwendet habe. Die Justiz muss sich nun überlegen, wie es in diesem Verfahren weitergeht."
Am 20. Februar 2025 wird die Verhandlung mit zwei Bankvertretern der Volksbank und der Sparkasse fortgesetzt. Die Verteidigung ist ratlos, was diese Zeugen zum Verfahren beitragen können.
Kontakt
Alle Presseanfragen werden zentral über das Presse-Team von QUERDENKEN-711 bearbeitet und können über das offizielle Presseformular eingereicht werden: https://711.is/presseanfrage
GERICHTSPROZESS
Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung Michael Ballweg findet seit dem 02. Oktober 2024 am Landgericht Stuttgart statt.
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