Pressemitteilung des Verteidigerteams von Michael Ballweg

28. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg – Gericht befasst sich mit Kabelbindern und Sanitätskosten

Stuttgart, 01. April 2025 – Am heutigen 28. Verhandlungstag vor der 10. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart wurde das Verfahren gegen Michael Ballweg mit der Vernehmung von zwei Zeugen fortgesetzt. Im Mittelpunkt standen eine Überweisung über 92,06 Euro für Kabelbinder sowie ein Betrag in Höhe von 1.000 Euro für die medizinische Begleitung einer Demonstration.

Hintergrund: "Auslage Kabelband" und ein unvollständiger Verhandlungstag

Eine Zeugin schilderte, Kabelbinder besorgt zu haben. Die Verwendung dieser Kabelbinder – unter anderem zum Befestigen von Plakaten – wurde vom Gericht detailliert hinterfragt. Im Vorfeld hatte es in sozialen Medien Spekulationen über den Überweisungszweck „Auslage Kabelband“ gegeben. Der Betrag von 92,06 Euro löste öffentlich Irritationen aus, konnte jedoch sachlich eingeordnet werden.

Ein weiterer Zeuge berichtete von einer Zuwendung über 1.000 Euro für die medizinische Begleitung einer Kundgebung. Dieser Betrag sei für die Sanitätskosten einer gemeinnützigen Organisation verwendet worden. Beide Zahlungen stehen im Zusammenhang mit der Unterstützung von Versammlungen im Kontext der Demonstrationen von QUERDENKEN-711.

Ein dritter Zeuge, ein leitender Finanzbeamter, der zur Einordnung der Schenkungen als Einnahmen aussagen sollte, erschien aus gesundheitlichen Gründen nicht. Die Finanzbehörde lässt nach wie vor die Steuererklärungen von Michael Ballweg unbearbeitet – und das seit über 16 Monaten.

Rechtsanwälte stellen Anträge und kritisieren Verfahrensverzögerung

Rechtsanwalt Hans Böhme beantragte die Aufhebung der bestehenden Vermögensarreste und die Freigabe beschlagnahmter Gegenstände. Aus seiner Sicht ist dieser Schritt längst überfällig. Rechtsanwalt Dr. Reinhard Löffler kommentierte den Tag mit einem ironischen Seitenhieb: „Another day in paradise“ – eine Anspielung auf den ausbleibenden Erkenntnisgewinn des Verhandlungstags.

Ausblick

Die Hauptverhandlung wird am Donnerstag, den 3. April 2025 um 9:00 Uhr am Landgericht Stuttgart fortgesetzt. Die Öffentlichkeit – insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Presse – ist ausdrücklich eingeladen, das Verfahren weiterhin kritisch zu begleiten und ihre demokratische Kontrollfunktion gegenüber der Justiz wahrzunehmen.

Kontakt

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