Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

Michael Ballweg bleibt auch nach sechs Monaten rechtswidrig in Untersuchungshaft

Stuttgart/03.01.2023 Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Fortdauer der Untersuchungshaft von Michael Ballweg angeordnet. Im Beschluss vom 02. Januar 2023 sind sämtliche Argumente und Nachweise der Verteidigung vollständig ignoriert worden. Auch hat der Beschuldigte keine Akteneinsicht erhalten, so dass eine ordnungsgemäße vorherige Stellungnahme für ihn nicht möglich war.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat am 02. Januar 2023 die Fortdauer der Haft von Querdenken-Gründer Michael Ballweg auch über sechs Monate angeordnet.

Erneut wurden von Seiten der Justiz elementare Grundrechte des Beschuldigten auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt:

1. Michael Ballweg lagen die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zur Vorbereitung auf die Haftfortdauerentscheidung nicht vor.

2. Der Antrag auf Haftfortdauer durch die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 22. Dezember 2022 und der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart zur Vorlage des Antrags zur Haftfortdauer vom 21. Dezember 2022 wurden dem Beschuldigten ebenfalls nicht zur Kenntnis gegeben.

3. Sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Verfahrensfehler wurden vollständig ignoriert, d.h. das Oberlandesgericht hat diese in seinem Beschluss nicht etwa zurückgewiesen, sondern nicht einmal erwähnt. Hierzu zählen unter anderem:

a. Der rechtswidrige Abbruch der Haftverkündung durch den Amtsrichter am 29. November 2022. Ein nicht ordnungsgemäß verkündeter Haftbefehl darf nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht Gegenstand einer Haftfortdauerentscheidung sein.

b. Der Haftbefehl wurde am 14. November 2022 durch das Oberlandesgericht Stuttgart erlassen. Der Haftverkündungstermin fand – entgegen der gesetzlichen Vorgabe – nicht am nächsten Tag statt, sondern erst am 29. November 2022.

c. Die fehlende Akteneinsicht für Michael Ballweg. Laut Gesetz darf sich der Beschuldigte zum Haftfortdauerantrag äußern, hierzu müsste er diesen und die ihm zugrundeliegenden Ermittlungstätigkeiten und -ergebnisse allerdings kennen.

4. Sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Sachfragen zu einem angeblichen dringenden Tatverdacht wurden vollständig ignoriert. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf ein Haftfortdauerbeschluss einer vertieften Begründung. Tatsächlich hat das Oberlandesgericht Stuttgart – trotz bereits widerlegter Vermutungen im Haftbefehl vom 14. November 2022 – ausschließlich auf diesen verwiesen und neue Erkenntnisse nicht berücksichtigt.

Hierzu zählen unter anderem:

a. Nach Erlass des Haftbefehls vom 14. November 2022 und dem Verkündungstermin vom 29. November 2022 hat eine Vernehmung des Steuerberaters von Michael Ballweg stattgefunden. Sämtliche für Michael Ballweg entlastende Erkenntnisse aus dieser Vernehmung sind vollständig ignoriert worden.

b. Michael Ballweg hat beleghaft oder mit Zeugenangebot nachgewiesen, dass er mehr als 400.000 Euro mehr für die Zwecke von Querdenken ausgegeben hat als von der Staatsanwaltschaft in ihren Ermittlungen zugrunde gelegt. Diese Nachweise werden weiterhin vom Oberlandesgericht und von der Staatsanwaltschaft ignoriert.

c. Im Haftbefehl vom 14. November 2022 wird Michael Ballweg vorgeworfen, am 05. Juni 2020 ein Gewerbe angemeldet zu haben, welches sich auf die Tätigkeiten von Querdenken beziehen sollte. Der Nachweis, dass ein Gewerbe erst im Februar 2021 angemeldet worden ist und dies auf Veranlassung der Finanzbehörden und unter Beratung durch den Steuerberater geschehen ist, wurde vollständig ignoriert.

d. Die Tatsache, dass Michael Ballweg erhebliche Kosten für eine Stiftungsberatung ausgegeben hat und bereits am 18. Mai 2020 durch ihn veranlasst worden ist, eine Familienstiftung zu gründen, die Trägerin einer noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH sein soll und die Voraussetzungen hierfür geschaffen worden sind, wurde ebenfalls vollständig ignoriert.

5. Sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Sachfragen zu einer angeblichen Fluchtgefahr wurden vollständig ignoriert. Hierzu zählen unter anderem:

a. Es wurde behauptet, Michael Ballweg hätte ein Konto in Costa Rica eröffnet. Diese wahrheitswidrige Behauptung wurde mit Dokumenten widerlegt. Im Haftfortdauerbeschluss wurde auf diese neue Erkenntnis nicht eingegangen.

b. Es wurde behauptet, Michael Ballweg hätte auf dieses angebliche Konto in Costa Rica Geld überwiesen. Diese wahrheitswidrige Behauptung wurde mit Dokumenten widerlegt. Im Haftfortdauerbeschluss wurde auf diese neue Erkenntnis nicht eingegangen.

c. Es wurde behauptet, Michael Ballweg hätte in Costa Rica eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Diese wahrheitswidrige Behauptung wurde mit Dokumenten widerlegt. Im Haftfortdauerbeschluss wurde auf diese neue Erkenntnis nicht eingegangen.

6. Der Haftfortdauerbeschluss enthält 13 Seiten Tabellen mit den Ermittlungstätigkeiten der Polizei / Staatsanwaltschaft. Angeblich seien ausreichend Ermittlungsbeamte zur Ermittlung der Schenkungszwecke der Schenker eingesetzt worden. Tatsächlich ist genau ein Ermittlungsbeamter für mehrere tausend Schenker eingesetzt worden. Für die Verteidigung ist völlig schleierhaft, wie dieses Verhältnis als angemessen und beschleunigt angesehen werden kann. Eine Haftfortdauer darf nur angeordnet werden, wenn ersichtlich ist, dass die Ermittlungen mit der gebotenen Geschwindigkeit geführt worden sind.

Es ist zu berücksichtigen, dass Haftentscheidungen immer bedeuten, dass ein unschuldiger Mensch ohne gerichtliches Urteil seiner Freiheit beraubt wird. Diesen Freiheitsentzug kann man – auch mit einer späteren Haftentschädigung – nicht mehr rückgängig machen. Aus diesem Grund verlangt – vor allem der Europäische Menschenrechtsgerichtshof – eine besondere Begründungstiefe für Haftentscheidungen. Der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 02. Januar 2023 beinhaltet überhaupt keine Begründung. Über eine floskelhafte Wiedergabe des Gesetzes hinaus, setzt sich das Oberlandesgericht weder mit dem Inhalt der Akte noch mit dem Vortrag der Verteidigung auseinander.

Der Umgang der Justiz in Stuttgart mit den Grund- und Menschenrechten des Beschuldigten Michael Ballweg lässt immer mehr vermuten, dass hier andere Motive hinter den Entscheidungen stehen als strafrechtliche. In einem Haftverfahren darf erwartet werden, dass sich mit rechtlichem Vortrag und Tatsachen durch Gerichte auseinandergesetzt wird. Es kann unterschiedliche Bewertungen geben und unterschiedliche Auffassungen. Dass Gerichte aber Vortrag, Belege, Nachweise, Zeugenangebote und Bitten um Vorlage von Ermittlungsakten oder Übersendung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft vollständig ignorieren, hat mit rechtsstaatlichem Verfahren nichts mehr zu tun.

Die Tatsache, dass die Verteidigung den Beschluss zunächst ausschließlich auf dem Postweg erhalten sollte und nur aufgrund massiver Nachfragen dieser an einen Verteidiger per Fax vorab übermittelt worden ist, während die Presse direkt durch das Oberlandesgericht informiert wurde, zeigt den Umgang des Oberlandesgerichts Stuttgart mit den Rechten des Querdenken-Gründers.

Die Verteidigung wird nunmehr eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht prüfen. Zugleich wird erneut Haftprüfung vor dem Amtsgericht beantragt.

Kontaktdaten des Verteidigerteams:

Sprecher

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ

christ@lcp-legal.de

Mobil: +49 171 5666622


PRESSEANFRAGE

Bitte nutzen Sie dieses Formular für Presse- und Interview-Anfragen

PRESSEVERTEILER

Bitte nutzen Sie dieses Formular, um sich in unseren Presseverteiler aufnehmen zu lassen