Offener Brief an die Mitarbeiter der deutschen Presse

Stuttgart/26.03.2021 Stellungnahme zu den bundesweiten Demonstrationen vom 13.03.2021 der Bürgerinitiative „Es reicht!“.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir, die bundesweit aktive Bürgerinitiative Querdenken, sind einiges durch Sie gewöhnt:

Da wird Ihrerseits oftmals einfach schriftlich drauflosverdächtigt und mit unhaltbaren Vorwürfen überzogen, sodass sich die Balken biegen. Da werden Verdachtsberichte veröffentlicht, ohne uns zuvor angehört zu haben. Da werden viele wesentliche Fakten einfach weggelassen, oder gerne auch mal verdreht, oder einfach eine einzelne Ausnahmen-Szene aus einer Demonstration aus dem Zusammenhang gerissen. Da wird ein diskriminierendes, verzerrtes und irreführendes Bild geschaffen. Ihre Vorverurteilungen, Verleumdungen, Diffamierungen, Verdächtigungen und Stigmatisierungen sind uns durch viele unwahre Berichterstattungen bekannt. Wir haben Sie immer wieder höflichst an den Pressekodex erinnert und an Ihre Pflicht, Ihre unwahre Tatsachenbehauptungen zu berichtigen und uns vorher anzuhören. Sie haben Ihre Strategie, uns zu ignorieren aber zugleich über uns zu berichten, weiterverfolgt.

Sie schreiben, nebenbei bemerkt, über eine große Masse der breiten Bevölkerung und über unbescholtener Bürger.

Ein schillerndes Ereignis Ihres Presseversagens war z.B. der sogenannte „Reichstagssturm“ vom 29.08.2020, der uns als vermeintliche Akteure ungeprüft und wahrheitswidrig angelastet wurde. Obwohl wir uns am 29.08.2020 mit unserer Demonstration auf der „Straße des 17. Juni“ an der Siegessäule befanden und diese Demonstration am Reichstag gerade eben nicht organisiert oder angemeldet hatten und damit rein gar nichts zu tun hatten, schien Sie das überhaupt nicht zu interessieren. Stattdessen warfen Sie „Querdenken“ mit „Reichstagssturm“ desselben Tages in einen Topf und machten daraus ihre eigene Verschwörung. Kaum jemand Ihrer Zunft hat dabei hinterfragt, wer die Demonstration am Reichstag an jenem Tage angemeldet hatte und warum gerade diese Demo am Reichstag von der Berliner Regierung nicht ebenfalls versucht wurde zu verbieten? Beinahe alle Medien haben stattdessen nachgeplappert, was ein öffentlich-rechtlicher Sender in diesen Tagen einfach losgetreten hatte?

Einer Ihrer Lieblingsframings scheint dabei: Alle, die gegen die Politik der Regierung bezüglich der Corona-Maßnahmen sind, seien automatisch „Nazis“, „Reichsbürger“, „Extremisten“, „Verschwörungstheoretiker“, „Coronaleugner“ und „Schwurbler“. Sie haben einfach kritiklos die Aussagen von Politikern übernommen, ohne zu hinterfragen, ob es sich hier schlichtweg um ungerechtfertigte Hetze handeln könnte und dabei politisch und ideologisch gefärbte Berichterstattung offenbart. Man nennt dies auch Verdachtsberichterstattung, ohne die Verdächtigen jemals angehört zu haben.

Dass Sie sich diesem politischen Vorwurf anschließen, war ganz im Sinne des Berliner Innensenators Geisel, der unsere Demonstration an der Siegessäule am 29.08.2020 zu verbieten versuchte und genau diese Diffamierungen aus seinem Amtsmund zuvor hasserfüllt (Wir erinnern an sein Zitat: „Auch Arschlöcher haben Grundrechte“) in die Medien hinhauchte. Sie haben diese Vorwürfe und Verdächtigungen gegenüber einer großen Bürgerbewegung sinngemäß ungeprüft übernommen und uns zu diesen Vorwürfen nicht angehört.

Zu Herrn Geisels Ehrenrettung kam der „Reichstagssturm“ vom 29.08.2020 am Tage unserer Demonstration und nach dem Scheitern vor Gericht wie gerufen und genau dazwischen und Sie, als die Meisten der deutschen Presse, gaben sich mit dem Versagen von 4 Polizisten zufrieden, die in Videos sogar noch sichtbar einen Zaun zur Seite geschoben hatten (was YouTube mittlerweile natürlich gelöscht hat), um Demonstranten direkt vor den Reichstag zu lassen:

https://reitschuster.de/post/der-erfundene-reichstags-sturm-hier-die-wahre-geschichte/

Offenbar hat sich kaum ein Journalist mit der Inszenierung dieser Aktion beschäftigt. Wir waren jedenfalls nicht daran beteiligt.

Anstatt einer Forderung gegenüber dem Innenminister Ihrerseits wegen der Diskriminierung von Bürgern zurückzutreten, kam scheinbar keiner der Redaktionen auf die Idee bei der Polizei nachzufragen, wer diese fragliche Demonstration am Reichstag organisiert und angemeldet hatte und vor allem: Warum Herr Geisel diese dort geplante Demonstration nicht, ebenso wie die unsrige, hatte verbieten lassen wollen, wo doch sensationspassend gerade dort die Reichsflaggen zu sehen waren, die zu seinem Framing und seinem Grund seines beabsichtigten Demonstrationsverbotes wie die Faust aufs Auge passten? Sie stellen Politikern und Bürgern wenig Fragen, obwohl es ihre Aufgabe ist, so müssen wir feststellen. Vielmehr wirken Sie auf uns, die wir dieses Schauspiel seit mehr als einem Jahr beobachten, nicht wie Journalisten, die selbstständig agieren, sondern wie Schreiberlinge, die einfach 1 zu 1 wiedergeben, was Ihnen die Politiker mitteilen – ohne dies kritisch zu hinterfragen.

Seither gleicht auch Ihre Sprache und Sicht der Dinge die des Innenministers Geisel, gleich einem hasserfüllten Wording mit dem unaromatischen Duft eines Tik-Syndroms, man nennt es auch Framing oder Gaslighting, bei dem es hauptsächlich darum geht kritische Bürger in Gruppen zu ächten, zu diffamieren und zu diskreditieren, ohne sie angehört zu haben. Das hatten wir in der dunklen Ära der deutschen Geschichte schon öfter, z.B. bei den guten alten Stasimethoden der „Formen der Zersetzung“:

https://www.bstu.de/assets/bstu/de/Downloads/schulausstellung_vertiefung-zum-poster_die-methoden-der-stasi.pdf

Herr Geisel, ehemals SED-Mitglied, wird möglicherweise damit Erfahrung haben, aber dass die Medien dies so kritiklos und unhinterfragt übernommen haben, das hatte uns alle dann doch ein wenig enttäuscht.

Ein halbes Jahr nach dem Reichtstagssturm ist jedenfalls zwischen dem ideologisch gefärbten Hetzpranger-Blog und den vermeintlichen „Faktenchecker“ namens „Volksverpetzer“ (oder doch lieber „Volksverhetzer“?), der wohl auch aus Spenden durch Parteien mitfinanziert wird, wie man hört, und uns an ein Propagandainstrument auf „Stürmer“-Niveau erinnert, ja, sogar noch von den öffentlich-rechtlichen Sendern unterstützt wird - und zwischen der seriösen deutschen Presse selbst - kaum noch einen Unterschied zu finden.

Im Gegensatz zur Presse, fällt anderen Menschen sehr wohl auf, dass die Rhetorik dieses Bloggers hasserfüllter nicht sein könnte, als es das Stasi-Handbuch in Punkt 2.6.2. empfahl:

Die Gleichschaltung der Medien hat offenbar perfekt funktioniert: Alle blöken ins selbe Horn die gleiche Parole, die besagt: Wer nicht für Agenda Merkel ist, der wäre rechts außen und Staatsfeind. Vor allem zeigt sich dabei aber auch für uns, dass die entsprechenden Medien auf propagandistische Weise gegen unser Grundgesetz (Art. 26 Abs. 1) verstoßen könnten.

Bis wir alle entschieden haben wegen der Wiedererlangung unserer Grundrechte auf Demonstrationen zu gehen, waren wir fest davon überzeugt, dass die deutsche Presse seriös recherchiert, politisch unabhängig berichtet und die Wahrheit aufdecken wolle. Nach unzähligen diffamierenden, unwahren und zeitweise hetzerischen Berichten von und durch deutsche Journalisten, bei denen man vermuten muss, dass diese nicht einmal bei den Demonstrationen anwesend waren, müssen wir zugeben, dass die meisten Redaktionen weder recherchieren noch sich der Wahrheit verpflichtet sehen. So schämen wir uns zum Teil fremd.

Vielmehr konnten wir feststellen, dass die meistens Kollegen und Kolleginnen ihrer Zunft keine Berichterstattung zur Aufklärung betreiben, sondern sich manipulativer und ideologisch gefärbter Framings und Wordings bedienen, die gewünschte politische Agenda aus Berlin fleißig und kritiklos umsetzen und die Lage der Spaltung der Bevölkerung damit nur noch mehr anheizen, anstatt ihren Bildungsauftrag der Wahrheitsfindung zu erfüllen. Die freie, kritische und politisch unabhängige Presse, wie wir sie in den 90er Jahre als 4. unabhängige Gewalt noch erleben durften und geschätzt haben, die gibt es in der allgemeinen Breite scheinbar im Moment nicht mehr. Das Land der Dichter und Denker versinkt in demonstrationsphoben, manipulativen, propagandistischen und skandalisierenden Gefilden und einer Hate Speech dunkler deutscher Zeiten, die eines aufgeklärten und den Pressekodex wahrenden Journalismus, aus unserer Sicht zumindest, nicht mehr würdig ist. Es geht scheinbar nur noch darum jeden und alle zu verdächtigen, die von ihrer Bürgerrechten Gebrauch machen.

Kommen wir nun also zu Ihren Pflichten:
Eine sogenannte Verdachtsberichterstattung ist nach der deutschen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes rechtswidrig, insofern die durch den BGH formulierte journalistische Sorgfaltspflicht nicht eingehalten worden ist:
Denn die Presse darf grundsätzlich nur über bewiesene wahre Tatsachen berichten. Hierbei ist Art. 5 Abs. 2 GG i.V.m. §§ 186, 187, 188 StGB einschlägig. Unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen erlaubt die Recht¬sprechung der Presse ausnahmsweise und analog zu § 193 StGB auch über sogenannte „Verdachtsmomente", also unbewiesene Tatsachen zu berichten. Darunter fällt jede negative Kritik, sowie Straftatvorwürfe, die den Ruf und das Ansehen des Betroffenen oder einer Betroffenengruppe geeignet sind, herabwürdigen.
Vgl. hierzu OLG Hamburg, Urt. v. 08.04.2008, Az.: 7 U 21/07 = ZUM-RD 2009, 326 (328)

LG Köln, BeschL v. 27.11.2013, Az. 28 0 469/13

Die Presse darf dies allerdings nur unter gewissen Gegebenheiten tun. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf die Presse dies nur, wenn:

„vor Aufstellung oder Verbreitung der Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt werden. Die Pflichten zur sorgfältigen Recherche über den Wahrheitsgehalt richten sich dabei nach den Aufklärungsmöglichkeiten. Sie sind für die Medien grundsätzlich strenger als für Privatleute. An die Wahrheitspflicht dür¬fen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen. Andererseits sind die Anforde-rungen umso höher, je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt (...) erforderlich ist jedenfalls ein Mindestbestand an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit erst „Öffentlichkeitswert" verleihen. Die Darstellung darf keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten; sie darf also nicht durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Betroffene sei der ihm vorgeworfenen Handlung bereits überführt. Auch ist vor der Veröffentlichung regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen. Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist."
BGH, Urt. v. 18.11.2014, Az. VI ZR 76/14 = NJW 2015, 778 (779)

Diesen Pflichten des Urteils des BGH´s sind Sie in Ihrer grundsätzlichen Berichterstattung über uns, in der Sie den Vorwurf aufgestellt haben, dass auf unseren Demonstrationen „Reichsbürger“, “Nazis“ und „Rechtsextremisten“ in geeignet großer Menge anwesend seien, um diese Ihren Berichten besonders hervorzuheben, gerade eben nicht nachgekommen.
Wir gehen daher davon aus, dass auch Ihre aktuellen Berichte dazu dienen sollten, uns erneut Vorwürfe zu machen und uns zu verdächtigen und es sich hierbei um einen Verdachtsbericht, beziehungsweise um Prangerartikel handelt.
In dem Sie uns zu Beschuldigten machen, haben Sie in einem solchen Fall eine umfangreiche Stellungnahme vorher einzuholen, um unseren Standpunkt zu erfahren und sie in unserem berechtigten Interesse ggf. zur Verteidigung Ihrer Vorwürfe vorzubringen.

Hierzu: BGH, NJW 1996, 1131, 1134
Schlüter, Verdachtsberichterstattung, S. 100

„Nur auf diese Weise wird der von einer Verdachtsäußerung Betroffene in die Lage versetzt, in angemessener Weise den im Raum stehenden Verdacht zu entkräften (vgl. Lehr, NJW 2013, 728, 731)."
LG Köln, Urt. v. 10.01.2018, Az. 28 0 301/17

Dabei sind Sie verpflichtet, uns vor der Veröffentlichung Ihres geplanten Berichts zu sämtlichen belastenden Vorwürfen angehört zu haben, was Sie hierbei meist unterlassen haben. Haben Sie eine erforderliche Stellungnahme vor der Veröffentlichung Ihres Berichts unterlassen, welcher sich auf Ihre Vorwürfe vollumfänglich bezieht, hat dies zwingend und automatisch nach deutscher Rechtsprechung zur Folge, dass Ihr Bericht rechtswidrig ist:
„Die Verdachtsberichterstattung war — wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat —schon deshalb rechtswidrig, weil die Beklagte eine Stellungnahme des Klägers nicht eingeholt hat."
OLG Köln, Urt. v. 05.06.2012, Az. 15 U 15/12 = BeckRS 2012, 18427
KG Berlin, Urt. v. 02.07.2007, Az. 10 U 141/06 = ZUM 2008, 58
BGH, Urt. v. 30.01.1996, Az. VI ZR 386/94 = NJW 1996, 1131, 1134
BGH, Urt. v. 25.05.1965, Az. VI ZR 19/64 = GRUR 1966, 157, 158
Keil, Verdachtsberichterstattung, S. 119
Steffen, in Löffler, Presserecht, LPG, § 6, Rn. 170

Als Bürger und Bürgerinnen einer Republik mit freiheitlicher-demokratischer Grundordnung schämen wir uns mittlerweile für die, zumindest – moralisch und entgegen der Rechtsprechung des BGH – äußerst fragwürdige Herangehensweise von vielen Reportern - die wir stetig darauf hinweisen, dass seit über einem Jahr unser aller allgemeine individuellen Grundrechte außer Kraft gesetzt worden sind – und die stattdessen eine Täter-Opfer-Umkehr betreiben wollen. Haben Sie vergessen wie eine Gleichschaltung im dritten Reich oder in der DDR von statten ging? Glauben Sie, dass dies immer mit Uniform und Antisemitismus einhergehen muss und sich immer im militanten Orden-Mantel des Rechts-Faschismus versteckt? Wie konnten Sie vergessen, dass es auch Ihre Grundrechte sind, die hier massiv eingeschränkt werden? Wie konnten Sie vergessen, dass die Grundrechte dem Grunde nach nie, auch in keiner Krisenzeit, 365 Tage außer Kraft gesetzt werden dürfen und diese eben genau deswegen „Grund“-Rechte heißen und sich aus den Menschenrechten ableiten?

Nun haben Ihre Redaktionen in ihrem Possenspiel die Krone aufgesetzt und – natürlich erneut voneinander abschreibend – eine bundesweit organisierte Demonstration an verschiedenen Landeshauptstädten am 13.03.2021 durch die freie Bürgerorganisation „Es reicht!“ – wieder mal der Bürgerinitiative-Querdenken angehaftet.

Wir wissen nicht welche Vorbildung Ihre Journalisten haben müssen und ob diese über die Pflichten des Pressekodex oder der Medienstaatsverträge im Bilde sind? Aber ein Mindestmaß an Recherche dürfte doch auch in Ihrer Zunft noch zu erwarten sein. Denn hier hört die Haftungsfreiheit Ihrer Mitarbeiter auf. Wenn Ihre Redaktionen nicht einmal mehr in der Lage sind zwischen Bürgerinitiativen zu unterscheiden und alle Bürgerinitiativen in einen Sack stecken, dann haben Sie offenbar übersehen, dass es sehr viele Bürger in dieser Republik gibt, die die Nase von dieser Politik gehörig voll haben, endlich Aufklärung fordern und vor allem die Presse satthaben, die den Leuten ein X vor dem U vormacht.

Wir dürfen Sie an Ihre geistigen Ergüsse vom 13.03.2021 erinnern, die als Ergebnis zu den Demonstrationen der Initiative „Es reicht“ der bundesweit aktiven „Querdenken-Initiative“ zugeschustert wurden und wahrheitswidrig in die Welt hinausposaunt wurden:

  1. https://www.tagesschau.de/inland/demos-corona-109.html
  2. https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/corona-demonstration-querdenken-dresden-protest-lockdown-100.html
  3. https://www.fr.de/politik/dresden-querdenken-corona-demo-protest-polizei-wasserwerfer-impfzentrum-gewalt-polizei-twitter-zr-90240815.html
  4. https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/corona-demos-deutschland-querdenken-100.html
  5. https://www.berliner-zeitung.de/news/querdenker-gericht-verbietet-demo-gegen-corona-massnahmen-in-dresden-li.145856
  6. https://www.focus.de/politik/deutschland/demos-in-ganz-deutschland-corona-demonstranten-verpruegeln-polizisten-querdenker-zeigen-ihr-wahres-gesicht_id_13080009.html
  7. https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/querdenken-demo-verboten-polizei-ruestet-sich-dennoch-artikel11392979
  8. https://www.rbb24.de/panorama/thema/corona/beitraege/2021/03/berlin-demonstration-friedrichstrasse-gegner-corona-massnahmen.html
  9. https://www1.wdr.de/nachrichten/corona-querdenken-demo-duesseldorf-104.html
  10. https://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/querdenker-demonstrieren-in-mainz-gegen-corona-massnahmen_23321627
  11. https://www.ardmediathek.de/ard/video/hessenschau/gro-demo-der-querdenker-in-wiesbaden/hr-Fernsehen/Y3JpZDovL2hyLW9ubGluZS8xMjk4NDc/
  12. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bayern-und-deutschland-zahlreiche-demos-gegen-corona-politik,SRYu73m
  13. https://www.br.de/nachrichten/bayern/es-reicht-corona-demo-in-muenchen-aufgeloest,SRXmF7e
  14. https://www.n-tv.de/panorama/Querdenker-demonstrieren-trotz-Verbot-article22422908.html
  15. https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Gegen-Corona-Massnahmen-Querdenker-und-Wellenlaenge-in-Dresden-unterwegs-der-Liveticker-zum-13.3.-dd1303
  16. https://stark-gemacht.de/de/pressespiegel.php
  17. http://www.wiesbadenaktuell.de/startseite/news-detail-view/article/demonstrationen-querdenken-protest-und-gegen-kundgebung-in-der-reisinger-anlage-herbertanlage-in.html
  18. https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Dresden-Demo-von-Querdenken-ausser-Kontrolle
  19. https://www.report-d.de/Duesseldorf/Aktuelles/Duesseldorf-Polizei-bekommt-mehrere-hundert-Querdenker-nicht-in-den-Griff-142065
  20. https://www.merkur.de/politik/dresden-corona-querdenker-demo-video-attacke-polizisten-wasserwerfer-zr-90240871.html
  21. https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/querdenken-demo-verboten-polizei-ruestet-sich-dennoch-artikel1139297
  22. https://www.tag24.de/dresden/dresden-veranstaltungen/polizei-alarmiert-tausende-querdenker-in-dresden-aktuelle-lage-1876957
  23. https://www.hna.de/politik/corona-deutschland-neuinfektionen-rki-impfung-astrazeneca-mutation-b117-dritte-welle-kassel-news-90237655.html
  24. https://www.hessenschau.de/tv-sendung/demo-von-corona-kritikern-in-wiesbaden,video-145994.html
  25. https://www.ndr.de/nachrichten/info/meldungen/nachrichten313_con-21x03x13x21y38.html
  26. https://www.bild.de/video/clip/news-inland/polizei-im-grosseinsatz-ausschreitungen-bei-verbotener-demo-in-dresden-75727844.bild.html

    (Auszug)

    Sie haben wirklich ein Problem: Sie schreiben an der Bevölkerung und deren Bedürfnissen vorbei und entweder verschweigen Sie dabei oftmals die Wahrheit, kratzen nicht einmal die Oberfläche an, oder Sie suchen einfach nicht nach der Wahrheit. Sie zensieren sich scheinbar selbst, obwohl Art. 5 Abs. 1 Satz 3 GG die Pressefreiheit garantiert. Sie begeben sich stattdessen auf das abwertende Niveau eines Bloggers wie Thomas Laschyk, dessen Sprachgebrauch uns an einen Blockwart erinnert, anstatt an seriöse Berichterstattung.

    Dass es viele Bürgerinitiativen gibt und immer mehr entstehen, die mittlerweile alle auf die Straße gehen, ist ihnen offenbar entgangen?
    Denn die einzigen, die wirklich recherchiert haben, das waren ihre Kollegen von der MAZ, denen wir unseren Dank aussprechen:

    https://www.maz-online.de/Lokales/Potsdam/Potsdam-Corona-Demo-gegen-Lockdown-abgesagt-Demonstranten-protestieren-trotzdem

    Da diese ebenfalls wie die LVZ der Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG angehören, hat es also doch etwas mit den jeweiligen Redaktionen und deren Berufsethos zu tun.

    Sie scheinen auf beiden Augen blind, zudem taub und stumm. Sie bemerken nicht einmal, dass die Dinge schon lange aus dem Ruder laufen:

    https://uncutnews.ch/der-internationale-strafgerichtshof-nimmt-eine-klage-wegen-verletzung-des-nuernberger-kodex-durch-die-israelische-regierung-und-pfizer-an/

    Wir verweisen auf die deutsche Rechtsprechung. Wir erwarten, dass Sie den Begriff „Querdenken“ aus Ihren Schlagzeilen und Ihrer Berichtserstattung vom 13.03.2021 unverzüglich entfernen und aufhören, uns als Bauernopfer zu missbrauchen. Die Marke „Querdenken“ ist außerdem markenrechtlich geschützt. Sie verstoßen mit dieser unwahren Behauptung gegen Ziffer 1, 2 und 12 des Pressekodex. Ihre Artikel betreffen die Demonstrationen der Bürgerinitiative „ES REICHT“ und nicht die unsrigen.

    Dieser offene Brief wird ebenso an den deutschen Presserat gesendet. So viele Beschwerden kann man dem Presserat gar nicht schicken, wie Sie den Pressekodex in Gänze bei Ihren Verdächtigungsberichten, gemäß des Urteils des BGH´s, außer Acht gelassen haben.

    In diesem Zusammenhang danken wir all denen, die sich bis heute an den Pressekodex halten und politisch unabhängig geblieben sind.

    PS: Wir wünschen uns, dass Julian Reichelt als Chefredakteur der BILD diese Propaganda gegen ihn beruflich übersteht. Er hat das einzig Richtige gesagt - das, was der Großteil der Bevölkerung schon lange denkt und Sie nicht wagen zu schreiben, obwohl es Ihre Aufgabe ist.

    Unterschriften:

    Querdenken-201 Essen
    Querdenken-203 Duisburg
    Querdenken-211 Düsseldorf
    Querdenken-215 Krefeld
    Querdenken-231 Dortmund
    Querdenken-2331 Hagen
    Querdenken-234 Bochum
    Querdenken-241 Aachen
    Querdenken-242 Düren
    Querdenken-284 Moers
    Querdenken-2932 Hochsauerlandkreis
    Querdenken-242 Düren
    Querdenken-30 Berlin
    Querdenken-341 Leipzig
    Querdenken-410 Ahrensburg
    Querdenken-441 Oldenburg
    Querdenken-446 Friesland
    Querdenken-511 Hannover
    Querdenken-53 Braunschweig
    Querdenken-6051 Gelnhausen
    Querdenken-711 Stuttgart
    Querdenken-713 Heilbronn
    Querdenken-7171 Schwäbisch Gmünd
    Querdenken-7261 Sinsheim
    Querdenken-743 Balingen
    Querdenken-763 Markgräflerland
    Querdenken-775 Waldshut-Tiengen
    Querdenken-791 Schwäbisch Hall
    Querdenken-794 Öhringen
    Querdenken-8041 Bad Tölz
    Querdenken-861 Traunstein
    Querdenken-911 Nürnberg

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