Arbeitstreffen am 15.11.2020 in Wöhlsdorf bei Saalfeld
Stuttgart/17.11.2020 Am 15.11.2020 fand ein Arbeitstreffen der Querdenken-Initiativen in Saalfeld im „Hacienda Mexicana“ statt, um in einem persönlichen Austausch die Vernetzung der Initiativen zu ermöglichen.
Insbesondere, da nun das geplante 3. Infektionsschutzgesetz mit dem § 28 a und dem § 36 seit Kurzem im Bundestag vorliegt und dieses Gesetz weitere massive Grundrechtseinschränkungen des privaten und öffentlichen Lebens ohne parlamentarischen Eingriff oder Kontrolle, bis hin zur Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), allgemein ermöglichen soll, war ein solches Treffen notwendig. Wir sehen in diesem Gesetz eine Gefährdung der demokratischen Grundsätze und der rechtsstaatlichen Konformität.
Die Auswahl der Örtlichkeit erfolgte durch das Team von QUERDENKEN711, da Michael Ballweg, der Gründer der Initiative QUERDENKEN711 in der Woche zuvor an einem Gesundheitsseminar in Thüringen teilgenommen hat. Aufgrund der aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Verordnung war es schwierig einen Ort zu finden, an dem ein Arbeitstreffen mit mehr als 50 Personen in einem sehr großen privaten Raum möglich ist.
Aus diesem Grund hat das Organisations-Team die Einladung des Besitzers des „Hacienda Mexicana“ angenommen, da dieser über ausreichend große Räume verfügt, um ein solches Treffen zu ermöglichen.
Die Ideologie der Reichsbürger deckt sich nicht mit den Motiven der Querdenken-Initiative und hat damit nichts zu tun. Es war auch kein Treffen zwischen einer Reichsbürger-Bewegung und der Querdenken-Initiative. Anwesend war auch Herr Peter Fitzeck, der aus unserer Sicht fälschlicherweise der Reichsbürgerszene zugerechnet wird. Tatsächlich ist er jemand, der auf dem Boden des Grundgesetzes nach Gesetzeslücken sucht, die eine weitgehende Autonomie von staatlichen Strukturen - wie z B. Finanz- und Gesundheitssystem - ermöglicht. Die Idee und Ideale von Querdenken sind: Wir reden mit allen, die friedlich und gewaltfrei agieren und verweigern jedwede Vorverurteilung, wir eröffnen einen freien und demokratischen Debattenraum. Wir stehen für Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Das ist der Debattenraum, in dem wir uns bewegen.
Alle Menschen, für die Gewalt oder menschenverachtende Äußerungen ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sind, stehen außerhalb unseres Debattenraums, alle anderen sind innerhalb unseres Debattenraums. Ob jemand durch Dritte als Reichsbürger bezeichnet wird, oder als Links-Autonomer, oder als was auch immer, das ist dabei für uns unerheblich. Querdenken heißt miteinander sprechen und nicht übereinander, oder zu hetzen. Querdenken heißt Respekt vor den Menschen und seiner Individualität und seinem Weltbild.
Unser Ziel ist, diesen Debattenraum zu öffnen und Menschen zu ermöglichen, selbst und eigenständig Entscheidungen treffen, wie sie mit den massiven Einschränkungen der Grundrechte und der derzeitigen Entwicklung umgehen und wo sie stehen.
Das Arbeitstreffen beinhaltet folgende Themen:
- Aktuelles Demonstrationsgeschehen, Demonstrations-Formate, Stärken & Schwächen der Demonstrationen, gewonnene Erkenntnisse (Bewerten und Verdichten von Erfahrungen, Entwicklungen, Hinweisen, Fehlern und Risiken)
- Stärken und Schwächen von zinsbasierten Geldsystemen; Anforderungen an stabiles und unabhängiges Geld- und Finanzwesen
- Gesundheitsvorsorge – Alternativen zur Schulmedizin; Notwendigkeit von Heilpraktikern und Osteopathen
Wir sind keine Querulanten, sondern Demonstranten nach unserem demokratischen Recht. Wir stellen uns quer, wenn wir etwas für ungerecht halten und wollen ein Mitbestimmungs- und Vetorecht, wenn Amtsträger, wie seit März geschehen, in unsere Grundrechte ungefragt und in massiver Form ohne sinnvolle Begründung eingreifen.
Wir sind freie Bürger und Bürgerinnen aus allen Bevölkerungsschichten und vor allem sind wir keine unmündigen Untertanen. Wir sind selbstständig denkende Menschen mit unterschiedlichen Weltanschauungs- und Glaubensbekenntnissen und jeder auf seine Weise ist individuell. Wir alle halten aber - allesamt - die schweren Grundrechtseinschränkungen für unangemessen.
Ein eigenes Königreich brauchen die Querdenker nicht und fordern dieses auch nicht, denn wie man sieht sind wir mit unserem Anliegen ein großer Teil der demokratischen und Mitte der Gesellschaft und wollen unsere rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung wiederhergestellt wissen – das, was keine Partei bisher geschafft hat, haben die Querdenker in wenigen Monaten geschafft.
Dazu ist es wichtig sich auch diejenigen anzuhören, die durch Parteisprecher und Medien, im Zuge der Rechtfertigungen für deren restriktiven Maßnahmen durch diese zunehmend diskreditiert werden: Denn schließlich werden die massiven Grundrechtseinschränkungen mit einer „Pandemie nationaler Tragweite“ ohne nachgewiesene Infektionen im Sinne des IfSG und ohne wissenschaftlich fundierte Infektionszahlen medial zelebriert.
Wir bezweifeln die Verhältnismäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen, die auf Maßgabe eines derzeit bundesweit unzureichend angewandten Testverfahren vorgenommen wurden. Wir wissen, dass „Positiv Getestete“ keinerlei Wahrheitsgehalt über Infektions-, Ansteckungs-, und/oder Krankheitszahlen bezüglich des Corona-Virus hergeben, obwohl „Positiv Getestete“ durch Politiker und durch Medien als Infektionszahlen genannt werden. Wir halten dies für unseriös.
Mit unseren Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit zu den Grund-rechtseinschränkungen stehen wir wahrlich nicht allein:
Der höchste Verwaltungsrichter des Bundeslandes Rheinland-Pfalz warnt vor einem Regelungsregime, welches sich vom Parlament abgekoppelt habe:
https://www.n-tv.de/politik/Jurist-warnt-vor-Corona-Regelungsregime-article22101079.html
(Quelle: NTV, 14.10.2020)
Hans-Jürgen Papier, der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert das geplante 3. Infektionsschutzgesetz als „Persil-schein“ für die Aushebelung der Grundrechte der Bevölkerung:
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/papier-kritisiert-neues-corona-gesetz-als-persilschein-fuer-regierung
(Quelle: www.beck.de, 09.11.2020)
Das portugiesische Berufungsgericht Lissabon hält den weltweit genutzten PCR-Test und dessen Verfahren für unzuverlässig und hat die Quarantäne von Betroffenen aus diesem Grunde am 11.11.2020 mit einem Urteil aufgehoben:
https://drive.google.com/file/d/1t1b01H0Jd4hsMU7V1vy70yr8s3jlBedr/view
Mehrere Gutachter, Verfassungsrechtler und Richter und sogar der Wissenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages sehen das geplante Gesetz sehr kritisch. Einige Gutachter halten das geplante 3. Infektionsschutzgesetz der Bundesregierung sogar für verfassungswidrig, bzw. für grundrechtswidrig:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-massnahmen-28a-ifsg-rechtssicherheit-gerichte-verfassungswidrig-unbestimmt-anhoerung-bundestag/
(Quelle: Legal Online Tribute, 12.11.2020)
Einzelquellen:
- Ausschussdrucksache 19(14)197(2)
Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Universität Regensburg
https://www.bundestag.de/resource/blob/711094/b9a4cf52e94d8add55525142b5c8bd5c/19_14_0197-2-_Prof-Dr-Kingreen-data.pdf
(Quelle: Deutscher Bundestag, 02.09.2020)
- Landtag Rheinland Pfalz, EK 17/2-12
Prof. Dr. Dietrich Murswiek, Universität Freiburg
https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/2-12-17.pdf?fbclid=IwAR1dSrvw1KaXtB56lctSlNETRN7USoTLPHNaOTzpv3a_budBqwKtJ9knRRI
(Quelle: Landtag Rheinland-Pfalz, 18.08.2020)
- Ausschussdrucksache 19(14)246(7)
Dr. Andrea Kießling, Ruhr-Universität Bochum
https://www.bundestag.de/resource/blob/805488/949a9f10230bb6b7a445ea5d2cdad74c/19_14_0246-7-_ESV-Kiessling-3-BevSchG-data.pdf
(Quelle: www.bundestag.de, 10.11.2020)
- WD 3 - 3000 - 256/20
Wissenschaftlicher Dienst
https://www.bundestag.de/resource/blob/806142/0f47f92924f54322da4220557077ad9f/WD-3-256-20-pdf-data.pdf
(Quelle: Deutscher Bundestag, 04.11.2020)
Mehrere Petitionen gegen die umfassende Aushebelung der Grundrechte durch das geplante 3. Infektionsschutzgesetz bewegen sich innerhalb von wenigen Tagen rasant auf die Unterzeichnermarke von 200.000 Menschen zu.
Daher sind die Forderungen von QUERDENKEN:
- Die sofortige Aufhebung der massiven Einschränkungen der Grundrechte für Allgemeinheit durch die Corona-Verordnung
- Die Umsetzung von Artikel 146 des Grundgesetzes und einen Volksentscheid
- Rücknahme von Artikel 143h; dieser durchbricht die grundsätzliche Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern. Zuständig für die Finanzierung der Kommunen sind die Länder und nicht der Bundesregierung.