U-Haft Michael Ballweg: Gerichtsverfahren erneut ohne rechtliches Gehör abgebrochen
Stuttgart/14.01.2023 Das Amtsgericht Stuttgart hatte auf den Antrag der Verteidigung von Michael Ballweg reagiert und einen Haftprüfungstermin für den 11.01.2023 anberaumt. Dies wurde dem Verteidigerteam am 10.01.2023 kurzfristig mitgeteilt. Erneut wurde Michael Ballweg nicht angehört.
Michael Ballweg ist wegen des Vorwurfs des versuchten gewerbsmäßigen Betruges seit dem 29.06.2022 in Untersuchungshaft. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhoben. Die Fortdauer einer Untersuchungshaft über sechs Monate hinweg verlangt nach deutschem Gesetz eine fundierte und notwendigerweise gute Begründung.
Bei einer Haftprüfung überprüft das zuständige Gericht, ob der Haftbefehl aufgehoben oder dessen Vollzug ausgesetzt werden soll. Das Recht auf Haftprüfung ist unter anderem in Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention wieder zu finden und gilt seit langem als anerkanntes Menschenrecht.
Am Mittwochvormittag fanden sich mehr als 150 Menschen vor dem Amtsgericht zu einer Eilversammlung zusammen, um Michael Ballwegs Freilassung zu fordern und ihre Unterstützung zu bekunden.
Nach Angaben der Verteidigung wurde der Haftprüfungstermin erneut frühzeitig nach nur elf Minuten vom Haftrichter abgebrochen, ohne dass der Beschuldigte vollständig vortragen konnte. Dies stellt in den Augen der Verteidigung einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör dar und bedarf scharfer Kritik. Das Amtsgericht sei auf den Vortrag der Anwälte zum wiederholten Male nicht eingegangen und sei damit dem Zweck der Haftprüfung nicht nachgekommen.
In einer nachfolgenden Pressekonferenz hatten am Mittwochabend zwei der Anwälte des Verteidigerteams ausführlich über den Haftprüfungstermin berichtet sowie Fragen der anwesenden Pressevertreter beantwortet. Das Verteidigerteam wird nun Haftbeschwerde zum Landgericht einlegen und zugleich wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren den Haftfortdauerbeschluss vom 03. Januar 2023 dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen. Die Verfassungsbeschwerde ist notwendig, um in einem nächsten Schritt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.
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