Petition für Kompensation der Corona-Haftbedingungen und Rückkehr zum Normalbetrieb in Haftanstalten
Stuttgart/16.04.2023 Seit dem 12.03.2020 befinden sich die Justizvollzugsanstalten in Deutschland im „Corona-Modus“, der mit erheblichen Einschränkungen für unschuldige Untersuchungsgefangene und verurteilte Strafgefangene einhergeht. Eine Rückkehr zum Normalbetrieb mit allen Möglichkeiten wie „vor Corona“ ist bis heute nicht erfolgt und auch nicht absehbar. Aus diesem Grund hat Michael Ballweg im Rahmen seiner Rede auf der Demonstration eine Petition bekannt gegeben, die ab sofort unterzeichnet werden kann.
Im Namen der Gefangenen der JVA Stuttgart stellt die Petition folgende Forderungen:
- Eine Rückkehr zum Normalbetrieb und die Wiederherstellung aller sozialen Möglichkeiten wie „vor Corona“ (mindestens).
- Einen Ausgleich für die erschwerten Haftbedingungen auf Grund der Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen.
Die Corona-Maßnahmen haben dazu geführt, dass sämtliche Angebote für soziale Kontakte eingestellt wurden und die Gefangenen ununterbrochen im Haftraum waren. Von Montag bis Freitag waren täglich 21,5 Stunden, an Samstag und Sonntag täglich 23,0 Stunden Einschlusszeiten die Regel. Erst seit dem 25.07.2022 besteht zusätzlich die Möglichkeit für eine Stunde Sport pro Woche sowie für den Besuch eines christlichen Gottesdienstes von 30 Minuten. Familienbesuche waren bis 24.07.2022 nur online per Skype möglich. Anwaltsbesuche mussten hinter einer Trennscheibe stattfinden.
Eine Rückkehr zum Normalbetrieb ist trotz der Beendigung der Corona-Maßnahmen nicht vorgesehen. Die Petition fordert deshalb, dass alle sozialen Angebote wie „vor Corona“ (mindestens) spätestens zum 01.07.2023 wieder eingeführt werden. Dazu gehören unter anderem Sport- und Spielegruppen, Lern- und Sprachgruppen, die Schule, wöchentliche Gesprächsstunden, Musikgruppen, kirchliche Angebote für Religionsangehörige verschiedener Religionen, Sonderbesuche für Familien sowie persönliche Familienbesuche ohne jegliche Kontaktbeschränkung.
Weiterhin wird in der Petition eine Kompensation für die erschwerten Haftbedingungen auf Grund der Corona-Maßnahmen gefordert. Andere europäische Länder haben eine Untersuchungshaft während der Pandemie durch eine Faktor-Anrechnung berücksichtigt, d.h. bei Einem Faktor von 1:2 zählt ein (1) Tag in Untersuchungshaft als zwei (2) Tage verbüßte Strafhaft oder bei Unschuld zu entschädigende Haft.
Die Petition finden Sie hier (https://chng.it/f5JWtZzyFd
):
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