Anfrage beim Verfassungsschutz ohne Antwort

Stuttgart/04.02.2021 Aufgrund der Berichterstattung in den Medien über die Beobachtung von Querdenken-711 haben wir am 24.01.2021 eine Anfrage an den Verfassungsschutz Baden-Württemberg gestellt. Leider haben wir bis heute keine Antwort zu den Vorwürfen erhalten.

QUERDENKEN-711 Anfrage Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ausweislich einer Pressemitteilung vom 09. Dezember 2020 unter der Überschrift „„Querdenken 711“ wird beobachtet“, haben Sie öffentlich mitgeteilt, dass die "Querdenken"-Organisationsstrukturen durch Sie aufgrund „hinreichend gewichtiger Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung“ beobachtet werden.

Quelle: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/querdenken-711-wird-beobachtet/

Da ich der Initiator der Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsbewegung „Querdenken-711“ bin und derjenige bin, der das Demonstrationsrecht in Deutschland entgegen der verfassungswidrigen Praxis im Land Baden-Württemberg wieder durchgesetzt habe, gehe ich davon aus, dass meine Person von den „Organisationsstrukturen“ umfasst ist.

Ich ersuche nunmehr gem. § 13 Abs. 1 LVSG um Auskunft über zu meiner Person gespeicherte Daten.

Des Weiteren bitte ich um Mitteilung, welche „extremistische Bestrebungen“ Sie innerhalb unserer Organisationsstrukturen festgestellt haben. Ich bin Ihnen gerne behilflich, dazu beizutragen, dass „extremistische Bestrebungen“ sofort unterbunden werden.

Ich nehme an, dass Ihnen unser Manifest noch nicht bekannt ist, deshalb stelle ich Ihnen dieses noch einmal vor:

AUF DEN PUNKT GEBRACHT | UNSER MANIFEST

Wir bestehen auf die ersten 20 Artikel unserer Verfassung, insbesondere auf die Aufhebung der Einschränkungen durch die Corona-Verordnung von:

Artikel 1: Menschenwürde - Menschenrechte - Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte

Artikel 2: Persönliche Freiheitsrechte

Artikel 4: Glaubens- und Gewissensfreiheit

Artikel 5: Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft

Artikel 7: Schulwesen

Artikel 8: Versammlungsfreiheit

Artikel 11: Freizügigkeit

Artikel 12: Berufsfreiheit

Artikel 13: Unverletzlichkeit der Wohnung

Wir sind überparteilich und schließen keine Meinung aus - nach Wiederherstellung des Grundgesetzes sind dafür wieder alle demokratischen Mittel vorhanden.

Wir sind Demokraten. Wir sind eine friedliche Bewegung, in der Extremismus, Gewalt, Antisemitismus und menschenverachtendes Gedankengut keinen Platz hat.

Wir öffnen Debattenräume und leben einen respektvollen Austausch. QUERDENKEN steht für Eigenverantwortung, Selbstbestimmung, Liebe, Freiheit, Frieden, Wahrheit.“

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie erläutern, welcher Teil unserer Ziele „extremistisch“ seien. Soweit Ihnen die Forderung, dem Grundgesetz und den Grundrechten wieder zur vollen Entfaltung zu verhelfen zu extrem vorkommt, bitten wir um Mitteilung, auf welche der ersten 19 Artikel unseres Grundgesetzes wir nicht bestehen sollten. Welche Grundrechte sind Ihrer Meinung nach in Ihrer Anwendung „extremistisch“?

Ist es Ihnen ebenfalls zu extremistisch Debattenräume zu eröffnen? Welche Maßnahmen, als „mit allen Meinungen“ einen demokratischen Diskurs zu führen, finden Sie weniger „extremistisch“. Wir bitten insofern um Hilfestellung, wie in einem demokratischen Meinungsbildungsprozess – anders als durch Diskussion – Mehrheiten gefunden werden können, wenn bereits die formale Diskussion „extremistisch“ ist. Möglicherweise stören Sie auch die Personen, mit denen wir diskutieren. Allerdings haben wir den Eindruck, dass auch auf Ebene der Staaten diplomatische Initiativen erfolgreicher sind, Extrempositionen wieder in die gesellschaftliche Mitte zurückzuführen, als Sanktionen oder gar Kriege. Sollten Sie letzteres Vorziehen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis.

Handele ich fehlerhaft im Sinne Ihres Beobachtungsauftrags, wenn ich mich als „Demokrat“ bezeichne? Bedeutet das, dass Art. 20 GG gar nicht Teil unseres Grundgesetzes ist bzw. dass die Verfassung, die Sie vermeintlich schützen gar eine andere ist, die mir gar nicht bekannt ist? Interpretieren Sie die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des LVSG auch als die Werteordnung des Grundgesetzes und der Baden-Württembergischen Verfassung, oder schützen Sie eine andere Verfassung?

Ist mithin die Aussage: Ich bin Demokrat im Rahmen Ihrer Verfassung als „extremistische Bestrebung“ anzusehen? Was konkret gefährden aus Ihrer Sicht Demokraten?

Welche Aufregung hat bei Ihnen die Aussage ausgelöst, dass wir eine friedliche Bewegung sind? Ist die Ablehnung von Gewalt, Extremismus, Antisemitismus und menschenverachtendes Gedankengut eine „extremistische Bestrebung“? Ich persönlich finde es wichtig, als Mensch, der in seiner Mitte ist, immer wieder auf diese Mitte hinzuweisen. Auch in meinem Wahlprogramm zum Oberbürgermeister habe ich die Menschlichkeit in den Vordergrund gerückt. Ich bitte insofern auch um Hilfestellung, von welchen der vorgenannten Werten ich Abstand nehmen sollte, um nicht mehr wegen „extremistischer Bestrebungen“ beobachtet zu werden.

Gleiches gilt für die Werte Eigenverantwortung, Selbstbestimmung, Liebe, Freiheit, Frieden, Wahrheit. Welcher dieser Werte steht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung? Möglicherweise ist Ihre Verfassungsinterpretation ja eine andere als meine.

Ich bitte insofern um entsprechende Auskunft. 

Darüber hinaus bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Worin der Unterschied zwischen den Stufen „Beobachtung“, „Prüffall“ und „Verdachtsfall“? Gibt es noch weitere Stufen?
  2. Auf welcher Grundlage und zu welchem Zeitpunkt wurde die friedliche Bewegung Querdenken-711 und meine obige Person in welche Stufe eingeordnet?

Bitte senden Sie mir die Antworten bis zum 29.01.2021 zu.

Sie erreichen mich unter:

Telefon:

E-Mail:

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung!


Friedvolle und freiheitliche Grüße
Michael Ballweg

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