Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg
Michael Ballweg/Querdenken-711: Antrag auf Haftprüfung
1.
Die Verteidigung hat im Fall Michael Ballweg Haftprüfung beantragt. Termin zur mündlichen Verhandlung über diesen Haftprüfungsantrag wurde vom Amtsgericht Stuttgart für den kommenden Montag, den 15. August 2022 um 13.30 Uhr bestimmt. Dieser Termin sollte zunächst im Gebäude des Amtsgerichts Stuttgart in der Hauffstraße stattfinden, wurde dann kurzfristig in den Saal 2 in der JVA Stuttgart-Stammheim umgeladen.
Die Verteidigung stellt einen solchen Haftprüfungsantrag, wenn sie glaubt, selbst genügend Anhaltspunkte dafür zu haben, dass eine Fortsetzung einer Untersuchungshaft als nicht statthaft oder als unverhältnismäßig erscheint. Dies ist nun nach eingehender Durchsicht der Ermittlungsakte, soweit diese der Verteidigung vorliegt, aus rechtlicher und tatsächlicher Sicht der Fall.
2.
Die Ermittlungsakte, die der Verteidigung durch die Staatsanwaltschaft bereits zeitverzögert überreicht wurde, ist bereits deshalb mutmaßlich nicht ganz vollständig, da die mit den Ermittlungen betraute Staatsanwältin auf Nachfrage den Verteidigern in dieser Woche mitgeteilt hat, dass sie selbst noch auf die weiteren Akten der ermittelnden Polizeidienststellen warte und diese nicht vor Donnerstag bekomme. Aus diesem Grund wurde der Verteidigung auch erst kurzfristig für Montagvormittag eine ergänzende Akteneinsicht in Aussicht gestellt.
Für eine fundierte Verteidigung benötigen die Anwälte selbstverständlich rechtzeitige Akteneinsicht.
3.
Michael Ballweg wird in der JVA bisher akzeptabel behandelt. Er ist nunmehr nach einer nicht nachvollziehbaren quarantäneähnlichen Einzelhaft in einer regulären Einzelzelle untergebracht. Dort geht es ihm den Umständen entsprechend gut. Er meditiert nach wie vor viel und schreibt. In der JVA haben ihn in der Zwischenzeit weit über 1.000 Briefe erreicht, die er nach und nach zum Lesen bekommt.
4.
Zum Akteninhalt selbst kann und wird vor dem Termin am Montag keine detaillierte Auskunft gegeben werden. Die gegen Michael Ballweg vorgebrachten Verdachtsmomente des Betrugs, Verdachts der Geldwäsche und der Anstiftung zur Geldwäsche (alles im Zusammenhang mit Zuwendungen an Michael Ballweg/Querdenken-711) sind aus Sicht der Verteidigung durch keinen aus der Ermittlungsakte ersichtlichen Umstand gedeckt, weshalb sich für eine weitere Aufrechterhaltung des Haftbefehls kein dringender Tatverdacht ergibt.
Kontaktdaten des Verteidigerteams:
Sprecher
Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
christ@lcp-legal.de
Mobil: +49 171 5666622