Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

Amtsgericht Stuttgart tauscht Haftrichter aus

Stuttgart/25.01.2023 Nachdem das Verteidigerteam des Querdenkengründers, Michael Ballweg, mehrere Befangenheitsanträge und eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen den zuständigen Haftrichter am Amtsgericht vorgebracht hat, reagiert das Amtsgericht Stuttgart: Zum 01. Februar 2023 scheidet der abgelehnte Amtsrichter aus der Haft- und Ermittlungsabteilung aus. Aufgrund bestehenden Resturlaubs ist er ab sofort nicht mehr für Michael Ballweg zuständig.

Seit mehreren Wochen beklagt das Verteidigerteam des Querdenkengründers, das mangelnde rechtliche Gehör durch die zuständigen Gerichte in dessen Haftsache. Michael Ballweg wurde am 29. Juni 2022 wegen angeblichen gewerbsmäßigen Betrugs in Haft genommen. Inzwischen lautet der Vorwurf nur noch auf versuchten gewerbsmäßigen Betrug. Staatsanwaltschaft und Gerichte haben weder einen Geschädigten noch einen Schaden ermittelt. Das Gesetz sieht Untersuchungshaft von mehr als sechs Monaten nur in wenigen Ausnahmefällen vor.

Obwohl sich die Vorwürfe gegen Michael Ballweg bisher als haltlos erwiesen haben und sämtliche Ermittlungen Ergebnisse zu seinen Gunsten erbringen, wird er weiterhin festgehalten. Über eine Haftentlassung unter Auflagen, wie Meldepflicht, Passhinterlegung oder Kaution, sind die Gerichte nicht einmal bereit zu diskutieren. „Aus unserer Sicht ein völlig ungewöhnliches Verhalten“, so Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ, Sprecher des Verteidigerteams.

Noch gravierender war das Verhandlungsverhalten des jetzt ausgeschiedenen Haftrichters. Dieser hatte am 29. November 2022 einen Haftverkündungstermin mitten im Vortrag von Ballweg abgebrochen und am 11. Januar 2023 zum Haftprüfungstermin einen Vortrag zu den Tatvorwürfen nicht einmal zugelassen und die Anhörung bereits nach 14 Minuten beendet.

Der plötzliche Wechsel des Amtsrichters deutet darauf hin, dass die Justiz auch hier das Verhalten an den Tag legt, das der ehemalige Richter am Landgericht Stuttgart, Frank Fahsel, bereits am 09. April 2008 in der „Süddeutschen Zeitung“ kritisierte: „das System schützt sich vor einem Outing selbst“. Völlig unabhängig, wie man zu den politischen Aktivitäten der Querdenkenbewegung oder dessen Gründer steht, muss ein Verfahren, in dem die geringsten rechtsstaatlichen Standards nicht gewahrt sind, einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden. Das Verteidigerteam ermuntert insofern alle Medien, hier investigativ tätig zu werden und die öffentlichen Äußerungen der beteiligten Gerichte mit den tatsächlichen Inhalten der Akte abzugleichen.

Michael Ballweg setzt sich seit fast drei Jahren für den Erhalt und die Geltung der Grundrechte auch in Krisenzeiten ein. Querdenken ist explizit eine friedliche Demokratiebewegung, die sich von Beginn an gegen jede Art von Extremismus, Gewalt und Antisemitismus ausgesprochen hat.

Das Verteidigerteam hofft, dass Michael Ballweg nun zeitnah in einem rechtsstaatlichen Prozess ordnungsgemäß angehört wird. Aus Sicht der Verteidigung ist die logische Konsequenz einer solchen Anhörung dessen unverzügliche Freilassung aus der Untersuchungshaft.

Kontaktdaten des Verteidigerteams:

Sprecher

Rechtsanwalt Dr. Alexander Christ

christ@lcp-legal.de

Mobil: +49 171 5666622


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