Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

34. Verhandlungstag – Bitcoin-Ermittlungen verlaufen im Nichts

Stuttgart, 6. Mai 2025 – Am 34. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg ging es um die Frage, ob Bitcoin-Zahlungen privat oder zweckwidrig verwendet worden sein könnten. Drei Zeugen – darunter IT-Ermittler und eine Analystin des Landeskriminalamts – wurden befragt. Das Ergebnis: Keine Beweise für Mittelabflüsse, keine Hinweise auf private Bereicherung.

Frühe Ermittlungen – ohne konkreten Verdacht

Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler verwies auf einen internen Vermerk, wonach bereits am 15. Juni 2022 das Landeskriminalamt mit Ermittlungen gegen Michael Ballweg beauftragt wurde – zu einem Zeitpunkt, an dem es noch keinen konkreten Tatvorwurf gab.

„Das war kein Ermittlungsauftrag, das war ein Schnüffelauftrag – und so sieht das Ergebnis auch aus,“ so Löffler.

Auch Ralf Ludwig, ebenfalls Teil des Verteidigungsteams, äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der frühen Maßnahmen. Ob die Auswertung von Kryptokonten ohne gerichtliche Beschlüsse erfolgte, müsse nun geprüft werden.

Drei Zeugen, drei Sackgassen

Die Zeugen konnten keine der zentralen Vorwürfe belegen:

  • Der erste Ermittler bestätigte, dass Bitcoins auf externe Wallets übertragen wurden – jedoch nicht weiter bewegt. Ein Mittelabfluss sei nicht erkennbar.

  • Auf die Frage, ob das Guthaben zweckwidrig verwendet worden sei, antwortete er:

    „Ich kenne die Zwecke von QUERDENKEN-711 nicht.“

  • Der zweite Zeuge gab an, nicht zu wissen, woher das Geld stammte oder an wen es floss. In seinem Bericht heißt es wörtlich:

    „Die Quelle der Einzahlungen ist dem Datenabzug nicht zu entnehmen.“

  • Auch er konnte nicht bestätigen, dass Mittel privat verwendet wurden –

    „Das war nicht Teil meines Auftrags.“

Die dritte Zeugin, eine Analystin des LKA, präsentierte grafische Darstellungen der Bitcoin-Flüsse. Ihre Analyse endete in einer Reihe von Sackgassen. Viele Adressen konnten nicht zugeordnet werden.

Ballweg: Keine Beweise – nicht einmal für Kokoswasser

Michael Ballweg äußerte sich nach der Sitzung deutlich:

„34 Verhandlungstage – kein einziger Zeuge hat bislang sagen können, wofür ich das Geld angeblich privat verwendet haben soll. Es bleibt bei der Behauptung – mit Verweis auf Tee und Kokoswasser.“

Besonders deutlich wurde: Weder Geldflüsse noch Zwecke konnten rekonstruiert werden. Bitcoin sei, wie im Gerichtssaal festgestellt wurde, ein pseudonymes System, das Ermittlungen ohne konkrete Ansätze nahezu unmöglich macht.

Ausblick

Am Donnerstag, dem 8. Mai 2025, wird der Prozess fortgesetzt. Dann stehen Zeugen aus dem Umfeld von QUERDENKEN-711 auf dem Plan – darunter Menschen, die von Ballweg finanzielle Unterstützung erhalten haben.

Bitcoin statt Beweise: Ballweg zerlegt Krypto-Vorwürfe im Gerichtssaal

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