Michael Ballweg reicht Nichtzulassungsbeschwerde ein – Gerichtsurteile zu Demo-Verboten im August 2020 angefochten

Stuttgart, 13.04.2025 – Michael Ballweg hat gemeinsam mit dem Anmelder einer Querdenken-Versammlung über seinen Rechtsanwalt Ralf Ludwig Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt. Betroffen sind drei Urteile des Berliner Verwaltungsgerichts vom 13. Februar 2025, in denen die polizeilichen Auflösungen bzw. Verbote von Demonstrationen und eines Protestcamps im August 2020 für rechtmäßig erklärt wurden.

Zwei der Klagen hatte Ballweg selbst geführt, eine dritte betraf den Anmelder des Aufzugs am 29. August 2020. In allen drei Fällen sehen die Kläger erhebliche Verfahrensmängel und eine grobe Fehleinschätzung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch das Verwaltungsgericht.

Ballweg erklärt hierzu: „Recht bekommen in Deutschland kann seeeehr lange dauern. Bis zur Verhandlung unserer Klage über die Ereignisse im August 2020 hat es über vier Jahre gedauert. Die Polizei schafft Fakten – in dem Wissen, dass Gerichte frühestens in 5 bis 7 Jahren entscheiden. Das ist kein Rechtsschutz, das ist ein Systemversagen.“

Die Begründung der Beschwerde muss innerhalb eines Monats eingereicht werden. Ein Termin für die Entscheidung über die Zulassung kann sich über Jahre hinauszögern.

Hintergrund: Polizeiliches Handeln bleibt unaufgearbeitet

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte seine Entscheidung im Wesentlichen damit begründet, dass Masken- und Abstandsregeln nicht eingehalten worden seien. Dabei spielte das tatsächliche Verhalten der Polizei – etwa die fehlende Kommunikation mit dem Versammlungsleiter oder die Gestaltung des Antreteplatzes – keine Rolle in der rechtlichen Bewertung.

Ballweg zeigte sich „ernüchtert“ über die Verhandlung: „Man geht mit der Illusion vor Gericht, dass die Gegenseite sich für ihr Verhalten rechtfertigen muss. Das musste sie gar nicht.“

Ludwig: Keine Auseinandersetzung mit Argumenten

Rechtsanwalt Ralf Ludwig kritisierte das Urteil scharf als „Märchenstunde“. Er verwies darauf, dass das Robert Koch-Institut bereits im Sommer 2020 öffentlich erklärt hatte, dass eine Maskenpflicht unter freiem Himmel medizinisch nicht begründbar sei – trotzdem wurde genau diese als Grund für die Auflösung der Demonstrationen herangezogen.

„Es wurde nicht geprüft, ob mildere Mittel möglich gewesen wären. Die Polizei hat weder versucht, über den Versammlungsleiter Einfluss zu nehmen, noch wurden Maskenatteste oder Haushaltszugehörigkeiten berücksichtigt. Das Urteil schützt nicht die Grundrechte, sondern nur das Handeln der Behörden“, so Ludwig.

Kritik an politischer Durchdringung der Justiz

Besonders scharf kritisierte Ludwig die Karriere des entscheidenden Richters Dr. Wilfried Peters, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin. Dieser war bereits in jungen Jahren als Referent im Justizministerium Brandenburg für die SPD tätig, bevor er über einen Karrieresprung als kurzfristiger Richter am Oberverwaltungsgericht zum Vizepräsidenten am Verwaltungsgericht Berlin aufstieg.

Ludwig stellt klar: „Justizposten dürfen nicht mehr politisch vergeben werden. Karrieren in der Justiz müssen auf Unabhängigkeit, nicht auf Parteibindung basieren.“

Ein Appell für einen echten Rechtsstaat

Die eingelegten Beschwerden zielen nicht nur auf die Korrektur konkreter Urteile – sie sind auch ein Zeichen gegen das Versagen des Rechtsstaat an entscheidender Stelle, wenn Bürger gegen staatliche Übergriffe vorgehen. Ballweg fasst zusammen:

Ballweg fasst zusammen: „Wir brauchen eine Justiz, die Grundrechte schützt – nicht die übergriffigen Behörden.“

QUERDENKEN-711 verweist ausdrücklich auf sein Manifest (https://querdenken-711.de/manifest/):

QUERDENKEN steht für Eigenverantwortung, Selbstbestimmung, Liebe, Frieden, Freiheit, Freude und Wahrheit. Wer für Frieden steht, steht für Gewaltfreiheit. Wer für Liebe steht, lehnt jede Form von Extremismus, Rassismus und Antisemitismus implizit und explizit ab.

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