Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

42. Verhandlungstag – Richter ohne Erinnerung, Gericht will einstellen, Staatsanwaltschaft blockiert

Stuttgart, 17. Juli 2025 – Am 42. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg traten drei Zeugen auf: ein Bankdirektor, ein Vertreter eines Rettungsdienst-Vereins sowie der Haftrichter Dr. Berger. Während das Gericht erneut eine Einstellung nach § 153a StPO ins Spiel brachte, zeigte sich die Staatsanwaltschaft weiterhin kompromisslos – trotz zunehmender Zweifel an der Haltbarkeit der Anklage.

Geldwäscheanzeige mit politischer Einfärbung

Der Vorstand der Volksbank am Württemberg berichtete, dass gegen Michael Ballweg eine Geldwäscheverdachtsmeldung erstellt wurde – unter Nennung seiner Rolle als Gründer von QUERDENKEN-711. Obwohl diese Information mit dem eigentlichen Verdacht nichts zu tun hatte, wurde sie ausdrücklich vermerkt. Die Verteidigung wertete dies als Ausdruck politischer Vorverurteilung.

Richter ohne Erinnerung

Besonders erschütternd war die Aussage des Haftrichters Dr. Berger, der im November 2022 eine Haftprüfung gegen Michael Ballweg leitete. Während der Anhörung war Ballweg über fünf Stunden hinweg an den Tisch gefesselt – eine Maßnahme, die der Richter nicht für hinterfragungswürdig hielt. Berger behauptete, sich an nichts erinnern zu können – weder an die Fesselung, noch an Bitten um deren Aufhebung, an einen späteren Befangenheitsantrag und eine diesbezügliche Strafanzeige.

„Ich war für die Fesselung nicht zuständig, das machen die Wachtmeister.“

Für Ballweg und die Verteidigung steht fest: Die Maßnahme hatte demütigenden Charakter – und war politisch motiviert.

Gericht schlägt Einstellung nach § 153a StPO vor

Die Vorsitzende Richterin schlug erneut eine Einstellung nach § 153a StPO vor, mit einer Geldauflage zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Wichtig: Ein Verzicht auf die Entschädigung für die Untersuchungshaft (279 Tage) sei nicht Teil dieses Vorschlags gewesen.

Obwohl die Vorwürfe zunehmend an Substanz verlieren, lehnte die Staatsanwaltschaft auch diesen Vorschlag ab. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler kritisierte:

„Von tausendfachem Betrug bleibt ein Sandkorn. Doch selbst bei einer Einstellung ohne Schuldfeststellung sucht die Staatsanwaltschaft ihr Heil lieber in der Revision.“

Für die Verteidigung ist deshalb klar: Ein Freispruch bleibt das Ziel.

Ausblick: Plädoyers ab 22. Juli, Urteil am 31. Juli möglich

Der nächste Verhandlungstag findet am Dienstag, 22. Juli 2025 statt. Laut Gericht können an diesem Tag die Plädoyers beginnen. Ein Urteil könnte bereits am 31. Juli 2025 verkündet werden.

Richter ohne Erinnerung, Gericht will einstellen, Staatsanwaltschaft blockiert

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