Scientology, Atlantikbrücke, Ku-Klux-Klan, WEF etc.
Stuttgart/16.06.2021 In dieser Pressemitteilung informieren wir über unsere Antworten auf die Fragen des SWR in Bezug auf den Einfluss der Scientology-Ideologie innerhalb der friedlichen Bürgerbewegung „Querdenken“. Unsere Antworten auf die Fragen haben wir dem SWR bereits am 14.06.2021 versendet.
Sehr geehrter Herr L.,
Sie fragen uns an, ob uns bekannt sei, dass Herr XY mit Scientology zu tun hätte? Woher sollen wir das wissen? Wissen Sie, ob Ihre Kollegen in den Swinger-Club gehen, kiffen oder zu Hause Waffen im Schrank haben?
Hierzu gibt es rechtlich etwas klarzustellen:
Eine sogenannte Verdachtsberichterstattung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rechtswidrig, insofern die durch den Bundesgerichtshof formulierte journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten worden ist.
Die Presse darf grundsätzlich nur über bewiesene wahre Tatsachen berichten. Hierbei ist Art. 5 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 186, 187, 188 StGB einschlägig. Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen erlaubt die Rechtsprechung der Presse ausnahmsweise und analog zu § 193 StGB auch über sogenannte „Verdachtsmomente", also unbewiesene Tatsachen zu berichten. Darunter fällt jede negative Kritik, sowie Straftatvorwürfe, die den Ruf und das Ansehen des Betroffenen herabwürdigen können.
Wir bitten Sie daher nach Ihrer Verpflichtung aus dem landesspezifischen Pressegesetz und aus dem Rundfunk-Staatsvertrag, unsere folgende Klarstellung auch vollständig abzudrucken, falls Sie beabsichtigen würden wollen, ehrenrührige und/oder unwahre Tatsachenbehauptungen in Kombination mit Diffamierungen, Stigmatisierungen und Diskriminierungen Dritter in Verbindung mit und zu Herrn Ballweg und unserer friedlichen Bürgerbewegung aufzustellen.
Unsere Richtigstellung
Offenkundig planen Sie einen politisch motivierten Verdächtigungsbericht, initiiert durch ein Parteimitglied der SPD - der wohl nichts anderes gefunden hat - und Sie beabsichtigten hierbei die Bürgerinitiative „Querdenken“ mit hineinzuziehen? Wie Sie wissen, ist eine Bürgerinitiative ein loser Zusammenschluss von Aktivisten und Demonstranten, bei der keine Überwachung derer einzelnen Biografien stattfindet. Wir sind keine Überwachungsorganisation und erst recht nicht die Polizei.
Ihren Versuch, Herrn Ballweg eine Verdächtigung über Dritte zuzuschieben, weisen wir daher strikt von uns. Wir sind nicht für den Lebenslauf einzelner Aktivisten verantwortlich. Wir würden es aber als Gebührenzahler des SWR vielmehr begrüßen, wenn Sie einzelne Bürger nicht politisch und medial verdächtigen und verfolgen würden wollen, sondern sich stattdessen z.B. der Beleuchtung des Lebenslaufs von Annalena Baerbock oder von Franziska Giffey, oder dem Maskenskandal der Regierung und den Zusatzeinnahmen einiger zwielichtiger Gestalten im Bundestag widmen würden.
Gegenfrage: Wie verhält es sich mit Ihrem Bildungsauftrag und dem Rundfunkstaatsvertrag, hierzu keine kritischen Recherchen vorzunehmen? Ist das mit Ihrem Auftrag und mit Ihrer journalistischen Aufgabe vereinbar?
Die Bürgerinitiative „Querdenken“ lässt sich von Demonstrationsteilnehmern oder deren Angehörigen weder den Lebenslauf, ein Parteibuch, noch deren religiöse Zuordnung oder dessen Weltanschauung vorlegen. Wir sehen in Begegnungen im öffentlichen Raum grundsätzlich keine Kontaktschuld, da niemandes Glauben auf der Stirn geschrieben steht. Auf Demonstrationen gibt es unzählige freiwillige Helfer in technischen Crews und tausende von Demonstrationsteilnehmern, die sich außerdem zum Teil auch mit Herrn Ballweg gerne und oft fotografieren lassen und die Fotos dann online stellen.
Uns wurde außerdem mitgeteilt, dass es durch Medien das Gerücht gäbe, dass Herr XY Flyer für uns erstellt haben soll und Herrn Ballweg auf einer von ihm angemeldeten Demonstration gesprochen habe, oder einer unserer Demonstrationen geplant habe? Auch hier stellen wir klar: Diese Behauptungen sind unwahr.
Grundsätzlich: Vorher einen Fragebogenkatalog aufzustellen und bei Begegnungen einzelne Aktivisten und deren individuelle „political correctness“ vorab zu „durchleuchten“ ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft gesetzlich verboten. Diese Vorgehensweise verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 4 GG, ist zudem unethisch und verstößt auch gegen die Meinungsfreiheit. Auch dürfen derartige „Überwachungsmethoden“ weder Sportvereine oder Geschäfte noch der öffentlich-rechtliche Rundfunk oder Veranstalter vornehmen.
Wir gehen also davon aus, dass Menschen, ob Ihrer geistig eigenständigen Existenz und ihrer Kritik an politischen Maßnahmen, wie die der massiven Freiheitseinschränkungen durch die Regierung und gegenüber der gesamten Bevölkerung, alleine durch Mitwirkung an einer Demonstration, die zwar der Regierung nicht passt, trotzdem nicht verdächtigt werden dürften und auch nicht stetig in deren Leben herumgeschnüffelt werden darf - oder dies etwas an der berechtigten Kritik an diesen Einschränkungen, die dem deutschen Grundgesetz zuwiderlaufen, irgendetwas ändern dürfte?
Da wir auch zu den meisten Demonstrationsteilnehmern keine privaten, bzw. „intimen“ Kontakte pflegen, können und werden wir auch niemanden überwachen oder in dessen Kopf schauen, wenn derjenige zu unseren Demonstrationen kommt oder gar freiwillige Helferarbeit übernähme.
Dass wir uns von jeglicher Gewalt und jeglicher Form von Extremismus distanzieren und dies im Manifest sowie jedem Teilnehmer der Demonstration mitgeteilt wird, wir uns stattdessen für Frieden, Freiheit und für die vollständige Wiederherstellung der Grundrechte aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland einsetzen, vereint alle Aktivisten und müsste dem SWR mittlerweile auch bekannt sein.
Wir haben außerdem mit Scientology nichts zu tun, aber das wird Ihnen auch bekannt sein. Vertreter von Scientology standen nie als Redner auf unseren Bühnen. Insofern würde es auch fruchtlos sein, wenn Sie den politisch angewiesenen Sektenexperten dazu befragen würden, wie dieser zu uns stünde und dieser brustgeschwellt seifenblasige Verschwörungstheorien von sich gäbe? Wir sind eine friedliche Bürgerbewegung und eben gerade keine Sekte.
Zu Herrn XY:
Herr XY hat keinerlei Demonstrationen in Namen von „Querdenken“ organisiert, geplant, initiiert oder angemeldet. Wie er anderweitig aktiv geworden ist, ist uns völlig unbekannt, da wir niemand überwachen. Eine Beziehung zwischen Scientology und Herrn XY ist uns ebenfalls unbekannt. Ob Sie dazu Belege hätten oder haben, können und werden wir nicht überprüfen. Wir sehen uns nicht als selbsternannte Gedankenpolizei. Ob er irgendwas an Scientology gespendet hat, obliegt dem Datenschutz. Ob die Tante, der Opa, die Frau, das Kind, der Hund oder der Hamster eines Aktivisten irgendetwas ausgefressen haben sollte, obliegt nur der Beurteilung der Polizei, in jedem Falle nicht uns.
Die einzige Gegenfrage auf Ihre Frage, die sich uns daher stellt, ist: ob Sie - als SWR - meinen dafür verantwortlich zu sein, wenn z.B. ein freier Mitarbeiter, ein Gebührenzahler und/oder Zuschauer des SWR z.B. mit Scientology in Beziehung stünde oder dieser dessen verdächtigen würde? Wir denken: Nein. Sie sind nicht dafür verantwortlich, ob ihr Kollege z.B. zu Hause mit anderen Kriegsspiele spielen würde oder seine Katze quält. Wenn wir Sie also fragen würden, was Sie davon hielten und zudem derartige Suggestivfragen stellen würden, wäre wohl Ihrerseits entweder ein Fragezeichen, ein Achselzucken oder eine Zurückweisung Ihrer vermeintlichen Verantwortung die angemessene Antwort. Hören Sie also bitte auf, uns irgendwelche Etiketten anzuheften, etwas zu skandalisieren, wo nichts zu skandalisieren ist, oder eine Art vermeintliche Kontaktschuld konstruieren zu wollen, nur weil es einige Politiker wohlmöglich während des Wahlkampfes für ergiebig hielten, um von deren eigenen Fehltritten und Skandalen abzulenken.
Sollten Sie also demnächst „Belege“ dafür haben, dass die Oma, der Großcousin, oder der Nachbar des Bühnenlieferers, des T-Shirt-Druckers oder des Taxifahrers, der Herrn Ballweg gefahren hat, verdächtigt sein würde, entweder Anhänger der „Zeugen Jehovas“, der „Atlantik-Brücke“, eines Klaus Schwab, der „Bilderberg-Gruppe“, der Pelz-, Pharma-, oder Rüstungsindustrie, oder des Ku-Klux-Klans zu sein, dürfen Sie davon ausgehen, dass unsere Antwort dieselbe wäre.
Mit freundlichen Grüßen auch an Ihre Redaktion.
Am Ende dieser Pressemitteilung möchten wir noch auf folgende Punkte hinweisen:
1. Grundlagen zur Pressefreiheit
Die Meinungs- und Pressefreiheit ist ein Abwehrrecht, das den Einzelnen und die Medien vor der Einflussnahme des Staates schützt. Pressefreiheit bedeutet nicht, dass Journalisten Bürger diffamieren.
https://www.juracademy.de/grundrechte/pressefreiheit-schutzbereich.html
2. #Fauciemails #FauciGate
Die Emails von Anthony Fauci, die kürzlich veröffentlicht wurden, werfen ein anderes Licht auf die Pandemie.
Quelle: https://assets.documentcloud.org/documents/20793561/leopold-nih-foia-anthony-fauci-emails.pdf
3. Demonstration am 01.08.2021 in Berlin
Die Großdemonstration am 01. August in Berlin wird der Auftakt für einen politischen Frühling in Deutschland sein. Alle Menschen haben unveräußerliche Rechte, die der Staat, die Regierung nicht beschränken darf.
Video: