Haftfortdauer des Querdenken-711 Gründers Michael Ballweg

Es ist an der Zeit, Fragen zu stellen

Stuttgart/06.01.2023 Mit Beschluss vom 02.01.2023 hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Haftfortdauer von Michael Ballweg entschieden. Somit muss der Querdenken-711-Gründer weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Ballwegs Verteidigerteam erklärte in einer bereits veröffentlichten Pressemitteilung, dass dem Beschuldigten keine Akteneinsicht gewährt wurde. Zudem habe das OLG Stuttgart sämtliche von den Anwälten vorgebrachten Argumente und Hinweise ignoriert. In einer ausführlichen Auflistung benennen die Anwälte des Verteidigerteams ihre Kritik am Vorgehen des OLG.

Querdenken-711 kritisiert die Entscheidung des Stuttgarter OLG und fordert Journalisten auf, bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, dem Oberlandesgericht Stuttgart und dem Amtsgericht Stuttgart Fragen zum Fall Ballweg zu stellen.

Wo der Verdacht besteht, dass kein faires Verfahren gewährt wird, ist es Aufgabe der Presse, als Korrektiv aufzutreten und investigativ tätig zu werden. Es wird mit Nachdruck darauf verwiesen, dass ein Mensch in Untersuchungshaft nicht rechtskräftig verurteilt und somit unschuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen wird. Für diese Freiheitsberaubung seitens des Staates müssen schwerwiegende Gründe vorliegen, wobei dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine maßgebliche Bedeutung zukommt.

Das Verteidigerteam teilte am 03.01.2023 mit, dass eine Verfassungsbeschwerde geprüft werde und eine erneute Haftprüfung vor dem Amtsgericht beantragt wird.

Querdenken-711 verweist hiermit nochmals ausdrücklich auf sein Manifest.

Extremismus, Gewalt, Antisemitismus und menschenverachtendes Gedankengut haben in unserer Bewegung keinen Platz und werden aufs Schärfste kritisiert. Der friedliche und gewaltfreie Umgang mit unseren Mitmenschen ist ein wesentlicher Grundpfeiler von Querdenken.

Die Pressemitteilung der Anwälte kann man hier nachlesen.



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