Demonstrationsrecht ist kein Spaltungsinstrument, sondern ein Grundrecht

Stuttgart/18.05.2021 Die Redaktion der headline24 hat in ihrem Bericht vom 16.05.2021 mehrere unbewiesene und unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt, welche eine verzerrende und irreführende Sachverhaltsdarstellung zur Folge haben. Jetzt beruft sich die Redaktion lediglich auf eine „Meinung“ des Autors, wobei dies als Kommentar gekennzeichnet werden muss – was nicht geschah. Daher geht die Öffentlichkeit irriger Weise davon aus, dass es sich hierbei um eine fundierte Recherche handelt. Dies gilt es klarzustellen.

In dem Artikel „Bodo Schiffmann fordert Friedensnobelpreis für Querdenker ‒ ginge das?“ vom 16.05.2021 auf heidelberg24.de (Link: https://archive.ph/PeW1G) werden mehrere unwahre Tatsachen behauptet:

„Viel wahrscheinlicher wäre aber, dass Schiffmann den Querdenken-Gründer Michael Ballweg meint, der nach Recherchen des ZDF viel Geld mit der Corona-Krise verdient und gleichzeitig mit rechtsextremen und Verschwörungsideologen auf Demos marschiert. „Querdenken ist die erfolgreichste Marke im Demonstrationsbusiness in diesem Jahr“, erklärt der Satiriker Jan Böhmermann in seiner Show zu dem Thema.“

(…)

„So tragen die Anti-Corona-Demos der Querdenker eher zur Spaltung des Volkes bei“

Nach gängiger Rechtsprechung haben Journalisten bei einem geplanten Verdachtsbericht vorab den Betroffenen mit der geplanten Verdächtigung zu konfrontieren und ihm vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Gegendarstellung und zur Verteidigung zu geben. Andernfalls ist eine Verdachtsberichtserstattung rechtswidrig.

Quellen:

BGH, NJW 1996, 1131, 1134
Schlüter, Verdachtsberichterstattung, S. 100
BGH, Urt. v. 18.11.2014, Az. VI ZR 76/14 = NJW 2015, 778 (779)
LG Köln, Urt. v. 10.01.2018, Az. 28 0 301/17
OLG Köln, Urt. v. 05.06.2012, Az. 15 U 15/12 = BeckRS 2012, 18427
KG Berlin, Urt. v. 02.07.2007, Az. 10 U 141/06 = ZUM 2008, 58
BGH, Urt. v. 30.01.1996, Az. VI ZR 386/94 = NJW 1996, 1131, 1134
BGH, Urt. v. 25.05.1965, Az. VI ZR 19/64 = GRUR 1966, 157, 158
Keil, Verdachtsberichterstattung, S. 119
Steffen, in Löffler, Presserecht, LPG, § 6, Rn. 170

Bezugnehmend auf die Verdachtsberichterstattung und den von der Redaktion der headline24 aufgestellten unbewiesenen und unwahren Tatsachenbehauptungen nehmen wir wie folgt Stellung:

1. „Marschiert mit rechtsextremen auf Demos“

Unsere Gegendarstellung (in der Farbe Grün):

„Michael Ballweg ist zu keiner Zeit mit „Rechtsextremen“ auf Demos „marschiert“ und er „marschiert“ auch mit keinen Verschwörungsideologen. Im Gegenteil: als Gründer der Initiative Querdenken-711 hat Michael Ballweg von Anfang an Wert daraufgelegt, dass jede Form von Extremismus ausgeschlossen wird und er keiner Partei oder Ideologie angehörig ist. Dies sagte er stetig auf den Demonstrationen in seiner Rede. Im Manifest heißt es dazu:

„Wir sind Demokraten. Wir sind eine friedliche Bewegung, in der Extremismus, Gewalt, Antisemitismus und menschenverachtendes Gedankengut keinen Platz hat“

https://querdenken-711.de/manifest/

Zu Fragen der Ideologie und der politischen Zuordnung haben wir per Pressemitteilung eine klare Stellungnahme abgegeben:

https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/querdenken-ist-eine-ausserparlamentarische-ueberparteiliche-initiative/

Wir fordern Sie auf, uns Beweise (Bilder, auf denen Michael Ballweg neben Extremisten sowie Verschwörungsideologen auf einer Demo „marschiert“) für Ihre Behauptung vorzulegen. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, fordern wir Sie auf diesen Passus unverzüglich zu löschen.“

2. „Querdenken ist die erfolgreichste Marke im Demonstrationsbusiness in diesem Jahr“

Unsere Gegendarstellung:

„Satire darf fast alles und das ist auch gut so. Bei Satire darf man überzeichnen und Fantasiebehauptungen aufstellen, die hierbei unter die Kunstfreiheit fallen, nicht unter die Recherche. Das ZDF hingegen ist eine öffentlich-rechtliche Sendeanstalt und damit dem Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet. Deshalb hat der Sender diese unbewiesene Tatsachenbehauptung auch in keiner weiteren Sachsendung als in der Satiresendung „Magazin Royal“ verbreitet. Denn das ZDF besitzt zu Jan Böhmermanns Aussagen keinerlei Quellen und/oder bewiesene Tatsachen und darf dies als recherchierte bewiesene Tatsachenbehauptung gar nicht erst aufstellen.

Das ist deshalb gar nicht möglich, da Steuererklärungen erst im Folgejahr, also in diesem Fall im Jahr 2021, abgegeben werden. Erst danach erfolgt eine Veranlagung durch das Finanzamt. Und erst dann kann innerhalb seriöser Recherchen ermittelt werden, welche Einnahmen mit Merchandising auf vielzähligen Demonstrationen die Erfolgreichste ist. Auch das ZDF verfügt über keine hellseherischen Fähigkeiten, da sie die komplette Buchhaltung inkl. der Kostenstruktur für Demonstrationen, IT-Tools und Pressearbeit nicht vorhersehen kann.

Hierbei ist Ihre Aussage: „nach Recherchen des ZDF“ also eine unbewiesene sowie unwahre Tatsachenbehauptung und lediglich einer Satiresendung entnommen. Wir fordern Sie auf, diese unwahre Behauptung (Erfolgreichstes Merchandising auf Demonstrationen) unverzüglich zu entfernen.

Nun zu den Fakten:

Die Einnahmen über Marken und Merchandise betrugen im Jahr 2020:

         8.073,00 EUR.

Ob sich das als erfolgreichstes Geschäftsmodell bezeichnen lässt, darüber kann man sich streiten. Man sollte sich zuvor für das Merchandising der Demonstrationen von „Fridays for Future“ und von „Black Live Matters“ die Zahlen einholen und uns vorlegen, um vergleichen zu können, ob „Querdenken“ hierbei die erfolgreichste Marke sei oder nicht?

Im Gegensatz dazu erscheinen die Maskendeals diverser Politiker recht profitabel:

  1. Eine Gruppe um die beiden CSU-Politiker Nüßlein und Sauter kassiert bei Maskendeals insgesamt 11,5 Millionen Euro.
    Quelle: sueddeutsche.de / https://archive.ph/2fhqk
  2. Die Tochter des Ex-CSU-Politikers Gerold Tandler vermittelt durch die CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier, Tochter von Franz Josef Strauß einen Deal: Für mehr als 670 Millionen Euro kaufte Deutschland persönliche Schutzausrüstung bei Emix ein, deren beide Betreiber damit vermutlich 130 bis 200 Millionen Euro verdienten, wie NDR, WDR und „SZ“ berichteten.
    Quelle: welt.de / https://archive.ph/Ia3RY

3. „So tragen die Anti-Corona-Demos der Querdenker eher zur Spaltung des Volkes bei

Unsere Gegendarstellung:

„Das Demonstrationsrecht und die politische Mitbestimmung sind in einer Demokratie verankerte Grund- und Menschenrechte. Sie sind gesellschaftliche und politische Instrumentarien für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Eine Spaltung der Bevölkerung impliziert ein Pro und ein Contra zu einem Thema oder zu einer politischen Entscheidung. Wenn überhaupt jemand zur „Spaltung“ beiträgt, dann ist dies allein die Bundesregierung, die in Sachen Corona-Maßnahmen einen ungerechten und extremen politischen Kurs fährt, in dem sie die Grund-, Freiheits- und Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat unterbindet. Dadurch „spaltet“ sich die Bevölkerung in der Logik in Befürworter und Gegner des Lockdowns und der weiteren restriktiven Maßnahmen. Sie schafft damit Kollateralschäden, die in keinem Verhältnis stehen und sie beruft sich dabei nicht auf medizinische Grundlagen, sondern auf deren politischen Willen.

Denn damit entzieht sie ca. 99,75 % gesunden Bürgern deren Grundrechte, bis hin zum Berufsausübungsrecht. Sie unterwirft hingehen deren unveräußerlichen Rechte den sogenannten Schutzmaßnahmen für ca. 0,25% der Bevölkerung, den sogenannte „Positiv Getesteten“ (RKI: „aktive Fälle“).

Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Mai_2021/2021-05-17-de.pdf?__blob=publicationFile (Stand: 17.05.2021)

Es sind also nicht die Demonstranten, die ihre politische Mitbestimmung in ihrem Grundrecht in Demonstrationen in Anspruch nehmen und damit „spalten“, sondern die Bundesregierung selbst spaltet die Bürger, wogegen die Zivilbevölkerung sich in Demonstrationen zunehmend, und zu Recht, zur Wehr setzt. Zur Veranschaulichung: Demonstrationen gegen restriktiven Corona-Maßnahmen finden sie weltweit in allen Staaten, in denen die demokratischen Grundrechte durch massive politische Beschneidungen stark eingeschränkt werden. Damit ist dies ein allgemeines Protestphänomen in allen Staaten, die von den freiheitlich-demokratischen Grundsätzen abgewichen sind. In Staaten, in denen weder der Lockdown noch Maskenzwang und andere Verordnungen gelten, finden sie keine Demonstrationen dazu (siehe 26 US-Staaten, u.a. Florida, seit 1. Mai Belgien, etc.).

Hingegen hat Angela Merkel schon kurz vor der Einführung als Kanzlerin die skandalösen Worte geäußert: "Denn wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft".

Diese Aussage der aktuellen Kanzlerin beinhaltet eine politisch radikale und totalitäre Haltung entgegen der Grundfeste der Demokratie, die die Gesellschaft in jedem Falle spaltet – in Demokraten und Antidemokraten. Und es ist genau diese Kanzlerin, die seit März 2020 die Grund-, Freiheits- und Abwehrrechte der gesamten Bevölkerung in einem unerträglichen autokratischen Maße zu beschneiden versucht und damit die Demokratiegrundlagen, das Grundgesetz und den Rechtsstaat aushöhlt.

Das Demonstrationsrecht ist kein Spaltungsinstrument, sondern ein Regularium und Grundrecht der Bevölkerung aus Art. 8 GG, welches die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor staatlichen willfährigen Übergriffen schützt und hingegen diese wiederherstellt.

Quellen: http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2348/234878.html

https://www.welt.de/politik/article676835/Merkel-kuendigt-nach-Wahlsieg-Politikwechsel-an.html

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901634.pdf

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