Stellungnahme zum Vorwurf „Reichsbürger“ durch Markus Haintz

Stuttgart/03.08.2021 In einem Video vom 01.08.2021 bezeichnet Rechtsanwalt, Journalist, Freiheitskämpfer und Propaganda-Abwehrspezialist Markus Haintz Michael Ballweg als Reichsbürger. In dieser Pressemitteilung stellen wir die Position von Querdenken-711 und Gründer Michael Ballweg klar.

Herr Haintz ist bereits seit Juli 2020 nicht mehr unter Querdenken-731 aktiv und in die Organisation eingebunden. Als Rechtsanwalt sollten Herrn Haintz die Grundsätze der Justiz (u. a. Unschuldsvermutung) bekannt sein. Als Journalist sollte Herrn Haintz der Pressekodex bekannt sein:

Die Presse darf grundsätzlich nur über bewiesene wahre Tatsachen berichten. Hierbei ist Art. 5 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 186, 187, 188 StGB einschlägig. Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen erlaubt die Rechtsprechung der Presse ausnahmsweise und analog zu § 193 StGB auch über sogenannte „Verdachtsmomente", also unbewiesene Tatsachen zu berichten. Darunter fällt jede negative Kritik, sowie Straftatvorwürfe, die den Ruf und das Ansehen des Betroffenen herabwürdigen können.

Vgl. hierzu OLG Hamburg, Urt. v. 08.04.2008, Az.: 7 U 21/07 = ZUM-RD 2009, 326 (328)

LG Köln, BeschL v. 27.11.2013, Az. 28 0 469/13

Die Presse darf dies allerdings nur unter gewissen Gegebenheiten. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf die Presse dies nur, wenn:

„vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt werden. Die Pflichten zur sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt richten sich dabei nach den Aufklärungsmöglichkeiten. Sie sind für die Medien grundsätzlich strenger als für Privatleute. An die Wahrheitspflicht dürfen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen. Andererseits sind die Anforderungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (...) Erforderlich ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert" verleihen. Die Darstellung darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt. Auch ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist."

BGH, Urt. v. 18.11.2014, Az. VI ZR 76/14 = NJW 2015, 778 (779)

Warum Markus Haintz beide Grundsätze ignoriert und haltlose Vorwürfe gegen Michael Ballweg verbreitet, ist uns ein Rätsel.

Zur Rolle von Herrn Haintz innerhalb der Organisation von Querdenken. Markus Haintz

  • war Mitbegründer von Querdenken-731 Ulm
  • hat sich bereits nach der Demonstration am 09.07.2020 aus der Organisation von Querdenken-731 zurückgezogen, um sich seiner anwaltlichen Tätigkeit zu widmen.
  • war zu keiner Zeit Anwalt von Querdenken-711. Es ist uns auch keine andere Querdenken-Initiative bekannt, für die Hr. Haintz als Anwalt aktiv war.
  • war nicht Teil des Orga-Teams für den 01.08.2020 / Berlin
  • war nicht Teil des Orga-Teams für den 29.08.2020 / Berlin. Er hat den Redner „Robert F. Kennedy Jr.“ organisiert. Querdenken-711 hat finanziell unterstützt.
  • war dafür verantwortlich, dass nach dem Ende der Demonstration am 29.08.2020 Nicolai Nerling (bekannt als Volkslehrer) plötzlich zum Filmen auf der Bühne war. Die Aufarbeitung des Vorfalls musste das Presse-Team von Querdenken-711 übernehmen.
  • war nicht Teil des Orga-Teams für den 07.11.2020 / Leipzig
  • hatte als Anwalt für den Aufzug am 01.08.2021 zugesagt und ist beim Kooperationsgespräch nicht erschienen. Die Klagen für den Aufzug wurden von Rechtsanwalt Friedemann Daeblitz geführt. 

In einem internen Gespräch am 08.02.2021 zur Abstimmung der Rollen und Verantwortlichkeiten hat Markus Haintz sich wie folgt positioniert: “Markus Haintz ist und bleibt als Aktivist auf der Straße aktiv. Die Zielsetzung von Markus Haintz bleibt weiterhin, sich als Aktivist und Redner auf der Straße für Frieden und Freiheit einzusetzen.

Herr Haintz hat sich zu keinem Zeitpunkt an Infrastruktur-Kosten an den von Querdenken-711 organisierten Demonstrationen beteiligt. Herr Haintz hat seine Bekanntheit über die Auftritte bei Querdenken-711 erlangt.

Herr Haintz trägt in seinen Video-Streams wechselnde T-Shirt verschiedener Organisationen und erweckt damit den Eindruck, Teil vieler Organisationen zu sein. Querdenken-711 Gründer Michael Ballweg kritisiert: „Herr Haintz arbeitet als Anwalt und ruft gleichzeitig zu Schenkungen auf, ohne sich an den Kosten für Demonstrationen zu beteiligen. Die Querdenken-Initiativen verwenden Schenkungen, gegen die grundsätzlich nichts einzuwenden ist, zur Finanzierung von Demonstrationen, Flyern, IT-Systemen, Peertube etc.“.

Gleichzeitig versucht Herr Haintz, über die Reichweite seines Kanals Einfluss auf die breite Bürgerbewegung zu nehmen:

Wenn wir am 24. Juli eine Demo machen, kurz vor Berlin, warum dann nicht in einer Großstadt? Warum in Kassel und z.B. nicht in Frankfurt?
(Ich habe mich hier zum Beispiel für Frankfurt ausgesprochen)

Warum am 03. Oktober, dem deutschen Nationalfeiertag schon wieder an den Bodensee nach Konstanz ?
Warum nicht nach Berlin oder in eine andere Metropole?

(Quelle: https://t.me/Haintz/11026)

Unsere Antwort dazu:

  • Wenn die “Freien Bürger Kassel” sich dazu entscheiden, in Kassel zu demonstrieren, dann findet die Demonstration in Kassel statt.
  • Wenn Querdenken-753 sich dafür entscheidet, eine am 03.10.2021 eine Friedenskette am Bodensee zu veranstalten, dann organisiert Querdenken-753 eine Friedenskette am Bodensee.
  • Wenn Herr Haintz am 03. Oktober 2021 eine Demonstration in Berlin veranstalten möchte, dann empfehlen wir Herrn Haintz, am 03.10.2021 eine Demonstration in Berlin anzumelden.

Wir freuen uns, dass Herr Haintz für den 25.09.2021, einen Tag vor der Bundestagswahl, eine Demonstration in Berlin angekündigt hat und selbst eine Demonstration organisiert.

(Quelle: https://t.me/Haintz/11028)

Herr Haintz möge damit aufhören, diejenigen zu diskreditieren, die monatelang rund um die Uhr arbeiten, um Demonstrationen zu organisieren.

Und zum Schluss zum Vorwurf des „Reichsbürgers“:

Michael Ballweg hat lediglich letztes Jahr einmal ein Konto bei der Gemeinwohlkasse Ulm mit 20,00 EUR eröffnet, um das Konstrukt inhaltlich zu prüfen. Weitere Aktivitäten gibt es nicht. Es gibt kein Unternehmen und Michael Ballweg ist oder war auch nicht in einem Forum aktiv.

Das Konto bei der Gemeinwohlkasse wird Michael Ballweg heute kündigen, sofern dieses noch existiert. Aus der Presse hatten wir entnommen, dass die Filiale in Ulm nicht länger existiert.

Es gab weder ein Treffen an „Pfingsten in Berlin“ noch am 04.05.2021 wie von Olaf Sundermeyer im Interview mit Hr. Haintz behauptet.

Michael Ballweg als offener und neugieriger Mensch hat von Beginn an erklärt, dass er sich mit allen Menschen trifft und Ideen austauscht, soweit diese friedlich und gewaltfrei sind. Querdenken steht für Miteinander sprechen statt übereinander, wozu der persönliche Austausch unerlässlich ist. In diesem Zusammenhang sind viele Menschen und Initiativen mit unterschiedlichen rechtlichen Sichtweisen und Ideen auf Herrn Ballweg zugekommen. Diese Ideen wurden zur rechtlichen Bewertung und Prüfung an Anwälte weitergegeben. U. a. aus diesem Grund war Herr Haintz bei dem Treffen am 15.11.2020 zugegen.

Auch über Konten und Geldanlagen hat es viele Gespräche mit unterschiedlichen Personen zu den kreativsten Ideen gegeben. Inzwischen präferiert Michael Ballweg Bitcoin als Alternative zum bestehenden Bankensystem. Wir empfehlen dazu folgendes Video: https://www.youtube.com/watch?v=Wlfh1Aidx8I


Unser Manifest - Grundrechte sind nicht verhandelbar

 Wir bestehen auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, insbesondere auf die Aufhebung der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung von:

  • Artikel 1: Menschenwürde - Menschenrechte - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte
  • Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte
  • Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit
  • Artikel 5: Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft
  • Artikel 6: Ehe – Familie – Kinder
  • Artikel 8: Versammlungsfreiheit
  • Artikel 11: Freizügigkeit
  • Artikel 12: Berufsfreiheit
  • Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung  

PRESSEANFRAGE

Bitte nutzen Sie dieses Formular für Presse- und Interview-Anfragen

PRESSEVERTEILER

Bitte nutzen Sie dieses Formular, um sich in unseren Presseverteiler aufnehmen zu lassen