Lügt der Berliner Innensenator Andreas Geisel bewusst?
Stuttgart/03.08.2021 Andreas Geisel, Innensenator von Berlin, hat in der Abendschau behauptet, die Anmelder der Versammlung vom 1. August hätten eine „Demonstrationsanmeldung geschrieben, in der sie gesagt haben, sie halten sich an keine Hygieneregeln, sie werden keine Maske tragen.“ Entweder wurde er von seiner Behörde falsch informiert oder er lügt bewusst.
Michael Ballweg, Gründer von Querdenken-711 und Anmelder der Demonstration am 01.08.2021, hat im Hygienekonzept zunächst mit entsprechenden wissenschaftlichen Belegen ausgeführt, dass Masken unter freiem Himmel nutzlos und gefährlich sind. Trotzdem wurde im Hygienekonzept deutlich klargestellt und auch hervorgehoben:
„Da es aktuell keine ärztliche oder fachkundige Bestätigung für den Nutzen von MNS im Freien gibt und im Gegenteil im Rahmen einer Nutzen-Risikobewertung ausdrücklich fachkundig davon abgeraten wird, gehen wir im Falle einer entsprechenden Verfügung davon aus, dass Gesundheitsamt und Versammlungsbehörde einen Haftungsanspruch gemäß §839 BGB ausdrücklich anerkennen und einen Einredeverzicht in Bezug auf §839 Abs. 3 BGB, 254 BGB zustimmen. Ich bitte insofern um ausdrückliche Bestätigung.
Sollte eine sofort vollziehbare Auflage bzw. eine Regelung in der Berliner Corona-Verordnung eine Maskenpflicht vorsehen, werden wir diese gesetzes- und verordnungskonform umsetzen, da unser wichtigstes Ziel die Abhaltung der Versammlung ist. Ordner- und Deeskalationsteams sind entsprechend geschult und vorbereitet.
Wir bitten in diesem Zusammenhang um Zurverfügungstellung ausreichender gut geschulter Deeskalationsbeamter, um die Regelungen ordnungskonform durchzusetzen. Insbesondere bitten wir um eine ausreichende Anzahl von Verbindungspersonen zur Überprüfung von Maskenbefreiungen. Die Ordner werden und können überprüfen, ob ein Dokument vorliegt; die Ordner können den Inhalt oder die Echtheit nicht überprüfen.“
Wie aus dieser Textzeile herauszulesen sein soll, dass sich die Veranstalter nicht an die Regeln halten wollten, bleibt das Geheimnis des Innensenators. Wir fordern Herrn Geisel dazu auf, öffentlich zu erklären, ob er von der Polizeibehörde falsch informiert worden ist oder die Öffentlichkeit bewusst belogen hat.
Querdenken-711 hatte zudem Masken mit der Aufschrift „Diktatur“ in ausreichender Zahl bestellt. Diese sollten an die Teilnehmer verteilt werden. Es sollte der klare Kontrast zwischen der Versammlung von Querdenken-711 auf der Straße des 17. Juni und dem Christopher-Street-Day vom 24. Juli 2021 auch nach außen sichtbar werden.
Zudem hatte Querdenken-711 die gesamte Versammlungsfläche in Sektoren unterteilt. Jeder dieser Sektoren sollte Lautsprecher, Videoleinwände, Ordner, Deeskalationsteams und Anwälte haben, so dass die geforderten Mindestabstände eingehalten werden können. Auch das ist Teil des Hygienekonzepts gewesen.
Ebenso ist im Kooperationsgespräch mit der Polizei Berlin mehrfach durch den Anwalt von Querdenken-711, Ralf Ludwig, klargestellt worden, dass Regeln eingehalten werden und das Einhalten der Regeln ausdrücklich zum Versammlungskonzept gehört, um auf die rechtswidrige Forderung, unter freiem Himmel Maske tragen zu müssen, hinzuweisen. Im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten hat die Polizei auch gar nicht behauptet, dass das Hygienekonzept nicht ausreichend sei. Dort galt das Hygienekonzept noch als „Lippenbekenntnis“, an das sich der Veranstalter nicht halten würde.
Wie hat Julian Reichelt von der Bildzeitung es so treffend formuliert:
„Halten wir es einmal so unbequem fest: Wenn der Rechtsstaat lügen muss, um sich noch zu rechtfertigen, dann wackelt er.“
Der Berliner Innensenator Geisel hat durch seine Anweisungen an die Polizeibehörde und die Verwaltungsgerichte, die Versammlung unter allen Umständen – auch mit rechtlich fragwürdigen Begründungen – zu verbieten, die unkontrollierte Situation in Berlin am 1. August 2021 politisch zu verantworten. Die Polizeibehörde und die Richter vom Oberverwaltungsgericht werden erklären müssen, warum sie dieses politische Spiel mitgespielt haben.
Querdenken-Demonstrationen sind friedlich. Es nehmen viele Familien, Kinder und Großeltern daran teil. Zu „Gewalttätigkeiten“ ist es bisher dann gekommen, wenn es unübersichtliche Versammlungslagen durch Verbote gab. Bisher hat sich nachträglich immer herausgestellt, dass Gewalttätigkeiten nicht von Querdenkern verübt worden sind, sondern von Provokateuren, die auf nicht verbotenen Versammlungen von Querdenken nicht anzutreffen sind.
Querdenken kennt bisher ausschließlich Bilder von Polizeigewalt und trägt Informationen zusammen. Auch in diesem Zusammenhang ist die Öffentlichkeitsarbeit der Berliner Polizei und ihres Innensenators spannend. Es gibt ausschließlich Behauptungen und keine Belege. Gewaltbilder gibt es fast ausschließlich nur von Polizisten gegen Kinder, Frauen und wehrlose Menschen. In den Pressemitteilungen wird allerdings das Gegenteil erklärt.
Andreas Geisel, als ehemaliges Mitglied der SED, scheint Gefallen daran gefunden zu haben, Presse und Öffentlichkeit zu belügen. In Zeiten eines Rechtsstaats wäre ein Rücktritt überfällig.
Anhang: Hygienekonzept, Sektorenkonzept (siehe PDF)