Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

Anwaltsteam reicht Haftbeschwerde ein 

Stuttgart/12.09.2022 Das Anwaltsteam von Michael Ballweg hat am 11. September 2022 Haftbeschwerde gegen die Fortsetzung der Untersuchungshaft des Gründers von Querdenken eingereicht. Das Amtsgericht hat jetzt drei Tage Zeit der Beschwerde abzuhelfen. Hiernach ist das Landgericht Stuttgart zur Entscheidung berufen.

Das Anwaltsteam erwartet eine umgehende Freilassung von Ballweg, da sich in der elf Wochen andauernden Untersuchungshaft keiner der Vorwürfe bestätigt hat - im Gegenteil, sämtliche bloßen Mutmaßungen der Staatsanwaltschaft haben sich in den letzten Wochen geradezu "in Luft aufgelöst". Noch immer hat die Staatsanwaltschaft keinen einzigen Cent gefunden, den der Gründer der maßnahmenkritischen Initiative für sich verwendet haben soll. Der Betrag, der für die Staatsanwaltschaft sozusagen "noch unklar" ist, macht inzwischen nur noch ein Fünftel des ursprünglich vorgeworfenen Betrages aus.

Die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Stuttgart stehen aus Sicht des Anwaltsteams mit dem Rücken zur Wand. Während die Haftentlassung am 19. August 2022 noch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass es auf die Gründe der Zuwendungen durch Schenkungen gar nicht ankäme und deshalb Zeugen nicht gehört werden müssten, versuchen Staatsanwaltschaft und Polizei aktuell mit manipulierenden Suggestivfragen Zeugen zu finden, die ihre Version bestätigen.

In dieser vorgefertigten Vernehmung an alle Spender verrät die Polizei mithilfe der Staatsanwaltschaft Inhalte aus der Ermittlungsakte und persönliche Angelegenheiten von Michael Ballweg, die mit dem Strafvorwurf in keinem Zusammenhang stehen.

Dr. Alexander Christ, Sprecher des Anwaltsteams erklärte, dies stelle einen "ungeheuerlichen Vorgang" dar, der in der Justizgeschichte seinesgleichen suche.

Manipulative Suggestivfragen sind nach der Bewertung des Anwaltsteams nicht statthaft und müssen dazu führen, dass hierdurch herbeigeführte Antworten nicht verwendbar sein dürften, wenn diese Michael Ballweg belasten.

Als unstatthaft bewertet es das Anwaltsteam auch, dass die Staatsanwaltschaft Details aus der Ermittlungsakte im laufenden Verfahren öffentlich macht. Es werden deshalb Strafanzeigen gegen die ermittelnde Staatsanwältin und den namentlich genannten Ersten Polizeihauptkommissar wegen Geheimnisverrats geprüft. Zugleich prüfe man einen Schmerzensgeldanspruch gegen beide, da die manipulative Form der Zeugenbefragung lediglich der Diskreditierung des Beschuldigten und nicht der Wahrheitsfindung diene.

Die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft nun "schmutzige Wäsche" wasche, zeige jedoch erneut, dass man nichts Vorwerfbares gegen den Querdenkengründer in der Hand habe. Das Anwaltsteam erwartet, dass sich die nun erst befragten Zeugen deutlich in den Fragebögen äußern werden und sich die zweckungebundene Schenkungsabsicht der Zuwender bestätigt.

Schon jetzt kann man aufgrund der zu vermutenden politischen Einflussnahme und Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft sagen, dass sich der Justizskandal zu einem politischen Skandal ausweitet.

Kontaktdaten des Verteidigerteams:

Sprecher

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ
christ@lcp-legal.de
Mobil: +49 171 5666622


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