Stellungnahme von Stephan Bergmann zu Zeitungsverlag Waiblingen

Immer wieder kommt es zu diffamierenden Artikeln des Zeitungsverlags Waiblingen über Stephan Bergmann. Vor allem von Alexander Roth und seinem Assistenten Peter Schwarz werden farbenfrohe Behauptungen aufgestellt, die dann bundesweit von der Regenbogenpresse aufgenommen werden.

STUTTGART (Q711) / 26.10.2020 Am 09. Mai wurde Stephan Bergmann bundesweit bekannt durch seine Herzensrede gegenüber dem Spiegel Reporter David Walden. Schon kurze Zeit danach, am 19. Mai, meldete sich der Zeitungsverlag Waiblingen mit einer Anfrage zu dem Schorndorfer Verein „Primus Inter Pares“ per Email. Diese wurde am selben Tag folgendermaßen beantwortet:

„Von Primus Inter Paris habe ich seit vielen Jahren nichts mehr gehört. Vereinsaktivitäten sind mir nicht bekannt.

Ihre persönliche Meinung sollte in einem Journalistischen Auftrag sowieso aus meiner Sicht keine Rolle spielen. Ungeachtet dessen respektiere ich diese selbstverständlich.

Meine Botschaft der Menschlichkeit, Herzlichkeit und Freiheit haben sie ja bereits gehört - ich wünsche Ihnen diese ebenso, wie den Frieden im eigenen Herzen.“

Auf eine weitere Anfrage von Herrn Roth Ende August stellte Stephan Bergmann am 05. September folgende berechtigte Gegenfragen, die gänzlich unbeantwortet blieben:

  • Bitte teilen sie mir die Aktivitäten von Primus Inter Pares mit, die sie als „Reichsbürgertum“ bezeichnen. Außerdem bitte ich sie darum, mit die genaue Definition, des von Ihnen verwendeten Begriffes „Reichsbürger“, mitzuteilen und von wem diese Definition stammt.
  • Bitte teilen sie mir zudem mit, wie sich der Begriff rechtsextrem definiert und wie sie auf die Idee kommen, dass ich damit etwas zu tun haben könnte.
  • Bitte teilen sie mir mit, welche rechtsextreme Aktivitäten sie bei mir beobachtet haben und welche Beweise sie dafür gefunden haben.
  • Weiter bitte ich um eine Stellungnahme zu den von mir auf allen Demonstrationen verbreiteten Friedens- und Herzensbotschafen. Kenne sie diese Inhalte und halten sie diese für rechtsextrem bzw. für Reichsbürgertum?
  • Sie geben in Ihrem Artikel sehr versteckt zu, dass sie beobachtet haben, dass die Querdenken Bewegung für Frieden und Freiheit steht. Bitte senden sie mir alle veröffentlichten Artikel ihrer Redaktion zu, in denen sie Ihre Leser darüber informiert haben.

Stattdessen wähnt sich Alexander Roth wohl in der Situation, ein Investigativer Journalist zu sein, der kurz vor einer großen Story steht und reagiert auf einen Beitrag des ARD Magazins Kontraste, mit folgendem Artikel am 03.10.2020:

  • Kommentar zu Querdenken711: Der Fall Stephan Bergmann wird zur Farce – und Michael Ballweg duckt sich weg

Jedoch wurde bereits am 19.05.2020 die Frage beantwortet. Offen bleibt, ob sich Herr Roth wünscht, dass es zu einer Spaltung bei QUERDENKEN711 kommt. Jedenfalls transportiert er durch seine diffamierenden Artikel dies weiter zu anderen journalistisch Tätigen, die seine Thesen zum Teil ungeprüft übernehmen.

Eine Anfrage vom 05. September beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg hat dann sogar tatsächlich ergeben, dass der Verein Primus Inter Pares vom Verfassungsschutz als Reichsbürgerverein bezeichnet wird. Auf Nachfrage, wie es zu dieser Einschätzung kommt, wurde folgendermaßen geantwortet:

  • aus Gründen der operativen Geheimhaltung ist es leider nicht möglich, unsere bisherige Auskunft zu ergänzen. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Nun zur Geschichte um Primus Inter Pares und warum Stephan Bergmann damit in Verbindung gebracht wird.
Zitat:
„Eines Tages bat mich ein Freund, der mir schon bei vielen Dingen geholfen hatte, bei einer Vereinsgründung als Gründungsmitglied auszuhelfen, da ihm ein Gründungsmitglied abgesprungen sei. Um ihm auch einmal helfen zu können, willigte ich ein und konnte nur kurze Zeit später, bereits am 17, Juni 2016 mit Wirkung zum 30. Juni 2016 wieder aus dem Verein austreten. Ich hatte zu keiner Zeit jemals eine Vereinsaktivität mitbekommen.“

Der Verein, der laut einer Anfrage beim ehemaligen Vorstand schon seit 3 Jahren ruhend gestellt ist, hatte folgenden Satzungszweck:

  • „Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Hilfe für Verfolgte und Flüchtlinge, des Schutzes der Menschenrechte, die Unterstützung für Kriegs- und Katastrophenopfer, die Hilfe der Opfer von Straftaten, Förderung der Völkerverständigung, das Gesundheitswesen und die Gesundheitsvorsorge sowie die Unterstützung für Migranten und Einwanderer aller Nationalitäten.“

Dieser Vereinszweck war es mir Wert, bei der Gründung auszuhelfen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Stephan Bergmann

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