Stellungnahme/Richtigstellung: Verfolgung durch den Verfassungsschutz Baden-Württemberg


Stuttgart/09.12.2020 Durch die Medien wurden wir damit konfrontiert, dass „das Landesamt für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg auf politische Weisung von Innenminister Thomas Strobl Querdenken 711 und ihre regionalen Ableger als Beobachtungsobjekt einstuft.“

Zunächst wundern wir uns darüber, dass die Pressemitteilung zu einem Großteil aus Zitaten von Herrn Strobl besteht. Die Basis für die Einschätzung des Verfassungsschutzes wird nicht genannt. Wir freuen uns jedoch gleichzeitig darüber, dass Herr Strobl in der Pressemitteilung bestätigt: „Die Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der ‚Querdenken‘-Demonstrationen sind keine Extremisten“ – entgegengesetzt zu der Darstellung der Demonstrationen in den Medien.

Thomas Strobl ist seit 1996 verheiratet mit Christine Strobl, der ältesten Tochter des CDU-Politikers Wolfgang Schäuble. Zum 1. Mai 2021 soll Christine Strobl die Nachfolge von Volker Herres als Programmdirektorin des ARD-Gemeinschaftsprogramms Das Erste antreten. Thomas Strobl ist Mitglied der CDU und kriminalisiert die größte außerparlamentarische Bürgerbewegung.

Das Schutzgut ist die freiheitlich demokratische Grundordnung. Zu dieser freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Verfassungsschutzgesetzes zählen u.a.: das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen, die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht, das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition, die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung, die Unabhängigkeit der Gerichte, der Ausschluss jeder Gewalt‐ und Willkürherrschaft und die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.

Der Dreiklang des Bundesverfassungsgerichts zur Konkretisierung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung lautet also: Menschenwürde – Demokratie – Rechtsstaat.

Exakt für die vorgenannten Rechte steht Querdenken ausweislich seines Manifestes uneingeschränkt.

Voraussetzung der Beobachtung einer Organisation durch den Verfassungsschutz ist, dass die beobachteten „Bestrebungen“ gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung „gerichtet sind“. Dieses Kriterium ist nicht erfüllt, wenn lediglich Meinungen vertreten werden, die inhaltlich mit dem unvereinbar sind, was man als die „Werte“ der freiheitlichen demokratischen Grundordnung bezeichnet. Das bloße Haben (und Äußern) von Meinungen als solches ist verfassungsschutzrechtlich irrelevant. Das Bundesverfassungsgericht betont sogar, dass man Elemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kritisieren darf, ohne dass dies den Verfassungsschutz etwas angeht.

Wird aus einer Meinungsäußerung, welche die Ablehnung eines Elements der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht zum Inhalt hat und die auch nicht inhaltlich mit dieser Verfassungsordnung unvereinbar ist auf eine verfassungsfeindliche Zielsetzung geschlossen, dann ist dies ein Schluss auf die nicht geäußerte – innere – Gesinnung des Äußernden. Eine verfassungsfeindliche Gesinnung darf dem sich Äußernden aber nicht von den Verfassungsschutzbehörden einfach unterstellt werden.

Querdenken ist aktuell die größte Demokratiebewegung Deutschlands aus der Mitte der Gesellschaft. Das Einfordern der Wiederherstellung aller Grundrechte, das Insistieren auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und die Wahrnehmung konstitutiver Grundrechte wird schwerlich als eine „Bestrebung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ zu bezeichnen sein. Ganz im Gegenteil ist Querdenken aktuell der lauteste Vertreter für die Stärkung einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung:

Eine Studie des Soziologen Oliver Nachtwey von der Universität Basel bestätigt die breite bürgerliche Bewegung: „Bei der letzten Bundestagswahl haben nach unserer Befragung  21 Prozent die Grünen und 17 Prozent die Linke gewählt. Der AfD haben 14 Prozent ihre Stimme gegeben.“ Damit zeigt sich, dass wir unser Ziel, uns nicht mehr in die vorgegebenen Schubladen stecken zu lassen, bereits erreicht haben. (Quelle: https://www.faz.net/-gpg-a674v?premium=0x39b329f9a7588f67cf193e3361f32e69)

Alle der genannten oppositionellen Parteien wurden bereits durch den Verfassungsschutz beobachtet. Die Strategie der Amtsinhaber ist also nicht verwunderlich (Quelle: https://www.fr.de/politik/damals-gruenen-11465846.html, https://www.welt.de/politik/deutschland/article221290404/Verfassungsschutz-bestaetigt-V-Leute-in-der-AfD.html). Gerade zum Vorwurf des „Rechtsextremismus“ durch den Verfassungsschutz, müssen wir daran erinnern, dass die Rolle der V-Leute des Verfassungsschutzes bei der Gründung der Bande, die unter dem Namen Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bekannt wurde, bis heute nicht geklärt ist. Wir raten dem Geheimdienst dringend, seine jüngste Vergangenheit aufzuklären, statt eine Bewegung zur Verteidigung der Verfassung zu verleumden.

„Die Forscher fragten bei den Teilnehmern der Telegram-Gruppen die klassischen Muster des rechtsradikalen oder rechtsautoritären Denkens ab: Dabei zeigte sich, dass unter den Querdenkern – zumindest verdeckt – antisemitische Stereotype verbreitet sind, anderen klassisch rechtsautoritären oder rechtpopulistischen Einstellungen stimmen die Befragten jedoch weniger zu: 64 Prozent der Befragten sagen sogar, man müsse Kindern nicht beibringen, auf Autoritäten zu hören; der Nationalsozialismus wird seltener verharmlost als in der Gesamtbevölkerung. Eine Mehrheit der Befragten bestreitet, dass auf Minderheiten zu viel Rücksicht genommen wird in Deutschland. Fremden- und Islamfeindlichkeit sind schwach ausgeprägt.“.

Wir warten auf die vollständige Veröffentlichung der Studie und gehen davon aus, dass die „verdeckten antisemitischen Stereotype“ in der Querdenken-Bewegung ebenfalls geringer ausgeprägt sind, als in der Gesamtbevölkerung. Querdenken-Initiator Michael Ballweg bietet Professor Oliver Nachtwey ausdrücklich seine Zusammenarbeit für wissenschaftliche Studien über die Demokratiebewegung in Deutschland an.

Berlins Innensenator Geisel wollte die Demonstration am 29.08.2020 mit folgender Begründung verbieten: „Sie richten sich mit Ihrer Versammlung gegen die Maßnahmen der Regierung bzw. der einzelnen Landesregierungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus, die Sie für überzogen halten.“ Herr Geisel verlor zwei Mal bei Gericht.

Die Narrative und Diffamierungen von Herrn Geisel wurden stattdessen als üble Nachrede von den Medien ungeprüft übernommen. Die Medien waren bis heute nicht in der Lage, richtigzustellen, dass der Treppensturm am Reichstag am 29.08.2020 eine völlig andere Demonstration war, die nichts mit der Querdenken-Initiative zu tun hat. Bedenklich dabei ist auch, dass die Medien dabei nicht einmal auf den Gedanken kamen, Herrn Geisel zu fragen, warum er nicht versucht hat, exakt diese Demonstration am Reichstag zu verbieten, wo dort doch offensichtlich genau die Gruppierungen demonstrierten, die er als „Reichsbürger und Rechtsextreme“ bezeichnet.

In Bremen wurde die Demonstration von QUERDENKEN-421 verboten, acht Gegen-Demonstrationen, die somit für die Maßnahmen der Regierung stehen, wurden jedoch erlaubt. Auch hier hat das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass aus dem Verbotsbescheid hervorgehe, dass das Verbot auch auf politische Gründe (Ablehnung der Corona-Maßnahmen) gestützt sei.

Im Spiegel heißt es heute: „Alarmiert sind die Beamten von einer Mobilisierung der Corona-Protestler zu einer Groß-Demo an Silvester in Berlin, für die auch massiv unter Reichsbürgern und Rechtsextremisten geworben werden soll.“ (Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsschutz-will-querdenker-beobachten-a-0f598ca4-5981-4592-8588-3ce1494f6699). Querdenken steht für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Insofern ist es Aufgabe der Polizei und des Verfassungsschutzes, über die Gefährderansprache bekannte Extremisten vom Demonstrationsgeschehen fern zu halten – und nicht die unsrige. Querdenken-Initiator Michael Ballweg hat letzte Woche den von den öffentlich-rechtlichen Medien anerkannten Extremismus-Experten Olaf Sundermeyer angefragt und um Unterstützung beim Erkennen bekannter gewaltbereiter Extremisten gebeten (Quelle: https://twitter.com/querdenken711/status/1333030715462742021).

Die Beobachtung sehen wir als einen weiteren Versuch der Regierung an, friedliche Demonstranten einzuschüchtern und über diese Nachricht zu spalten – nachdem bisher alle klassischen Spaltungsversuche durch üble Nachrede gescheitert sind. Aber das wird, wie auch alle anderen Einschüchterungsversuche nicht funktionieren, sondern dazu führen, dass die schikanierten Menschen noch mehr zusammenhalten.

Erfahrungsgemäß werden bei unliebsamen politischen Bewegungen V-Leute als sogenannte „Agents Provocateurs“ eingeschleust, die Gewalttaten provozieren sollen. Die Verfassungsschutzbehörden werden aufgefordert, öffentlich zu erklären, dass in die Querdenken-Demonstrationen und Querdenken-Organisation keine V-Leute eingeschleust worden sind.

Wir verweisen auf unsere Grund- und Menschenrechte, die für alle europäischen Regierungen bindend sind auch mit §28 und §28a drittes Infektionsschutzgesetz nicht aushebelbar sind:

Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (0.312.1)

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19.Dezember 1966 (ICESCR):

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (ICCPR) (BGBl. 1973 II 1553)

CHARTA DER GRUNDRECHTE DER EUROPÄISCHEN UNION (2016/C 202/02):

Die Europäische Menschenrechtskonvention vom 1. Juni 2010 (SEV Nr. 194)

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