Michael Ballweg überrascht von Polizeitaktik am 01. August 2020 in Berlin: „Polizei hat die Maskenpflicht aufgehoben“

Stuttgart/08.08.2020 Michael Ballweg, Gründer der Initiative QUERDENKEN711 hat am heutigen Tag eine Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Ziel der Klage ist es, feststellen zu lassen, dass die Auflösung der Großdemo in Berlin auf der Straße des 17. Juni durch die Polizei am 01. August 2020 rechtswidrig war.

In einer repräsentativen Demokratie ist das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eines der wichtigsten demokratischen Grundrechte der Bevölkerung. Im Rahmen der Corona-Pandemie hatten die Bundesländer dieses Grundrecht abgeschafft. Michael Ballweg hat mit seiner Initiative Querdenken im April 2020 erst vor dem Bundesverfassungsgericht die Geltung dieses Grundrechts auch in Krisen- und Notstandszeiten wiederhergestellt.

Seitdem hat die Initiative Querdenken deutschlandweit mehr als 100 Demonstrationen und Versammlungen organisiert, an denen sich mehrere hunderttausend Menschen beteiligt haben. Die Initiative legt hierbei regelmäßig ein Sicherheits- und Hygienekonzept vor und bekommt von der Polizei vor Ort insbesondere für die besondere Friedlichkeit der Versammlungen grundsätzlich auch im Nachhinein viel Unterstützung und Anerkennung.

Dieses bewährte Konzept wurde auch für die Versammlung in Berlin umgesetzt. Obwohl in der Berliner Corona-Schutzverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Freien nicht vorgesehen ist, hat die dortige Versammlungsbehörde für die Demonstration am 01. August 2020 zunächst darauf bestanden, dass alle Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssten.

Mithilfe eines Rechtsanwalts-Teams hat Michael Ballweg durchsetzen können, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, ohne Maske an der Versammlung teilnehmen konnten.

Entgegen der Meldungen vieler Medien in Deutschland, haben die Veranstalter von QUERDENKEN711 während der Kundgebung in Berlin niemanden aufgefordert, eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht zu tragen. Im Gegenteil war es die Berliner Polizei, die die Teilnehmer von dieser Pflicht befreit hat, so Versammlungsleiter Michael Ballweg. Mit dem Zeitpunkt der Auflösung der Versammlung durch die Polizei ist auch die Auflage, auf der Straße des 17. Juni eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, entfallen.

Er habe regelmäßig mit Lautsprecherdurchsagen in Absprache mit der Polizei auf die geltende Rechtslage hingewiesen. „Allerdings“, so Ballweg „kann weder ich, noch die Ordner kontrollieren, ob jemand aus gesundheitlichen Gründen befreit ist. Wir müssen dabei darauf vertrauen, dass die Teilnehmer dies selbst richtig einschätzen.“ Für die Überprüfung seien letztlich die Ordnungsbehörden zuständig und nicht er als Privatperson.

Aus Sicht von Ballweg hat es zu keinem Zeitpunkt einen Grund für die Auflösung der Versammlung gegeben. Weder habe ihm die Polizei mitgeteilt, dass es rechtswidrige Verstöße gegen die Maskenverpflichtung gegeben habe, noch habe die Polizei ihm mitgeteilt, dass Abstände nicht eingehalten worden seien. Aus der Erfahrung vieler Demos seit April 2020 wisse er, dass die Teilnehmer aufgrund von Durchsagen und aufgrund von Anweisungen durch die Ordner regelmäßig Sicherheitsabstände herstellen könnten. Weder entsprechende Durchsagen noch entsprechende Anweisungen an seine Ordner habe ihm die Polizei erlaubt. Ihm sei lediglich durch die Polizeileitung kurz nach Eröffnung der Versammlung mitgeteilt worden, er solle eine „Legende“ erfinden und die Versammlung auflösen. Mache er dies nicht, werde die Polizei auflösen.

Im Versammlungsrecht gelten die Grundsätze der „ultima ratio“ und der „Verhältnismäßigkeit“. Das bedeutet, die Polizei muss immer zunächst das mildeste ihr zur Verfügung stehende Mittel anwenden. In diesem Fall hätte die Polizei durch Lautsprecherdurchsagen auf Abstände hinweisen können und die Teilnehmer auf Ausweichflächen hinweisen können. Die Polizei hätte auch die Ordner auf Gruppen hinweisen können, die nicht ausreichende Sicherheitsabstände aufgewiesen haben. Keine dieser Möglichkeiten wurde genutzt, stattdessen wurde sofort die Auflösung der Versammlung angeordnet.

Um in Zukunft Rechtssicherheit für weitere vergleichbare Demonstrationen in Berlin zu haben, hat Michael Ballweg heute Feststellungsklage zum Verwaltungsgericht Berlin erhoben. „Wir gehen davon aus, dass das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahme feststellen wird.“, so Ballweg. Für diesen Fall bietet es dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, Michael Müller an, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts auf der Versammlung vorzulesen und sich bei den vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu entschuldigen.

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